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Björn Fecker

06.09.2023 Sitzungen 21/3

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Senat ist der Stellenwert der Gastronomie für unsere beiden Städte sehr wohl bewusst. Sie sind Orte des Zusammentreffens, sie sind die Orte der Gemeinschaft, sie sind einfach Orte des Miteinanders. Überall da, wenn Sie jetzt mal an die Schlachte denken, ist das ja auch ein Beleg dafür, dass wir eine lebendige Gastronomie brauchen. Der Senat schätzt überdies das vielfältige Angebot der Gastronomie, das wir in Bremen und Bremerhaven haben, und gestatten Sie mir eine persönliche Anmerkung: inklusive Vorspeise und Dessert. Ich will aber an der Stelle auch einmal auf die Probleme der Gastronomie hinweisen. Aus Sicht des Senats stellt sich einmal grundsätzlicher Natur natürlich die Frage des Personalmangels, das kann man so deutlich benennen, und zwar sowohl im Bereich des Service als auch im Bereich der Herstellung der Speisen – also bei den Köchinnen und Köchen. Das hat dazu geführt, dass in der Vergangenheit das ein oder andere Geschäft bereits aus eben diesen Gründen keine sieben Tage mehr angeboten, sondern sein Angebot an den Wochentagen entsprechend reduziert hat. Darüber hinaus hat die Gastronomie eine lange Durststrecke hinter sich, begonnen mit der Coronapandemie, während der viele Gewerbetreibende mit enorm hoher Flexibilität und Unterstützung ihrer Stammkundschaft sehr flexibel reagiert haben, aber natürlich auch immer getrieben waren von der Sorge oder der Angst um die eigene Existenz und die Sicherung der Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten. Mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine kamen zusätzlich die Aspekte der Inflation und der Energiepreise hinzu. Insofern ist der Wunsch nach Unterstützung aus Sicht des Senats natürlich erst einmal nachvollziehbar. Lassen Sie mich aber auch sehr deutlich darauf hinweisen, dass der Staat in noch nie geahnter Weise diese Unterstützung in den vergangenen Jahren auch gewährt hat. In Bremen und in Berlin sind massive Pakete geschnürt worden. Es war insgesamt eine sehr kostspielige Angelegenheit, aber aus Sicht des Senats eine richtige Entscheidung, dass sowohl auf der Bundesals auch auf der Landesebene die Wirtschaft insgesamt, aber auch die Gastronomie im Speziellen unterstützt wurden. Ich glaube, da sind viele richtige Entscheidung getroffen worden, sowohl durch die Große Koalition in Berlin als auch die rot-grün-rote Regierung hier in Bremen, meine Damen und Herren. Der Bund hat eine temporäre Entscheidung getroffen. Zum 1. Juli 2020 hat die damalige Große Koalition entschieden, die Mehrwertsteuer in diesem Bereich zu senken. Damals – den Hinweis gestatten Sie mir bitte – waren offensichtlich beide Koalitionspartner nicht davon überzeugt, dass es einer grundsätzlichen Entfristung bedarf, sondern das ist in der Folgezeit immer wieder entsprechend verlängert worden. Eine Entfristung hat die Große Koalition im Jahr 2020 offensichtlich in vollem Bewusstsein nicht getätigt, der Hintergrund ist hier jetzt schon mehrfach benannt worden. Auf eine Anfrage der CDU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung geantwortet, dass es sich dabei um ein Kostenvolumen von circa drei Milliarden Euro handelt. Für den bremischen Haushalt bedeutet dies, dass wir so Pi mal Daumen mit 16,3 Millionen Euro dabei sind. Die Aufstellung des Bundeshaushaltes läuft derzeit, bisher ohne Verlängerung oder Entfristung, jedenfalls in dem Gesetzentwurf, der den Fraktionen jetzt zur Beratung im Bundestag vorgelegen hat. Auch der Bundeshaushalt – das ist hier heute Morgen an der einen oder anderen Stelle auch schon angeklungen – kämpft mit allerlei Problemlagen. Insofern wird diese Entscheidung über die Entfristung in erster Linie von den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zu treffen sein. Für unseren Haushalt kann ich hingegen sehr deutlich erklären, dass wir dieses Geld nicht zur Verfügung haben. Unsere aktuelle Finanzlage, Sie haben es mitgekriegt: Die Steuerschätzung geht von einer Abweichung von 250 Millionen Euro aus. Auf die weiteren Problemlagen hat der Kollege Gottschalk vollkommen zu Recht hingewiesen, sodass wir uns in der Diskussion um die Unterstützung sicherlich gern beteiligen, ich halte sie auch für wichtig. Ich halte sie allerdings – den Hinweis lassen Sie auch bitte zu – –, ich finde, wir müssen einmal uns fragen, ist das eigentlich das richtige Instrument, das da genommen wird, ist es das geeignete Mittel? Sie haben natürlich mit dieser Steuer eine sehr breite Streuung, die auf eine ganze Menge Unternehmen zutrifft, nämlich auf alle, auch diejenigen, die es eigentlich nicht bräuchten. Die andere Frage, die man sich stellen muss: Wenn man sagt, diese Steuererleichterung wäre keine sehr sinnvolle Maßnahme, dann macht es eigentlich Sinn zu fragen, was wären die Alternativen? Das eine ist die Frage der Energiepreise, die uns alle trifft. Ich glaube, da gibt es a) einen guten Fahrplan und b) auch gute Lösungen seitens der Bundesregierung und der Länder, gemeinsam dagegen vorzugehen. Das Zweite, der gesamte Bereich der Nahrungsmittelspekulation: Ich bin Herrn Dr. Herold sehr dankbar, dass er auch darauf eingegangen ist, weil aus unserer Sicht ist es unzulässig und nicht vertretbar, moralisch – rechtlich offensichtlich leider schon –, dass Nahrungsmittel Gegenstand von Geldspekulation werden, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine grundsätzliche Anmerkung zur Mehrwertsteuer machen. Ich sehe da Reformbedarf, das ist, glaube ich, hier auch in verschiedenen Redebeiträgen angeklungen. Die aktuellen Regelungen zu allgemeinen Steuersätzen von 19 Prozent und ermäßigtem Satz von sieben Prozent sind kompliziert, sie sind intransparent, und sie sind unlogisch. Deswegen muss man einmal sagen, dass die bisherigen Ermäßigungen in der Regel eigentlich immer eher politisch motiviert waren und sich nicht in jedem Fall an dem Grundbedarf der Bevölkerung ausgerichtet haben. Ich verzichte jetzt auf die entsprechenden Beispiele, weil ich auf die Uhr gucke. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass wir unabhängig von der Frage des Spezialfalls der Gastronomie einsteigen in eine Reform des Systems der ermäßigten Steuersätze. Die ist leider dummerweise nur nicht in Sicht, weil die bisherigen Regierungen als auch die aktuelle Bundesregierung dies nicht auf ihrer Agenda haben beziehungsweise hatten. Das ist auch keine einfache Diskussion, weil das, was Ihnen vielleicht gelegentlich entgegenschallt: „Lasst uns doch einfach einen einheitlichen Steuersatz über alles machen“, der trifft vor allem die Haushalte mit niedrigem Einkommen, und das ist aus Sicht des Senats ebenso nicht vertretbar. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Meine Damen und Herren, ich nehme auch Applaus entgegen, alles gut. Ich wollte nur die Zeit nicht überziehen, weil ich ja weiß, dass wir noch viel vorhaben. Aus Sicht des Senats teilen wir die Ansicht der Koalitionsfraktionen, Bremen nicht zur Speerspitze der Bewegung, was die weitere Absenkung des Mehrwertsteueransatzes in der Gastronomie angeht, zu machen – wir sind dafür, in der Tat die Diskussion auf der Bundesebene abzuwarten und insbesondere zu hoffen, dass diejenigen, die sich dann vielleicht dafür einsetzen, daran denken, dass das kein Geschäft zulasten Dritter wird, wie wir es in letzter Zeit leider immer wieder erlebt haben, und die Länder und Kommunen dieses mit bezahlen müssen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Alle Reden von Björn Fecker Protokoll (PDF) ↗