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Andreas Kutsche

BSW 19.03.2026 Sitzungen 8/31

Ich danke Ihnen. – Ein wirksames Tariftreuegesetz ist auch dringend notwendig. Die Tarifbindung in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Bundesweit profitieren heute nur noch 49 % der Beschäftigten von Tarifverträgen. In Brandenburg liegt dieser Anteil sogar nur noch bei knapp über 40 %. Das zeigt, wir haben es hier nicht mit einem Randproblem, sondern mit einer strukturellen Entwicklung zu tun. Gerade deshalb können öffentliche Aufträge ein wichtiges Instrument sein, um Tarifbindung zu stärken und Lohndumping zu verhindern. Doch genau hier liegt das Problem: Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bleibt deutlich hinter diesem Anspruch zurück. Der Geltungsbereich des Gesetzes ist stark eingeschränkt. Es gilt nur für Bau- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 50 000 Euro. Lieferaufträge sind vollständig ausgenommen. Besonders problematisch ist außerdem die Ausnahme für die Beschaffungen der Bundeswehr bis Ende des Jahres 2032. Gerade dort, wo Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln ausgegeben werden, sollen Arbeitsstandards plötzlich nicht mehr gelten. Das ist das Gegenteil von Tariftreue. (Beifall BSW) Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes würden dadurch rund 23 % der Bauaufträge, 28 % der Lieferaufträge und fast 31 % der Dienstleistungsaufträge gar nicht unter das Gesetz fallen. – Liebe SPD, das sagt der DGB, der ja sehr nah an der SPD dran ist. Mit anderen Worten: Ein erheblicher Teil der öffentlichen Aufträge würde weiterhin ohne verbindliche Tariftreue vergeben werden können. Ein Gesetz gegen Lohndumping, das ein Drittel der Aufträge gar nicht erfasst, wird sein Ziel kaum erreichen. (Beifall BSW) Und genau deshalb müssen wir uns eine Frage stellen: Wollen wir es wirklich zulassen, dass öffentliche Aufträge, die Steuergeld kosten, vergeben werden, ohne sicherzustellen, dass Beschäftigte ordentlich bezahlt werden? Eines sollte klar sein: Steuergeld darf nicht für Lohndumping verwendet werden! In der Debatte hören wir nun häufig das Argument, strengere Regeln würden zusätzliche Bürokratie schaffen oder Unternehmen vor unnötige Hürden bei der Vergabe stellen. Dazu muss man wissen, dass unterlegene Unternehmen sehr oft klagefreudig sind, was das Prozedere verzögert, weshalb sich die Verwaltung wiederum absichert – das kann man alles nachlesen, Herr Penquitt. Aber öffentliche Aufträge sind eben kein Selbstbedienungsladen. Wenn der Staat Milliarden Euro an Steuergeld vergibt, darf er auch verlangen, dass Unternehmen bestimmte Standards einhalten. Wer mit öffentlichem Geld arbeitet, muss sich an klare Regeln halten – und dazu gehört selbstverständlich auch, Tariflöhne zu zahlen. Das ist keine überzogene Bürokratie, es ist eine Frage der Fairness, denn ohne solche Regeln entsteht ein Wettbewerbsvorteil für diejenigen, die ihre Beschäftigten schlechter bezahlen. Dadurch werden tarifgebundene Unternehmen und auch viele mittelständische Betriebe, die sich an Tarifverträge halten, benachteiligt. Gerade deshalb braucht ein Tariftreuegesetz wirksame Kontrollen, denn eines ist klar: Ein Gesetz ohne Kontrollen bleibt wirkungslos. Im Gesetzgebungsverfahren wurden jedoch ursprünglich vorgesehene stichprobenartige Kontrollen gestrichen; gleichzeitig wurde die personelle Ausstattung der Prüfstelle reduziert – „Prüfstelle“ ist ja so ein Stichwort, über das wir uns ausgetauscht haben, Sebastian. Der Zoll soll mehr prüfen, aber wenn man dort abbaut, wer soll dann prüfen? Auch bei den Sanktionen wurde zurückgerudert. Während zunächst verpflichtende Vertragsstrafen vorgesehen waren, enthält das Gesetz jetzt nur noch eine sogenannte Soll-Regelung. Mit anderen Worten: Selbst wenn Verstöße festgestellt werden, können Auftraggeber entscheiden, ob sie überhaupt Konsequenzen ziehen. Meine Damen und Herren! Wenn Milliarden Euro an Steuergeld vergeben werden, muss die Regel gelten: Öffentliche Aufträge nur an Unternehmen, die Tarifverträge einhalten und gute Löhne zahlen! (Beifall BSW) Deshalb braucht dieses Gesetz Nachbesserungen – und das ist es, was wir fordern: Nachbesserungen. Lieferaufträge müssen in den Geltungsbereich einbezogen werden; die Ausnahmen für Beschaffungen der Bundeswehr müssen gestrichen werden; die Schwellenwerte müssen abgesenkt werden; Kontrollen müssen verbindlich ausgestaltet werden, auch entlang der gesamten Nachunternehmerkette; und Verstöße gegen Tariftreuepflichten müssen konsequent sanktioniert werden. Genau dafür setzen wir uns mit unserem Antrag ein. Die Landesregierung Brandenburgs hat im Bundesrat die Möglichkeit, sich für diese Verbesserungen einzusetzen. Am Ende geht es um eine sehr einfache Frage: Wofür wird öffentliches Geld eingesetzt? Unsere Antwort ist klar: Steuergeld darf nicht für Lohndumping verwendet werden. Tariftreue muss Realität werden, auch bei öffentlichen Aufträgen. Allerdings: Echte Tariftreue muss umfassend gelten. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich habe Ihrer Regierungserklärung heute Morgen aufmerksam zugehört. Sie haben indirekt auch die Beschäftigten angesprochen – er ist beschäftigt –, (Lena Kotré [AfD]: Ja, das ist er meistens!) und an dieser Stelle kann ich Sie nur auffordern: Handeln Sie für die Beschäftigten im Land! – Herr Lüttmann, wenn Sie als SPD die Beschäftigten vertreten wollen, müssen Sie unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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