Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Prof. Dr. Schierack. Bitte sehr. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer! Ja, das Thema des Rettungsdienstes und der Gebührenbescheide beschäftigt uns jetzt schon seit mehr als einem Jahr. Wir sind uns, glaube ich, alle einig – rechts und links –, dass die Menschen in unserem Land keine Gebührenbescheide für den Rettungsdienst erhalten sollen. Das steht übrigens auch in unserem Koalitionsvertrag. Da waren wir uns in der Arbeitsgruppe schnell einig; das können Sie gerne nachlesen. Wir werden uns diesem Ziel verschreiben. Wir wissen aber, dass da zwei unterschiedliche Dinge zu beachten sind. Einmal ist es das bundesdeutsche Gesetz – das wurde hier angesprochen –; über die Reform der Notfallversorgung wird debattiert. Es geht also darum, was eine Vor-Ort-Versorgung ist bzw. wie sie betrachtet wird. Das Notfallgesetz ist zu ändern; ich glaube, das wird in Berlin auch so gesehen. Die richtige Richtung ist eingeschlagen, aber es geht zu langsam voran. Da gebe ich Ihnen völlig recht. Auf die Änderung des Notfallgesetzes müssen wir drängen – auch der neue Gesundheitsminister, und ich glaube, das tut er. Wir sollten auch von unseren Kollegen im Bundestag, die wir ja alle haben, einfordern, dass das funktioniert. Sprechen Sie mit Ihren Bundestagsabgeordneten darüber, damit dieser Gesetzentwurf schnell durch den Bundestag geht. Fehlfahrten machen nur 20 % aus, aber auch andere Bestandteile sollten wirtschaftlich angemessen finanziert werden. Ich verstehe die Kassen nicht. Sie haben eine Kalkulationsbasis vorgelegt, sie wurde von vielen Landkreisen übernommen. Es verwundert mich, dass die Kassen nicht auf dieser Kalkulationsgrundlage abrechnen, obwohl sie sie vorgeschlagen haben. Das zeigt sich in Cottbus. Ich bin Cottbuser Abgeordneter (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) und habe heute Mittag gelesen, dass Cottbus jetzt Gebührenbescheide versenden will. Das ist natürlich unerfreulich. Ich sage Ihnen deutlich: Dagegen müssen wir vorgehen. Es geht immerhin um schätzungsweise mehr als 180 Millionen Euro – das schulden die Kassen den Kommunen. Das OVG-Urteil wurde schon angesprochen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor; sie müssen wir dann auswerten. Auf der Landrätekonferenz im Februar wurde vereinbart, dass die Kassen die getroffene Vereinbarung rückwirkend zum 01.01.2025 umsetzen sollten. Die Staatskanzlei und die Fachressorts haben eine Taskforce eingesetzt, um die Prozesse zu beschleunigen. Davon hat Herr Zaske im Ausschuss berichtet. Aber ich muss es noch einmal sagen: Es dauert viel zu lange. Die Belastungen der Kommunen sind hoch, und die Kassen weigern sich, ihrer Pflicht nachzukommen. Hier sind tatsächlich die Landesregierung und wir alle gefordert – nicht nur im Sinne der Rechtssicherheit –, uns schärfer zu äußern, mit den Kassen Gespräche zu führen und ihnen klarzumachen, dass wir das, was da kommt, nicht akzeptieren. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [SPD]) Ich bin zuversichtlich, und wir sollten unserem neuen Gesundheitsminister eine Chance geben. Die Vorgänger-Gesundheitsministerin war den Kassen gegenüber etwas zahm, wahrscheinlich deswegen, weil sie aus diesem Bereich kommt. Möglicherweise war es so. Ich glaube, René Wilke wird zügig alles tun, damit es eine solche Belastung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nicht geben wird. In dem Sinne appelliere ich an den Minister. Der Fairness halber sollten wir ihm am Tag nach seinem Dienstantritt die Möglichkeit geben, da einen Akzent zu setzen. Gleich wird er dazu etwas sagen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)
