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Sven Wiebe

06.09.2023 Sitzungen 21/3

Vielen Dank Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat verfolgt das Ziel, die umfangreichen spielhallenrechtlichen und glücksspielrechtlichen Gesetzesänderungen im Verwaltungshandeln zügig umzusetzen. Eine Bescheidung aller noch offenen Anträge soll zu Beginn des 4. Quartals abgeschlossen sein. Dazu wurden sämtliche nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung spielhallenrechtlicher und glücksspielrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 zum 1. Juli 2022 in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erteilten Erlaubnisse für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen bis zum 30. Juni 2023 befristet. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden alle sieben Anträge auf Erteilung einer Wettvermittlungsstelle ab dem 1. Juli 2023 abschließend bearbeitet. Davon wurden zwei Anträge positiv beschieden, vier Anträge abgelehnt und ein Antrag wurde zurückgezogen. Darüber hinaus konnte eine abschließende Bearbeitung aller eingegangenen Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis ab dem 1. Juli 2023 aus den in der Antwort zu Frage 2 ausgeführten Gründen bislang noch nicht erfolgen. Zu Frage 2 a): Bezüglich der Erlaubnisverfahren für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2023 stellt sich der Sachstand wie folgt dar: 1. Spielhallen: Mit Inkrafttreten des neuen Bremischen Spielhallengesetzes (BremSpielhG) zum 1. Juli 2022 waren zwei Antragsverfahren nacheinander in einem kurzen Zeitraum zu bearbeiten. Für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 wurden 52 Erlaubnisse erteilt. Für den Zeitraum nach dem 1. Juli 2023 wurden in der Stadtgemeinde Bremen 103 Anträge auf Spielhallenerlaubnisse gestellt. In diesen Verfahren musste zunächst eine Distanzmatrix hinsichtlich der neu festgelegten Abstände zwischen Spielhallen, Wettvermittlungsstellen und Schulen erarbeitet werden. Hierzu mussten zur Festlegung der konkreten Messpunkte für die Abstandsmessung unter anderem Vorortmessungen bei allen Spielhallen durchgeführt werden. Mit diesen Ergebnissen und den bereits beim Ordnungsamt vorliegenden Informationen konnte dann durch das Landesamt GeoInformation Bremen eine Distanzmatrix erstellt werden. Danach sind 16 Erlaubnisse ohne Vorliegen einer Abstandsproblematik erteilungsfähig. Elf Erlaubnisse davon wurden bereits erteilt, bei den verbleibenden fünf sind die eingereichten Anträge noch nicht vollständig. 21 Anträge, die sich auf Verbundspielhallen beziehen, sind aufgrund des Verbundverbotes abzulehnen. 41 Anträge sollen aufgrund einer vorliegenden Abstandsproblematik zu einer Schule abgelehnt werden. Die Anhörungen wurden zugestellt. Bei weiteren 17 Spielhallen besteht eine Abstandsproblematik zu anderen Spielhallen, sodass die Durchführung eines Auswahlverfahrens erforderlich ist. Die übrigen Fälle betreffen Abstandsproblematiken sowohl zu anderen Spielhallen, also auch zu Wettvermittlungsstellen, sodass der Ausgang der Auswahlverfahren derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden kann. Im Ergebnis sind derzeit bezüglich 25 Anträgen Auswahlverfahren durchzuführen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden 29 Erlaubnisse ab dem 1. Juli 2023 beantragt. Davon wurden 8 Anträge positiv beschieden und weitere 21 Anträge abgelehnt. 2. Wettvermittlungsstellen: Es wurden seitens des Ordnungsamtes Bremen all diejenigen Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis ab dem 1. Juli 2023 beschieden, bei denen ein anderer Versagungsgrund als eine Abstandskollision gemäß § 5a Absatz 2 Nr. 1a Bremisches Glücksspielgesetz (BremGlüG) zu einer Spielhalle (Versagung) oder kein Versagungsgrund vorlag (Erlaubnis). Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis, bei denen allein eine Abstandskollision zu einer oder mehreren Spielhallen besteht und ansonsten alle Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen, wurden derzeit noch nicht beschieden. Die Bescheidung der verbleibenden Anträge konnte aufgrund der neu eingeführten Abstandsregelung zwischen Wettvermittlungsstellen und Spielhallen noch nicht erfolgen, da hierfür zunächst über Auswahlverfahren die erlaubnisfähigen Spielhallen ermittelt werden müssen, welche zu Wettvermittlungsstellen in Konkurrenz stehen, bevor dieses Konkurrenzverhältnis (gegebenenfalls im Losverfahren) aufgelöst werden kann. Für die Stadtgemeinde Bremerhaven wurden zwei Erlaubnisse erteilt und fünf Anträge abgelehnt. Zu Frage 2 b): Die Anzahl der nach dem 1. Juli 2023 erlaubt betriebenen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen wird sich deutlich reduzieren. Allerdings ist davon auszugehen, dass Betreiber:innen von Spielhallen den Rechtsweg beschreiten, sodass bis zur endgültigen Schließung der Stätten noch geraume Zeit vergehen könnte. So weit die Antwort des Senats! ─

Alle Reden von Sven Wiebe Protokoll (PDF) ↗