Jouleen Gruhn
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zurücknehmen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und Parteienfreiheit Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2533 Als Erste spricht Frau Abgeordnete Kotré. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die größte Gefahr für die Demokratie (Erik Stohn [SPD]: … ist die AfD!) ist ein Staat, der den politischen Wettbewerb verzerrt. In genau so einem Staat leben wir. Genannt wird das dann „wehrhafte Demokratie“; wir haben den Ausdruck heute Morgen schon mal gehört. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Der Verfassungsschutz in Brandenburg hat den AfD-Landesverband im letzten Jahr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. (Zuruf von der SPD: Das ist richtig!) Kurz nach der Einstufung des Landesverbandes erfolgte dann die Einstufung des gesamten Bundesverbandes als „rechtsextremistisch“. In dem Gutachten dazu, das die frühere und von besonderer Inkompetenz geprägte Bundesinnenministerin Nancy Faeser politisch motiviert in Auftrag gegeben hat, finden sich auch etliche Zitate von Brandenburger Funktionsträgern. Womit Frau Faeser allerdings nicht gerechnet hat, war das Verwaltungsgericht Köln, das dieses Gutachten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als das offenlegte, was es ist: ein Machwerk voller unzureichender Recherche und voller unbegründeter Vorwürfe. (Beifall AfD) Kurzum: ein Meisterstück des politischen Dilettantismus. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Das Verwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass das, was vorgelegt wurde, nicht ausreicht, um den Vorwurf des Rechtsextremismus zu untermauern. Vielmehr benötige dieser Vorwurf eine klare Verdichtung von Tatsachen, wozu einzelne zugespitzte Aussagen oder unliebsame Meinungen nicht ausreichen würden. Sie sehen: Die Grundlage, auf der hier politisch gearbeitet wurde, ist höchst zweifelhaft und geprägt von unlauteren Motiven. (Vereinzelt Beifall AfD) Wenn der Staat eine politische Partei oder einen Landesverband einer politischen Partei mit dem Verdikt „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ belegt, ist das kein bloßer Verwaltungsvorgang. Eine solche Einstufung hat enorme politische, rechtliche und gesellschaftliche Folgen. Sie greift in die politische Betätigungsfreiheit ein, beeinflusst die öffentliche Wahrnehmung massiv, benachteiligt Mitglieder, Mandatsträger sowie Wähler und wirkt unmittelbar auf die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Genau deshalb gelten hier besonders strenge Maßstäbe. Meine Damen und Herren, die Einstufung politischer Parteien unterliegt strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen. Maßgeblich sind das Parteienprivileg aus Art. 21 Grundgesetz, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die einschlägige Rechtsprechung. All das hat die frühere Innenministerin Faeser entweder bewusst und damit absichtlich zur Beseitigung der politischen Konkurrenz oder aus purer Unfähigkeit ausgeblendet; ich kann mir beides vorstellen. Lassen Sie mich zurückkommen auf Art. 21 Grundgesetz und damit auf den verfassungsrechtlich besonders geschützten Status politischer Parteien. Parteien wirken an der politischen Meinungsbildung des Volkes mit. – Wer gegen Parteien mit Mitteln des Staates vorgeht, muss engste verfassungsrechtliche Grenzen wahren. Wer diese Grenzen absichtlich oder unwissentlich missachtet, beschädigt nicht nur die betroffene Partei, sondern auch das Vertrauen in die demokratische Ordnung selbst. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem jetzt klar einen Riegel vorgeschoben: Auf Bundesebene ist es nunmehr untersagt, die AfD so zu diffamieren, wie es von den Feinden der Demokratie vorgesehen war. (Beifall AfD) In einem tatsächlichen Rechtsstaat reichen nicht der politische Wille, nicht die mediale Erregung und nicht das parteipolitische Interesse zur ungestraften Diffamierung der legitimen Opposition. (Beifall AfD) Mit unserem Antrag fordern wir deshalb ausdrücklich: Was für die Gesamtpartei auf Bundesebene rechtlich gilt, muss in der Sache auch für den Landesverband Brandenburg gelten. Wenn die Schwelle für die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ auf Bundesebene nicht überschritten ist, kann dieselbe Schwelle in Brandenburg nicht niedriger gelegt werden. (Beifall AfD) Das Verwaltungsgericht Köln hat nicht nur im Rahmen des Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Entscheidung getroffen, sondern bereits eine Weichenstellung für die Hauptsacheentscheidung vorgenommen. Die Landesregierung trägt daher die Verantwortung, endlich den offensichtlich rechtswidrigen Einstufungsvermerk zurückzuziehen, da auch er nach der Vorgabe des Verwaltungsgerichtes Köln keine Substanz hat. (Beifall AfD – Zuruf von Minister Robert Crumbach) Wie gesagt: Der Vermerk zehrt erheblich aus Brandenburg. Wenn neue gerichtliche Maßstäbe vorliegen und zugleich die Umstände der ursprünglichen Hochstufung selbst Fragen aufwerfen, ist die Landesregierung gehalten, diese Entscheidung unverzüglich zu korrigieren. Sehr geehrte Damen und Herren, wir erleben hier ein grundsätzliches Problem: Sicherheitsbehörden dürfen in einem Rechtsstaat nicht zum Instrument politischer Konkurrenzverdrängung werden. Ihre Aufgabe ist der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, gerade deshalb müssen sie selbst auf Grundlage strengster Gesetzesbindung handeln – je größer die Eingriffsintensität, desto höher die Begründungslast, je stärker die politische Sprengkraft, desto sorgfältiger die Ermittlung der Tatsachengrundlage. (Beifall AfD) Die vom Verfassungsschutz herangezogenen vermeintlichen Belege, etwa zum Thema Remigration, belegten nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtes keine gesicherte verfassungsfeindliche Zielsetzung der Gesamtpartei. Auch das ist ein zentraler Gesichtspunkt, denn hier wird deutlich gemacht: Zwischen scharfer, zugespitzter, ja, vielleicht auch provozierender politischer Sprache einerseits und dem Nachweis einer verfassungsfeindlichen, die Gesamtpartei prägenden Zielsetzung andererseits liegt ein erheblicher Unterschied. (Beifall AfD) Dieser Unterschied ist entscheidend. Wer ihn verwischt, indem er politische Zuspitzung schon zur Gewissheit einer extremistischen Grundtendenz umdeutet, verlässt den Boden verfassungsrechtlicher Nüchternheit und betritt das Feld der politischen Vorver- oder, besser gesagt, Aburteilung ohne Richter. Er macht auch deutlich, dass er gerade nicht an einem politischen Meinungskampf interessiert ist, sondern lediglich den schnellsten Weg der Konkurrenzbeseitigung gehen möchte. (Beifall AfD) Die Wahrheit ist doch: Seit Jahren versucht das Establishment nicht, die AfD politisch zu stellen, sondern sie administrativ zu bekämpfen. Weil man die Debatte verliert, versucht man, den Gegner und auch seine Wähler zu stigmatisieren. Mit unserem Antrag monieren wir daher sehr deutlich, dass sowohl die Einstufung der AfD als Verdachtsfall als auch die Hochstufung auf eine vermeintlich „gesichert extremistische Bestrebung“ fehlerhaft und politisch motiviert sind. Jedermann kann sich ein Bild davon machen, dass auch der brandenburgische Einstufungsvermerk keinerlei Substanz aufweist. Die erforderliche Verdichtung zu Gewissheit ist auch hier nicht ansatzweise erreicht. (Vereinzelt Beifall AfD) Genau deshalb fordern wir, dass die Landesregierung jetzt handelt, denn die Folgen der fehlerhaften Einstufung sind existenziell. Sie wirken auf kommunale Mandatsträger, Beamte, Angestellte und Menschen, die diese Partei wählen oder politisch mit ihr zusammenarbeiten wollen. Vor allem aber wirken sie auf den demokratischen Wettbewerb. Wenn der Staat einer Oppositionskraft das schwerstmögliche politische Stigma anheftet, verändert das die Bedingungen des Wettbewerbs. (Zuruf von der SPD: Quatsch!) Sehr geehrte Damen und Herren, Sie müssen die AfD politisch nicht mögen, (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Sie müssen unsere Positionen nicht teilen, Sie dürfen unsere Kritik zurückweisen, all das gehört zur Demokratie, aber genau deshalb müssen Sie sich die entscheidende Frage stellen: Wollen Sie die politische Auseinandersetzung mit politischen Mitteln führen (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Können Sie das?!) oder wollen Sie zulassen, dass versucht wird, die Konkurrenz durch behördliche Etikettierung auszuschalten? (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sehr geehrte Damen und Herren, gehen Sie in sich und kommen Sie zur Vernunft! – Vielen Dank. (Beifall AfD)
