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Peter Drenske

AfD 19.03.2026 Sitzungen 8/31

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Herr Rüter, ich bin erstaunt: Vor vier Wochen hörte sich das noch ganz anders an. Da hat der Einreicher gegen seinen eigenen Antrag argumentiert. (Andreas Kutsche [BSW]: Das war ja zu erwarten!) sage ich es gleich zu Beginn klar und unmissverständlich: Wir lehnen den Antrag auf Verschärfung des Bundestariftreuegesetzes ab. Gute Ziele wie den Schutz von Tariflöhnen, die Verhinderung von Lohndumping, faire Wettbewerbsbedingungen, stärkere Tarifbindung und soziale Gerechtigkeit im Vergabewesen teilen wir. Aber dieses konkrete Vorhaben verfehlt – wie schon das Brandenburger Vergabegesetz – diese Ziele, schafft neue Probleme und belastet vor allem die seriösen mittelständischen Betriebe in unserem Land. Fünf Argumente dazu: Erstens: Schutz von Tariflöhnen. Wer tariflich entlohnt, leistet einen Beitrag zur Qualität und zur Fachkräfteentlohnung; da gehen wir konform. Doch der Staat kann Tarifbindung nicht per Vergaberecht erzwingen, ohne in die Tarifautonomie einzugreifen und anständige unbeteiligte Betriebe zu benachteiligen. Viele Handwerker und mittelständische Betriebe sind nicht tarifgebunden und zahlen trotzdem fair, teils sogar über Tarif. Eine pauschale gesetzliche Bevorzugung tarifgebundener Anbieter würde diese oft kleinen lokalen Unternehmen aus dem Vergabeverfahren ausgrenzen – nicht weil sie schlecht zahlen, sondern weil sie nicht Teil eines bestimmten Systems sind. Das schützt nicht Tariflöhne, sondern verschiebt künstlich den Wettbewerb zum Nachteil unserer – hören Sie gut zu! – 78 % Kleinstunternehmen. Zweitens: Verhinderung von Lohndumping. Lohndumping findet häufig dort statt, wo Kontrollrisiken gering sind – in intransparenten Subunternehmerketten, bei Scheinselbstständigkeit, bei fehlender Vor-Ort-Präsenz von Kontrollen. Das bekämpft man nicht mit zusätzlichen Formularen und Nachweisen im Vergabeverfahren – also mit Bürokratie –, sondern mit konsequenter Durchsetzung bestehender Regeln. Entscheidend sind klare, überprüfbare Mindeststandards. Wer Falschspieler wirklich austrocknen will, stärkt die Kontrollen und die Durchsetzung bestehender Regeln, nicht die Bürokratie. Drittens: Faire Wettbewerbsbedingungen. Vergaben fair zu gestalten, bedeutet, dass sich seriöse Betriebe – vom Handwerksunternehmen in der Prignitz bis zum Mittelständler in der Lausitz – ohne Hürden bewerben können. Da wir aber mehrheitlich kleine bis mittelständische Unternehmen haben, spielen immer neue Nachweispflichten, Siegel und Erklärungen vor allem den wenigen großen Unternehmen mit Rechtsabteilungen in die Hände. (Beifall AfD) Das reduziert die Zahl der Bieter, verteuert die Projekte und verzögert deren Umsetzung – am Ende zulasten der Steuerzahler und der kommunalen Auftraggeber. Wir brauchen den Mut, die reale Lage im Mittelstand zur Kenntnis zu nehmen. Viele Betriebe wollen öffentliche Aufträge, aber sie können sie sich wegen des immer dichter werdenden Vorschriftendschungels nicht leisten. Viertens: Die Stärkung der Tarifbindung. Die Tarifbindung lässt sich nur dann nachhaltig stärken, wenn Tarifverträge für beide Seiten attraktiv sind – durch planbare Rahmenbedingungen, geringere Abgabenlast, verlässliche Energiepreise und vernünftige Arbeitsmarktpolitik. Eine staatliche Lenkung über das Vergaberecht ist ein Umweg mit Nebenwirkungen: Wer Tarifbindung politisch erzwingen will, riskiert, am Ende das Gegenteil zu erreichen – mehr Scheinauslagerungen, mehr Formalismus und weniger echte Tarifbindung. Tarifautonomie heißt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Partner Lösungen aushandeln, nicht dass der Staat einseitig steuert, wer noch am öffentlichen Markt teilnehmen darf. (Beifall AfD) Fünftens: Soziale Gerechtigkeit im öffentlichen Vergabewesen. Soziale Gerechtigkeit bedeutet, dass Beschäftigte korrekt bezahlt werden und dass die öffentliche Hand wirtschaftlich, zügig und rechtssicher ausschreibt. Beides gehört zusammen. Es ist nicht sozial, wenn Projekte teurer werden, weil nur noch die Großen mitmachen können. Es ist nicht gerecht, wenn solide, regional verwurzelte Betriebe wegen zusätzlicher politischer Vorgaben außen vor bleiben, obwohl sie anständig bezahlen und gute Arbeit leisten. Und es ist auch nicht verantwortungsvoll, wenn Vergabestellen – Herr Kutsche hat es vorhin gesagt – in langwierige Rechtsstreitigkeiten getrieben werden. Rechts- und Planungssicherheit sind Teil sozialer Gerechtigkeit, und zwar für Beschäftigte, Unternehmen und Steuerzahler gleichermaßen. Was wäre sinnvoll und wirklich zielführend? Risikoorientierte Kontrollen und spürbare Sanktionen gegen Lohndumping und Schwarzarbeit, transparente Subunternehmerketten mit klarer Haftung für Löhne und Abgaben, leicht überprüfbare Nachweise, die Vergabestellen und Bewerber gleichermaßen entlasten, so- wie klare Eignungskriterien für Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit, die die Qualität der Ausführung tatsächlich sichern. All das würde Beschäftigte schützen und faire, praxistaugliche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Meine Damen und Herren, Löhne zu erzwingen, wird unfaire Praktiken nicht zuverlässig verhindern. Was wir brauchen, sind wirkliche Kontrolle, einfache und rechtssichere Prozesse und Respekt vor der Tarifautonomie. Die AfD-Fraktion steht für fairen Wettbewerb, ordentliche Bezahlung und eine verantwortungsvolle Verwendung von Steuergeld. (Beifall AfD) Wir stehen ebenso für Rechtssicherheit, Bürokratieabbau und die Stärkung regionaler Leistungsfähigkeit. Eine Verschärfung des Bundestariftreuegesetzes leistet dazu keinen Beitrag. Sie verschärft lediglich die Probleme.

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