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Andreas Kutsche

BSW 19.03.2026 Sitzungen 8/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Bundestag hat Ende Februar das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Am 27. März, also nächste Woche, steht es als erster Punkt auf der Tagesordnung des Bundesrates. Damit hat auch die Landesregierung Brandenburg noch die Möglichkeit, auf Verbesserungen zu drängen. Denn die Idee des Gesetzes ist richtig: Öffentliche Aufträge sollen nur an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Gerade bei öffentlichen Aufträgen muss ein einfacher Grundsatz gelten: Wer mit Steuergeld arbeitet, darf seine Mitarbeiter nicht zu Dumpinglöhnen beschäftigen. Oder anders gesagt: Steuergeld darf nicht zu Lohndumping führen. (Beifall BSW)

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