Andreas Kutsche
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wenn Menschen den Notruf 112 wählen, befinden sie sich in einer Situation, in der es um ihre Gesundheit, manchmal sogar um Leben und Tod geht. In diesem Moment denkt niemand über Gebührenbescheide oder Finanzierungsmodelle nach. Und doch müssen wir heute genau darüber sprechen. Denn das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar dieses Jahres hat ein Problem sichtbar gemacht, das schon lange unter der Oberfläche brodelt: Die Finanzierung des Rettungsdienstes, unseres Rettungsdienstes, steht auf wackligen Füßen. Das Gericht hat entschieden, dass die Kosten für sogenannte Fehlfahrten, also Einsätze ohne notwendigen Krankenhaustransport, nicht länger von den Krankenkassen getragen werden dürfen. Damit entsteht für die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes eine erhebliche Finanzierungslücke. In einigen Regionen machen diese Einsätze 10 bis 20 % aller Alarmierungen aus. Das ist kein Randproblem, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein strukturelles Problem. Juristisch mag dieses Urteil nachvollziehbar sein. Politisch zeigt es jedoch vor allem eines: Die bisherigen Regeln zur Finanzierung des Rettungsdienstes funktionieren nicht mehr. Und wenn ein gesetzliches System nicht mehr funktioniert, ist es Aufgabe der Politik, dieses System zu korrigieren. Liebe Frau Gruhn, natürlich muss auf Bundesebene das Notfallgesetz geändert werden. Da ist man auch dran. Aber aktuell nützt und hilft das doch nicht den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg, die vor dieser Gefahr stehen. Wie wir heute gehört haben, will Cottbus Gebührenbescheide versenden. Zuschauen ist also keine Option. (Beifall BSW) Darüber diskutieren wir in diesem Haus seit einem Jahr. Seit einem Jahr wird uns versprochen, dass es dazu neue Regelungen geben wird, dass es dazu Änderungen geben wird. Auch wurde gesagt, es sei eigentlich alles im Lot – aber das ist es eben nicht. Deswegen müssen wir aktiv werden. Die aktuelle Situation setzt die kommunalen Träger des Rettungsdienstes nämlich zunehmend unter Druck. Manche Landkreise sprechen inzwischen offen davon, dass die Finanzierung faktisch nicht mehr funktioniert. Einige erwägen sogar rechtliche Schritte gegen das Land. Das zeigt, wie ernst die Lage inzwischen ist. Die Landesregierung kann sich dieser Verantwortung eben nicht entziehen. Wenn ein vom Land gesetzlich geschaffenes System dazu führt, dass die kommunalen Träger plötzlich mit erheblichen Defiziten konfrontiert werden, muss das Land handeln. So habe ich den Minister heute auch verstanden. Aber wir reden seit einem Jahr darüber, und es passiert zu wenig oder sogar gar nichts. 2026 43 Es kann nicht sein, dass am Ende wieder die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten werden. – Das sieht die SPD auch so; das halte ich Ihnen zugute. – Wir zeigen mit unserem Entschließungsantrag einen konkreten Weg aus der Situation auf. – Der Antrag der AfD, liebe Frau Oeynhausen – leider sind Sie zu spät –, ist nichts anderes als Symbolpolitik. Meine Damen und Herren, es braucht kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der kommunalen Rettungsdienstträger, etwa die Überbrückungsfinanzierungen, die wir auch vorschlagen, oder die Bürgschaften des Landes. Die Landkreise müssen die aktuelle Finanzierungslücke bewältigen können; ihre Haushalte dürfen nicht dauerhaft aus dem Gleichgewicht geraten. Eine Überbrückungslösung reicht nicht aus. Wir brauchen eine grundlegende Reform des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes. Es muss endlich klar geregelt werden, wie die verschiedenen Kostenarten des Rettungsdienstes finanziert werden – Vorhaltekosten, Einsatzkosten und auch Einsätze ohne Transport. Nur so kann eine dauerhaft tragfähige und rechtssichere Finanzierung entstehen. Dabei muss der Grundsatz gelten: Die notfallmedizinische Versorgung gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. (Beifall BSW) Sie darf nicht von betrieblichen Kalkulationen abhängig gemacht werden, und sie darf schon gar nicht dazu führen, dass Menschen nach einem Rettungsdiensteinsatz einen Gebührenbescheid erhalten. Gesundheit ist eben keine Ware, und mit Gesundheit ist auch keine Rendite zu erwirtschaften. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Eine funktionierende Notfallversorgung ist ein zentraler Bestandteil unserer öffentlichen Infrastruktur. Sie schafft Sicherheit und Vertrauen – von Vertrauen haben wir heute schon viel gehört. Genau dieses Vertrauen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen, denn eines muss klar sein: Wer den Notruf wählt, muss sicher sein können, dass Hilfe kommt – und nicht später die Rechnung. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)
