Jan Redmann
Ich habe jetzt keine Frage gehört, aber ich will die in Ihrem Beitrag zu vermutende Frage beantworten, indem ich aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zitiere. Das sind nicht meine Worte, sondern die des Gerichts in einer Entscheidung, die Ihre Kollegin Kotré gerade noch wortreich gelobt hat. Dort heißt es unter Randnummer 279: „Soweit etwa […] Dennis Hohloch am 25. April 2024 auf einer Veranstaltung forderte, Schülern mit Migrationshintergrund, das Recht auf Bildung ab[zu]erkennen‘ (S. 392 Gutachten: ‚[...] es ist nicht unser Problem, wie diese Eltern ihre Kinder beschulen.‘), stellt diese reißerische Äußerung eine vereinzelte Entgleisung dar, die in Wahlprogrammen der Antragstellerin“ 2026 65 – also im Bundeswahlprogramm – „keine Berücksichtigung gefunden hat und auch öffentlich keine weitere nennenswerte Unterstützung fand. Ein entsprechendes die Antragstellerin prägendes politisches Ziel ist nicht zu erkennen.“ So das Verwaltungsgericht Köln in diesem Absatz. (Zuruf des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Wenn ich das kurz zusammenfasse, so sagt das Verwaltungsgericht Köln: Was Herr Hohloch da gesagt hat, hat – auch wenn er einer der sieben Zwerge hinter den sieben Bergen ist – für den Bundesverband keine Bedeutung. (Dennis Hohloch [AfD]: Noch nicht!) – Gut, dass Sie das sagen, „noch nicht“. Aus der brandenburgischen Sicht ist aber diese Äußerung möglicherweise anders zu beurteilen. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Aus der brandenburgischen Sicht sind Sie der Parlamentarische Geschäftsführer dieser Fraktion, und aufgrund Ihrer Präsenz haben Sie natürlich einen prägenden Charakter für die AfD in diesem Land.
