Olaf Bull
Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Der Senator für Inneres und Sport prüft mittlerweile konkreter, anlässlich der nächsten Aktualisierung der Kostenverordnung für die Innere Verwaltung, um einen Kostentatbestand infolge von polizeilichem Einschreiten gegen Teilnehmer:innen von unerlaubten Ansammlungen vorzuschlagen. Dieser Kostentatbestand könnte greifen, wenn Personen einem Platzverweis trotz wiederholter Aufforderung nicht folgen, sodass dieser mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden muss. Zu Frage 3: Die Polizei Bremen setzte bei sechs Einsätzen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 25. Juli 2023 insgesamt 239 Beamtinnen und Beamte mit rund 627 Personenarbeitsstunden ein. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven setzte bei einem Einsatz 10 Beamtinnen und Beamte mit rund 72 Personenarbeitsstunden ein. Die Kosten für die von den Einsatzkräften genutzten Fahrzeuge sowie Führungs- und Einsatzmittel einschließlich der Verbrauchsmaterialien zum Lösen der Störerinnen und Störer von der Fahrbahn konnten nicht erhoben werden. – So weit die Antwort des Senats!
