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Sahhanim Görgü-Philipp

06.09.2023 Sitzungen 21/3

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher und Besucherinnen! Im zweiten Teil möchte ich ganz gern noch mal auf die fiskalischen Erwartungen der Pro-Stimmen für die Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz eingehen. Dem Bundesfinanzministerium, welches mit jährlichen Mindereinnahmen in Höhe von circa 3,4 Milliarden Euro durch den ermäßigten Steuersatz argumentiert, ist so nämlich schlichtweg überhaupt nicht Folge zu leisten. Dem ist nicht so, weil man muss andere Folgen nämlich auch noch berücksichtigen. Es vergisst die Alternativkosten, die durch zukünftige insolvenzbedingte Steuerausfälle in die Überlegungen zwingend mit einbezogen werden müssen. Das ist normalerweise eine gar nicht erklärungswürdige Milchmädchenrechnung, ich will mich da mal ganz ehrlich machen. Die Fortführung des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent über das laufende Jahr 2023 hinaus ist also von gebotener Notwendigkeit, eine langfristige Neuregelung in diesem Kontext dringend anzudenken. Warum, weshalb, wieso, da komme ich gleich noch mal zu. Ferner brächte auch die im Fall der Rückkehr zum alten Steuersatz fällige Umstellung der Kassensysteme – das muss man nämlich auch bedenken – nur wieder weitere Kosten für die Gastronomie. Ich wage mal zu behaupten, da sollten wir uns, glaube ich, auch wirklich mal alle konsensfähig zeigen. Das ist derzeit der Branche schlichtweg überhaupt nicht zu vermitteln. (Beifall Bündnis Deutschland) Da wird niemand „Hurra“ schreien. Fiskalisch ist auch zu berücksichtigen, dass ja faktisch lediglich die Speisen zum ermäßigten Steuersatz angeboten werden, während die Getränke nach wie vor dem alten Regelsteuersatz unterliegen. Für uns als Fraktion Bündnis Deutschland steht also fest: Eine Rückkehr zum alten Steuersatz hätte nicht nur fatale Auswirkungen auf Betriebe und Arbeitsplätze, sondern auch auf die Angebotsvielfalt auf dem Markt. Sie käme zwangsläufig auch angeschlossene Wirtschaftsbereiche teurer zu stehen, als es notwendig oder anzuraten ist. Eine dauerhafte Entfristung sowohl mit Blick auf unsere europäischen Nachbarn als auch mit dem Ziel, die Situation für Betriebe und Verbraucher dauerhaft zu verbessern und zu stabilisieren, ist also de facto kaum mehr aufschiebbar, da die Betriebe künftig schlichtweg wieder Planungssicherheit benötigen, weil sie auch in die Zukunft blicken wollen und aus unternehmerischer Sicht auch müssen. Das ist nicht immer nur freiwillig. Man muss auch planen können.

Alle Reden von Sahhanim Görgü-Philipp Protokoll (PDF) ↗