Jan Redmann
Frau Präsidentin, ich bitte um Verständnis, dass ich gern in meiner Rede fortfahren möchte. Ich glaube, diesen Punkt habe ich gerade mit dem Kollegen Hohloch ausführlich erörtert. Ich komme zum zweiten Beispiel – dazu wird es sicherlich auch Zwischenfragen Ihrerseits geben – und zu dem Begriff „Remigration“. Das Verwaltungsgericht weist in seinem Beschluss, den Frau Kotré ja so lobt, darauf hin, dass der Begriff „Remigration“ in der AfD uneinheitlich verwendet werde. So gibt es nach Auffassung des Verwaltungsgerichts im Bundesverband manche, die darunter lediglich die Einhaltung des geltenden Ausländerrechts verstünden, was sich nicht – auch das wieder aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts – als Verweis auf das menschenwürdewidrige Konzept der Neuen Rechten begreifen lasse. In Brandenburg dagegen laden führende Vertreter der AfD gegen den Willen des Bundesverbandes den Kopf dieser Neuen Rechten, Martin Sellner, zu Veranstaltungen ein. In Brandenburg ist es für die AfD kein Tabu, zwischen Deutschen und „Passdeutschen“ zu unterscheiden. Herr Dr. Berndt hält sogar ausdrücklich das Remigrationskonzept von Martin Sellner nicht für verfassungswidrig, und die Abgeordnete Kotré sagt, ihr reichen 60 Millionen Menschen in Deutschland aus, und sie will Remigration, „bis die Startbahn glüht“. In Brandenburg gibt es offenbar ein einheitliches Verständnis in der AfD, was Sie unter Remigration verstehen. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Moderate Kräfte sind im Landesverband Brandenburg nicht wahrnehmbar. Hier fallen die führenden, den Landesverband prägenden Köpfe in großer Regelmäßigkeit mit extremistischen Äußerungen auf. Meine Damen und Herren von der AfD, Sie beklagen in Ihrem Antrag die Einstufung der AfD in Brandenburg als „gesichert rechtsextrem“. Wenn Sie das ändern wollen, gibt es hierfür eine ganz einfache Lösung. (Lars Hünich [AfD]: Wir klagen! – Lena Kotré [AfD]: „Werden Sie links“!) Damit meine ich nicht, Anträge hier im Landtag zu stellen, und damit meine ich auch nicht die Beschreitung des Rechtsweges. Die einfachste Lösung liegt doch auf der Hand: Wenn Sie nicht mehr als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werden wollen, dann hören Sie auf, eine rechtsextremistische Bestrebung zu sein! (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung lebt vom Wettbewerb der Ideen, aber sie hat auch klare Fundamente: Die Menschenwürde, die Gleichheit aller, die Unantastbarkeit unserer Verfassung. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Wer diese Grundsätze relativiert, wer sie einschränkt, wer sie selektiv auslegt, der stellt sich außerhalb dessen, was unsere Verfassung schützt – und genau dort beginnt die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Der vorliegende Antrag verkennt diese Zusammenhänge. Er vermischt rechtliche Fragen mit politischer Argumentation, und er versucht, die Entscheidung des Gerichts über die Einstufung der AfD Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ in der Hauptsache vorwegzunehmen. Dem werden wir nicht folgen. Die Einstufung erfolgt in Brandenburg auf gesetzlicher Grundlage und wird kontinuierlich überprüft. Deshalb empfiehlt die Landesregierung dem Landtag, den vorliegenden Antrag abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
