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Olaf Bull

06.09.2023 Sitzungen 21/3

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aus technischen Gründen können die erfragten Zahlen jeweils nur zum letzten Kalendertag eines Monats erhoben werden. Am 30. Juni 2023 waren im Land Bremen insgesamt 482 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer registriert, davon 465 in Bremen und 17 in Bremerhaven. In der Stadtgemeinde Bremen waren Afghanistan, Syrien, Albanien, Somalia und Gambia die am häufigsten festgestellten Herkunftsstaaten; in der Stadtgemeinde Bremerhaven waren es Syrien, Afghanistan und Somalia. Aus den zwei weiteren Herkunftsländern gibt es Fallzahlen unter drei Personen. Diese Herkunftsländer können aus datenschutzrechtlichen Gründen daher nicht benannt werden. Weiterhin bestanden vorläufige Zuständigkeiten des Jugendamts Bremen für 37 und des Jugendamts Bremerhaven für 13 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer. Bei diesen stand am Stichtag 1. Juli 2023 die Entscheidung über ihren dauerhaften Verbleib im Land Bremen noch aus. Zu Frage 2: Ein direkter Abgleich der Daten aus Frage 1 mit dem Datenbestand der Polizeivollzugsbehörden und der Staatsanwaltschaft ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. Bei der Polizei Bremen waren zum Stichtag 30. Juni 2023 insgesamt 23 unbegleitete minderjährige Ausländer erfasst, die sich nach polizeilicher Kenntnis in der Inobhutnahme der Stadt Bremen befanden, sich hier aufhielten und im Verdacht stehen, im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2023 mindestens eine Straftat begangen zu haben; bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven waren es zum Stichtag drei. Mögliche aufenthaltsrechtliche Verstöße sind hier ausgenommen. Bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven war davon zum Stichtag 30. Juni 2023 jeweils ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer als Intensivtäter geführt worden. Zu Frage 3: Die freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe wirken durch geeignete sozialpädagogische Angebote und Maßnahmen der Begehung von Straftaten durch unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer entgegen. Hierzu gehören beispielsweise die Aufklärung über in Deutschland geltende Werte und Normen, tagesstrukturierende Angebote, die Anbindung an Sportvereine, Angebote der offenen Jugendarbeit und Streetwork. Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mit und empfiehlt geeignete Maßnahmen zur Prävention von Straftaten der jungen Menschen, beispielsweise soziale Trainingskurse und Anti-Gewalt-Kurse. Im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht ein direkter Informationsaustausch zwischen den Polizeivollzugsbehörden und den Jugendämtern, wenn unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer polizeilich in Erscheinung getreten sind. Die Polizei initiiert diesen Austausch insbesondere in Form von Meldungen an den Kinder- und Jugendnotdienst sowie Vorabmeldungen an das Jugendamt. Grundsätzlich, das heißt, unabhängig von der Herkunft der Kinder und Jugendlichen, unterstützen multiprofessionelle Teams in den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren in Bremen und Bremerhaven Schulen in den Bereichen Prävention, Intervention bei Gewaltvorkommnissen, Krisen und Notfälle und erarbeiten gemeinsam Lösungen. Darüber hinaus gibt es trägergestützte Präventionsarbeit im Rahmen des Projekts „Respekt Coaches“ vom Jugendmigrationsdienst Bremen und Bremerhaven. Hinzu kommen umfangreiche Materialien sowie Fortbildungen, die durch das Landesinstitut für Schule sowie die Abteilung Schulentwicklung und Fortbildung in Bremerhaven vorgehalten werden. Darüber hinaus arbeiten die Behörden in der Lenkungsgruppe Schule, Polizei, Jugendhilfe, Justiz im Rahmen von „Stopp der Jugendgewalt“ eng zusammen, um dem Problem von strafauffälligen Jugendlichen zu begegnen. Speziell für auftretende Herausforderungen mit unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern wurden Abläufe und Schnittstellen verbessert und Instrumente aus dem Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ verwendet, wie unter anderem interdisziplinäre Fallkonferenzen und Anwendung der Schwellen- und Intensivtäterkonzepte zur Verhinderung von kriminellen Karrieren. Weiter wurden untereinander feste Ansprechpersonen mitgeteilt mit dem Ziel, gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Olaf Bull Protokoll (PDF) ↗