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Jan Redmann

19.03.2026 Sitzungen 8/31

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kotré, ich finde es durchaus bemerkenswert, dass Sie die Unabhängigkeit der Justiz in diesem Fall einmal in so hohen Tönen würdigen. (Erik Stohn [SPD]: Aha! – Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Ich würde mir nur wünschen, dass dies unabhängig davon geschehen würde, ob eine Entscheidung zugunsten oder zulasten der eigenen Position ausgeht. Denn wer es wirklich gut meint mit dem Rechtsstaat, der hat Respekt vor Gerichten in jedem der beiden Fälle. (Beifall CDU und SPD) Der vorliegende Antrag der AfD zielt darauf ab, die Einstufung des Landesverbandes als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zurücknehmen zu lassen. Das wird insbesondere unter Verweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln begründet, der dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen einer einstweiligen Anordnung aufgegeben hat, es bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu unterlassen, den Bundesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen. Ich könnte es mir an der Stelle leicht machen und könnte schlicht darauf verweisen, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln nur inter partes, also nur für das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesverband der AfD, wirkt und keine Wirkung für den Verfassungsschutz in Brandenburg und den brandenburgischen AfD-Landesverband entfaltet. Ich könnte es mir aus einem weiteren Grund sehr einfach machen und könnte darauf verweisen, dass Sie in Brandenburg bislang jeder Entscheidung aus dem Weg gegangen sind, dass Sie erst kürzlich im Hinblick auf die Einstufung als Verdachtsfall sogar Ihre Klage zurückgezogen haben, dass Sie den Weg des einstweiligen Rechtsschutzes in Brandenburg hinsichtlich der Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ nicht beschritten haben. Ich will es mir an dieser Stelle aber nicht einfach machen, denn der Vorwurf, dass hier in unrechtmäßiger Art und Weise in die Gleichheit und Freiheit der politischen Parteien eingegriffen wird, ist ein schwerwiegender. Denn die politischen Parteien sind natürlich in einer Demokratie schlichtweg konstitutiv, und der Staat darf nicht ohne Weiteres in ihre Freiheit und Gleichheit eingreifen. Das ist doch völlig klar. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Aber wenn ich mir den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln sehr genau ansehe, dann entstehen bei mir große Zweifel hinsichtlich der von Ihnen behaupteten Übertragbarkeit auf den Landesverband der AfD in Brandenburg. Ja, ich komme zu genau entgegengesetzten Ergebnissen als Sie in Ihrem Antrag. (Lena Kotré [AfD]: Das wundert mich jetzt aber!) – Vielleicht hören Sie mir zu. Möglicherweise kann ich Sie ja überzeugen. (Dennis Hohloch [AfD]: … dass es richtig ist, Sie zu überwachen!) Ich habe die Hoffnung jedenfalls nicht aufgegeben, Frau Kotré. (Zuruf von der AfD: Jetzt hören wir mal zu!) – Ja, das wäre gut. Der Prüfungsmaßstab der Gerichte für die Einstufung des Bundesverbandes ist folgende Frage: Ist der Charakter des Bundesverbandes der AfD beherrscht und bestimmt von einer die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz? Diesen Nachweis sieht das Verwaltungsgericht Köln auf Basis des Einstufungsvermerks hinsichtlich des Bundesverbandes als nicht hinreichend verdichtet erbracht. Ich will Ihnen an zwei Beispielen aufzeigen, warum das für die AfD Brandenburg dennoch keine guten Nachrichten sind. Ein Beispiel ist unmittelbar in der Begründung des Beschlusses ausgeführt. Dabei geht es um den Abgeordneten Hohloch. (Ah! bei der SPD) Das Verwaltungsgericht Köln setzt sich mit einer Äußerung des Abgeordneten Hohloch aus Brandenburg auseinander, der auf einer Veranstaltung gefordert hat, Schülern mit Migrationshintergrund das Recht auf Bildung abzuerkennen. (Wilko Möller [AfD]: Was?! – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Zuruf von der SPD) Aus der Bundesperspektive …

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