Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Wilke. Bitte sehr. (Beifall SPD) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon vorhin, in der Fragestunde, hat das Thema eine Rolle gespielt. Ich möchte noch einmal betonen, dass die Situation tatsächlich sehr angespannt und konfliktgeladen ist. Über die letzten Wochen und Monate hat es sich hochgeschaukelt, und es ist gar keine leichte Aufgabe, all das, was Sie mir gerade eben aufgegeben haben, zu lösen. Dennoch bin ich nicht nur gewillt, sondern ich bin auch zuversichtlich, dass es hinzubekommen ist. Warum? Ich glaube, es lohnt sich, in der heutigen Debatte einen nüchternen Blick auf die verschiedenen Interessen zu richten. Das ist hilfreich, um zu ergründen, wo die Druckpunkte liegen. Ich will vorwegsagen: Aus meiner Sicht gibt es in diesem Prozess keine Schuldige und keinen Schuldigen. Alle haben in dieser Diskussion ihre berechtigten Punkte. Es gibt Kommunen, die sagen: Wir wollen rechtssichere Krankenfahrten ermöglichen. Wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger wissen, sie müssen sich um nichts weiter Sorgen machen, wenn sie den Notruf wählen, denn sie haben gerade schon Sorgen. Sie werden medizinisch gut behandelt, und die Kosten, die dabei entstehen, werden auch entsprechend erstattet. – Vor allen Dingen geht es also um Handlungssicherheit. Die Kommunen haben einen Druckpunkt – nach meiner Meinung sogar zwei Druckpunkte. Sie können sagen: Wenn ihr uns aufzwingt, dass jeder Patient in das Krankenhaus kommt – das ist möglicherweise teurer als eine Behandlung vor Ort –, sorgen wir eben dafür, dass die Patienten in die Krankenhäuser kommen. – Ich betone, dass das kein Aufruf ist; es wäre höchst dysfunktional und sogar gefährlich, wenn man das täte. Aber ich weiß, dass manche Kommunen darüber nachdenken und sagen: Wenn das scheinbar Fehlfahrten sind, schicken wir eben alle ins Krankenhaus. Es würde dazu führen, dass die Kostenexplosion anhält; es würde für die Kassen teuer. Auch würden die Notaufnahmen geflutet, was weitere riesige Probleme nach sich ziehen würde. Aber es gibt tatsächlich Druckpunkte. Ein weiterer Druckpunkt sind die Gebühren. Es ist ja nicht so, dass der Bürger einen Gebührenbescheid erhält und damit das Problem gelöst ist. Bürgerinnen und Bürger werden sich vielmehr mit diesen Gebührenbescheiden an die Kassen wenden, um das Geld zurückzubekommen. Aber so einfach wird das nicht, und die Frage der Handhabbarkeit dieses massenhaften Anfalls von Bescheiden, die zu bearbeiten sind, ist noch das kleinere Problem. Das größere Problem ist, ob sie dann, wenn die Satzungen, auf denen das basiert, aus Sicht der Kassen nicht rechtskonform, sondern rechtswidrig sind, überhaupt irgendwelche Gebühren, selbst die, die nicht durch Fehlfahrten erzeugt sind, auf dieser Grundlage werden erstatten können. Es besteht also ein enormes Potenzial für Unmut an dieser Stelle. Die Kassen sagen berechtigterweise: Wir erleben, dass die Abrechnung unterschiedlich erfolgt. Wir erleben auch, dass die Kostensätze unterschiedlich sind. – Mit einer Legende will ich gleich aufräumen. Manche sagen, jene, die ein Problem haben, sind die teuersten. So ist es aber nicht. Das ist differenzierter zu sehen. Es gibt auch Landkreise, die im Konflikt mit den Kassen sind, obwohl sie zu den deutlich günstigsten gehören. Es geht also um vertiefte Fragestellungen in der Abrechnungssystematik. Die Kassen sagen: Wir gehen letztlich mit viel öffentlichem Geld, mit Geld der Bürgerinnen und Bürger, um, und wir wollen das effizienteste und kostengünstigste System in einem ohnehin relativ teuren Gesundheitssystem. – Das ist nachvollziehbar. Sie wollen dabei Rechtssicherheit, sie wollen rechtskonforme Beträge und keine auf vermeintlich fragwürdigen Grundlagen ausreichen. Das ist jetzt mit dem Gerichtsurteil zu einem Problem geworden. Aber – damit sind wir bei den Druckpunkten an der Stelle – sie haben auch kein Interesse daran, dass dieses System auf einmal nicht funktional ist. Natürlich haben die Kassen ein Interesse daran, dass in diesem Land eine bestmögliche medizinische Versorgung gewährleistet wird. Ich zitiere einmal aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2024. Darin steht, Fehlfahrten seien im Grunde erwünscht, denn sie seien Folge der qualifizierteren Besetzung der Rettungswagen mit inzwischen gut ausgebildeten Notfallsanitätern, deren Einsatz den Transport des Betroffenen in das Krankenhaus, soweit möglich, erübrigen solle. Davon profitierten nicht zuletzt die Krankenkassen, denn ihnen bleiben die Kosten einer ambulanten oder gar stationären Krankenhausbehandlung erspart. Bei den Diskussionen mit den Kassen erlebe ich gar nicht, dass sie sagen, diese vermeintlichen Fehlfahrten seien das Problem, sondern mit dem Urteil steht einfach die rechtliche Fragestellung im Raum, wie mit diesen Fahrten umzugehen ist, ob sie in die Kalkulation einzuberechnen sind oder nicht. Aber eine Behandlung vor Ort kann in manchen Fällen weitaus sinnvoller sein als das Verbringen in eine Notaufnahme oder in ein Krankenhaus. Warum halte ich die Anträge mindestens zum jetzigen Zeitpunkt sogar für gefährlich? Wenn wir uns die Konfliktlage anschauen, in der wir gerade sind, und uns die spannende Frage stellen, wie es meinem Haus, mir und den anderen Akteuren gelingt, alles wieder zusammenzuführen, dann hilft eines garantiert nicht: zu sagen, wir ignorieren alle diese sachlichen Elemente in der Debatte von allen Seiten und regeln das, indem wir sagen: Im Zweifel bezahlt das Land. – Was würde denn dann passieren? Es würde keinerlei Lösung in der Systematik geben. Dann gäbe es auch keinen Verhandlungsdruck, es gäbe keinen Druck, sich mit der Sache auseinanderzusetzen und zu einem guten, weiteren Finanzierungsweg zu kommen. Im Zweifel hätten wir Dinge, die nicht geregelt sind, die dysfunktional sind, und alimentierten das mit Landesgeld, ohne das System ordentlich aufzustellen. Deswegen bleibe ich bei dem, was ich vorhin in der Fragestunde gesagt habe. Aus meiner Sicht ist es der richtige Weg, jetzt in die Einzelgespräche zu gehen, ja, die Akteure bei uns im Ministerium an den Tisch zu holen, auf die verschiedenen Druckpunkte hinzuweisen und zu schauen, wie wir zu einem Ergebnis kommen, das für alle Seiten tragfähig ist. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Ich halte das angesichts der beschriebenen Situation für möglich, weil die Interessenlage ganz klar zeigt, dass keine Seite – weder die Kassen noch das Land noch der Bund noch die 2026 45 Patienten noch die Kommunen – ein Interesse daran hat, dass es so weiterläuft wie bisher.
