Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme es für unsere Fraktion schon mal vorweg: Auch wir werden den Antrag der CDU ablehnen. Das liegt jetzt nicht etwa daran, dass uns die Probleme und die Schwierigkeiten vieler gastronomischen Betriebe nicht bewusst sind, ganz im Gegenteil. Frau Gröninger hat die Zahlen genannt, Herr Gottschalk hat eben auch gesagt, die Sorgen sind durchaus berechtigt. Nichtsdestotrotz können wir keinem Antrag zustimmen, der eine Maßnahme von über drei Milliarden Euro jährlich fordert und keinen Halbsatz zur Frage verliert, wie das in den öffentlichen Haushalten dargestellt werden soll. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Der Antrag zielt ja nicht nur auf eine Verlängerung der befristeten Mehrwertsteuersenkung, sondern er fordert gar die Entfristung. Das heißt, wir reden hier eigentlich über die Frage, wie diese Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe ab 2024 und folgende überhaupt aufgefangen werden sollen. Dazu sagt der Antrag nichts, dazu wurde auch in der Vorstellung des Antrags leider nichts ausgeführt. Nichtsdestotrotz ist richtig, dass wir uns an dieser Stelle hier mit der Lage der Gastrobranche auseinandersetzen. In der Hinsicht enthält der Antragserläuterungstext ein paar Aspekte, die eindeutig unstrittig sind, das haben Frau Gröninger, auch Herr Gottschalk gesagt: Die Gastronomie hat schwere Krisenjahre hinter sich gebracht, die Schließungen während der Pandemie, die stark reduzierte Gästezahl, später die Inflation, insbesondere aufgrund des russischen Angriffskrieges. Für die Inhaber:innen und auch die Beschäftigten der Betriebe bedeuteten die letzten Jahre eine lange Zeit von existenzieller Verunsicherung und für manche Betriebe faktisch auch die Schließung. Die Bundesregierung hat mit der befristeten Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen der Gastronomie und der mehrmaligen Verlängerung dieser Maßnahme eine sehr wichtige Unterstützungsleistung gebracht, um diese Branche zu stabilisieren. Darüber sind andere Hilfsmaßnahmen, die Coronasoforthilfen, die Coronakreditlinien, später dann die Strom- und Gaspreisbremse neben anderen Branchen auch der Gastrobranche zugutegekommen. Auf Landesebene wurden diese ganzen Maßnahmen mit verschiedenen Programmen noch gezielt ergänzt. All diese Maßnahmen und nicht zuletzt auch das Improvisations- und Anpassungstalent vieler Gastronom:innen haben aber Tausende Betriebe gerettet in Bremen, in Bremerhaven, im Umland und darüber hinaus. Das ist ein Erfolg, der an der Stelle auch wichtig ist. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Denn – und das haben die Vorredner auch angedeutet – die Branche hat eine gesellschaftliche Bedeutung. Gastronomische Einrichtungen sind Orte des sozialen Zusammenkommens, sie sind ein Stück soziale Infrastruktur in unseren Quartieren. Wir alle hier, wie wir hier sitzen, wollen natürlich vielfältige Restaurants in unseren Städten, wir wollen bezahlbare Angebote für möglichst alle Teile der Bevölkerung. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung, der momentan in Diskussion ist, enthält nun weder eine Verlängerung und erst recht keine Entfristung der Mehrwertsteuer in der Speisegastronomie. Ich hatte es angedeutet, wir reden über 3,4 Milliarden Euro jährlich. Gemessen am Finanzvolumen sprechen wir über eine Maßnahme, die sich messen kann mit der viel diskutierten Kindergrundsicherung und dem nicht weniger diskutierten Wachstumschancengesetz. Das ist ja kein Zufall, dass wir diese Woche das hier alles diskutieren und damit quasi die Haushaltsdebatte aus dem Bundestag spiegeln. Wir haben einfach Vielfachkrisen der letzten Jahre, die ein Ausmaß von sozialen und auch ökonomischen Folgen mit sich bringen, die in den regulären Haushalten des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht gleichermaßen und auch nicht vollumfänglich aufgefangen werden können. Das ist die bittere Wahrheit. Das hat für den einen oder anderen Gastronomen harte Konsequenzen, aber ich finde, das gehört zur ehrlichen Debatte dazu, das auszusprechen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Das gilt natürlich insbesondere unter der Voraussetzung der Schuldenbremse. Wenn das quasi die Ausgangsprämisse für alle weiteren Überlegungen ist, dann sind wir dazu herausgefordert abzuwägen, wie wir Ausgaben beziehungsweise in diesem Fall Mindereinnahmen zueinander abwägen. Dann ist die Frage, wie wir eigentlich die Nebenwirkungen und die Zielgenauigkeit von staatlichen Eingriffen oder Unterstützungsleistungen in dem Fall bewerten. Dazu noch folgender Hinweis: Wir befinden uns bei der Gastrobranche in einer Phase, wo die Erholung zwar vielfach eingesetzt hat, aber bei vielen Betrieben eben immer noch auf sehr dünnen Füßen steht. Das ist eine Phase des Übergangs, das ist nicht trivial, das zu bewerten, wie die Auswirkungen sind, wenn man jetzt zum alten Mehrwertsteuersatz zurückkehrt, das gebe ich gern zu. Nichtsdestotrotz ist es so, dass wir auch feststellen müssen, dass Unternehmen mit einem hohen Umsatz – große Gastronomieketten, höherpreisige Restaurants – im Vergleich zu kleineren inhabergeführten Betrieben durch diese Maßnahme relativ besser entlastet werden als die kleinen. Das heißt, wir haben durchaus das Problem von Mitnahmeeffekten im Raum, und diese Erkenntnis muss auch Teil unserer Abwägung sein. Die Frage, wie wir die Gastronomie mittel- und langfristig besser bewerten können, führe ich in Angesicht der Zeit in meinen zweiten fünf Minuten aus. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
