Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt und beziehe mich da auf Frage 1 und 2 zusammen: Grundsätzlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen zur Vermeidung offensichtlicher Härten befristete Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen zu erteilen. Ob dies ausreichend ist, kann angesichts zunehmender Bürger:inneneingaben und den gesetzlichen Gewährleistungen zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen derzeit nicht abschließend bewertet werden. Ob der anspruchsberechtigte Personenkreis schwerbehinderter Menschen durch eine landesinterne Regelung erweitert und Parkerleichterungen im Wege einer generellen Ausnahme durch einen neuen „gelben Parkausweis“ zu gewähren sein sollten, sollte unter Auswertung der Erfahrungen in den anderen Bundesländern und unter Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten geprüft und danach dem Senat zur Entscheidung vorgelegt werden. – So weit die Antwort des Senats!
