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Antje Grotheer

SPD 05.07.2023 Sitzungen 21/2

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg:innen, es ist Aufgabe des Vorstands, zur Höhe der Fraktionsmittel zu berichten. Dieser Bericht ist dann die Grundlage, um die Höhe der Fraktionsmittel festzulegen. Der Bericht liegt Ihnen mit der Drucksachen-Nummer 21/8 heute vor. In diesem Bericht spricht sich der Vorstand einstimmig dafür aus, die Fraktionsmittel zu erhöhen. Konkret bedeutet das: Nach Auffassung des Vorstands soll der Grundbetrag in dieser Wahlperiode für jede Fraktion auf 35 000 Euro erhöht werden. Der Kopfbetrag, also der Betrag, der pro Fraktionsmitglied bezahlt wird, soll auf 4 600 Euro pro Monat erhöht werden. Der Oppositionszuschlag wird nur den Oppositionsfraktionen zusätzlich gezahlt und soll auf 1 150 Euro pro Monat pro Fraktionsmitglied ansteigen. Das ist der gemeinsame Vorschlag des Vorstands, und, ja, das ist eine merkliche Erhöhung. Meine Damen und Herren, stellvertretend für die Mitglieder des Bürgerschaftsvorstandes möchte ich Ihnen gern erklären, warum diese Erhöhung der Fraktionsmittel angemessen und notwendig ist. Laut § 40 Abgeordnetengesetz haben die Fraktionen, ich zitiere, „zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anspruch auf Geld und Sachleistungen aus dem Haushalt der Freien Hansestadt Bremen.“ Dort ist auch festgehalten, dass die Fraktionen Rechenschaft darüber ablegen müssen, dass sie diese Mittel ordnungsgemäß für die Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden. Diese Aufgaben sind vielfältig: Unsere Aufgabe als Parlament ist es, eine Regierung zu wählen, wie wir das heute getan haben, unsere Aufgabe ist es, diese Regierung dann zu kontrollieren, unsere Aufgabe ist es, Gesetze zu erlassen und damit ganz konkret das Leben in Bremen und Bremerhaven zu gestalten. Und nicht zuletzt ist es unsere Aufgabe und unser vornehmstes Recht, den Haushalt zu beschließen. Fraktionsmittel bilden dafür eine entscheidende Grundlage, denn sie stellen die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen sicher. Dies gilt insbesondere für die kleineren Fraktionen. Die Fraktionsmittel stellen insgesamt sicher, dass die Fraktionen ihre Aufgabe überhaupt erfüllen können, und das ist eine wesentliche Grundlage der parlamentarischen Demokratie, meine Damen und Herren. Eine Überprüfung der Fraktionsmittel ist in Absprache mit den Fraktionen zu Beginn der Legislaturperiode erfolgt. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist nun in den Bericht des Vorstandes eingeflossen. Natürlich gibt und gab es immer Kritik an solchen Anpassungen, wie der Vorstand sie nun vorschlägt, und natürlich werden Fragen gestellt, wenn es um Steuergelder geht. Wir im Vorstand sind uns dieser Verantwortung bewusst! Für uns war immer die Frage maßgeblich: Wie hoch muss die finanzielle Ausstattung einer Fraktion mindestens sein, damit sie vernünftig arbeiten und ihren Aufgaben angemessen nachkommen kann? Weil auch sonst in vielen anderen Belangen der Vergleich mit anderen Bundesländern oder Stadtstaaten gern bemüht wird, möchte ich das auch für die Fraktionsmittel tun und klarstellen: Anders als in anderen Bundesländern besteht in Bremen die Besonderheit, dass die Bürgerschaft den Fraktionen über die Fraktionsmittel hinaus keine zusätzlichen Sachmittel oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt. So erhalten die Fraktionen in anderen Ländern zusätzlich zu den insgesamt oft höheren Fraktionsmitteln zum Beispiel Büroräume in den Landtagsgebäuden, Ausstattung, Dienstleistungen, zum Beispiel im Bereich Personal und IT, Dienstwagen oder Mittel für die Digitalisierung. All das erhalten die Fraktionen in Bremen nicht. Sie müssen diese Kosten aus den Fraktionsmitteln bestreiten, auch dieses galt es zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Preis- und Lohnentwicklung ist eine Erhöhung der Fraktionsmittel daher erforderlich geworden. Nahezu jeden Tag lesen wir in der Zeitung von steigenden Mieten, Inflation und hohen Energiepreisen. Viele Betriebe und Unternehmen haben das gespürt, und diese Entwicklung hat in den vergangenen vier Jahren auch vor den Fraktionen nicht Halt gemacht, denn Fraktionen benötigen Räumlichkeiten, brauchen Büroausstattung, müssen in Digitalisierung und IT-Ausstattung investieren. Sie müssen in der Lage sein, die Bürger:innen über ihre Arbeit zu informieren und Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen, Social Media oder anderen Informationsangeboten zu machen. Dafür benötigen sie auch qualifiziertes Personal. Gerade dies ist ein großer Posten und jeder weiß, im Kampf um Fachkräfte, wie sie in den Fraktionen zum Beispiel als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen tätig sind, spielt die Möglichkeit der wettbewerbsfähigen Entlohnung eine entscheidende Rolle. Berücksichtigt man, dass die Inflationsrate in den vergangenen vier Jahren um fast 11,9 Prozent und die Tarifentgelte des TV-L um 10,22 Prozent gestiegen sind, hält der Vorstand unter anderem aus diesen Gründen die Anpassung der Fraktionsmittel für gerechtfertigt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle Fraktionen dieses Hauses ihre Aufgaben angemessen erfüllen können, und damit geben wir den Fraktionen Planungssicherheit insbesondere in ihrer Verantwortung als Arbeitgeberinnen. Meine Damen und Herren, Parlamentarismus kostet Geld. Von guter politischer Arbeit der Fraktionen profitieren vor allem die Bürger:innen Bremens und Bremerhavens, und am Ende profitiert auch unsere Demokratie, wenn wir hier politische Alternativen und Ideen präsentieren, darüber debattieren und streiten und die Fraktionen über die Möglichkeit verfügen, die Öffentlichkeit auch darüber zu informieren. Es bedarf daher aus Sicht des Vorstands keines weiteren Zweifels, im Gegenteil, ein starkes Parlament muss finanziell angemessen ausgestattet sein. Ich bitte Sie daher im Namen des Vorstands um Ihre Zustimmung. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗