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Ulrike Liedtke

19.03.2026 Sitzungen 8/31

Bitte schön, Herr Minister. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Gut, das war jetzt eine deutliche Erweiterung des Themas, aber kein Problem. (Zuruf des Abgeordneten Peter Drenske [AfD]) Herr Drenske, schauen Sie sich Ihr Redeskript noch einmal an. Ich habe Ihnen genau zugehört, andere, die neben mir saßen, haben Ihnen ebenfalls zugehört, und wir haben vernommen, dass Sie suggeriert haben, dass sich Unternehmer, wenn dieses Gesetz beschlossen wird, Tarifverträgen anschließen müssten, um noch an solche öffentlichen Aufträge zu kommen. Und das – falls es jemand so verstanden haben sollte – ist richtigzustellen, weil nicht korrekt – Punkt. (Beifall SPD und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Das sah aber nicht so aus!) Ansonsten betone ich in dieser Debatte, dass der Zweiklang, den ich hier jetzt mehrfach gehört habe, aus meiner Sicht angemessen ist, nämlich dass wir hier keinen Gegensatz zwischen Wirtschaft und Arbeit herstellen. Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land wollen ihre Beschäftigten gut bezahlen; daran haben sie ein ureigenstes Interesse. So sie es können, werden sie das sicherlich tun, schon deswegen, um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu sein. (Beifall SPD und CDU) Auf der anderen Seite wird mit diesem Gesetz aber auch nichts anderes unterstellt. Was damit gesagt wird, ist: Wenn man sich einem Tarifvertrag angeschlossen hat, soll das nicht zu einem Wettbewerbsnachteil führen, weil wir Interesse an gut bezahlter, tariftreuer Arbeit in diesem Land haben. Wenn man sich diese beiden Aspekte und dann die Nachsteuerung im Gesetz anschaut, finde ich, wurde hier ein angemessener, guter Mittelweg gefunden. Es gibt ja in Teilen der Wirtschaft durchaus auch Kritik an diesem Gesetz – und es gibt Akteure, die es sehr stark befürworten und es sich konsequenter gewünscht hätten. Vielleicht ist das ein Ausweis dafür, dass wirklich ein ganz guter Kompromiss gelungen ist, einer, der eben sagt: Bestimmte Regelungen greifen an den Stellen nicht, an denen es auch nicht sinnhaft ist. Ich finde es zum Beispiel durchaus sinnhaft, zu sagen: Diese Zweimonatsfrist bei Aufträgen macht durchaus Sinn, denn alle Vorgaben von solch einem Tarifvertrag – bis hin zu vielleicht anderen Urlaubsansprüchen usw. – für einen Auftrag für einen Teil der Belegschaft einzuhalten, macht Dinge sehr kompliziert, gerade wenn so ein Auftrag möglicherweise keinen riesigen Umfang hat. Lieferaufträge, auch das Thema Bundeswehr, wo wir bei der Rüstungsindustrie bekanntermaßen ohnehin ein sehr, sehr gutes Lohnniveau haben – all das sind Kompromisse, die aus meiner Sicht Sinn haben und einen guten Mittelweg skizzieren: Auf der einen Seite wollen wir der Wirtschaft und den Unternehmerinnen und Unternehmern nichts unterstellen, was gar nicht der Fall ist, auf der anderen Seite wollen wir diejenigen stützen, die sich tariftreu verhalten, und keine Wettbewerbsnachteile für sie erzeugen. Dafür sorgt dieses Gesetz, und wir werden daran anknüpfend an einer Landesregelung arbeiten, wie der Koalitionsvertrag es vorgesehen hat, und daran anknüpfen – für gute Arbeit in diesem Land, aber auch für einen respektvollen Umgang mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land. – Danke. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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