Jouleen Gruhn
Ich bedanke mich. – Niemand soll zögern müssen, den Notruf zu wählen, weil er oder sie Angst vor der Rechnung hat. In diesem Punkt sind wir uns hier alle einig. Sicherlich würde mir hier auch Frau Oeynhausen zustimmen. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Die vorliegenden Anträge greifen also ein reales Problem auf, das über den Rettungsdienst hinausgeht, nämlich die finanzielle Situation der Rettungsdienstträger, also der Kreise und kreisfreien Städte. Nun gibt es auch noch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, das festhält, dass Krankenkassen derzeit nicht verpflichtet sind, die Kosten für sogenannte Fehlfahrten oder Fehleinsätze pauschal zu übernehmen, obwohl es sich zum Teil ebenfalls um medizinische Leistungen handelt – zum Beispiel die ambulante Versorgung eines Leichtverletzten am Unfallort, der hinterher nicht ins Krankenhaus transportiert werden muss. Die bundesgesetzliche Regelungslücke ist – da hatte das Gericht aus meiner Sicht gar keine andere Chance, als so zu entscheiden, wie es das getan hat –, dass die Kosten von den Krankenkassen nur übernommen werden müssen, wenn der Patient mit dem RTW nach der Behandlung auch ins Krankenhaus transportiert werden muss, also keine Fehlfahrt stattfindet. Jetzt besteht die Situation, dass die Landkreise die Kosten für medizinische Behandlungen vor Ort übernehmen sollen und darauf sitzen bleiben, obwohl die Patienten eigentlich genau dafür krankenversichert sind – eine für mich nicht zu rechtfertigende Schieflage, die auf Bundesebene dringend mit der Reform der Notfallgesetzgebung geändert gehört. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass in dem vorliegenden Antrag der AfD eine Problembeschreibung gelungen ist, bedeutet noch nicht, dass der Antrag auch eine Lösung für das Problem bietet – (Björn Lüttmann [SPD]: Wie immer!) zumal die Urteilsbegründung des Gerichtes noch aussteht, die wertvolle Hinweise liefern wird; da bin ich mir sicher. Auf deren Basis werden die Krankenkassen und die Landkreise und kreisfreien Städte, die Kostenträger und die Leistungserbringer, eine Lösung aushandeln, weil sie es müssen. Denn eines ist klar: Der Bürger darf nicht die Zeche für den Rettungsdienst zahlen müssen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Beide vorliegenden Anträge kommen daher zu früh und greifen zu kurz, wenn man es höflich formuliert – man soll ja nichts Schlechtes über Personen sagen, die nicht im Raum sind. (Lachen bei der SPD) Die Anträge suggerieren nämlich, dass das Land Brandenburg die Situation kurzfristig mit Bürgschaften, Anweisungen an Krankenkassen (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD] betritt den Saal. – Einzelbeifall) und politischen Machtworten einfach auflösen könnte. So ist es leider nicht – nur in der schönen, simplen Oppositionswelt. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass das Verfahren bei den Beteiligten vor Ort liegt. Wenn das Land nun pauschal mit Bürgschaften einspränge, wie gefordert, würde dieser rechtliche Grundsatz ohne Legitimation gebrochen. Zudem würde ein finanzielles Risiko für den Landeshaushalt geschaffen, ohne die eigentliche Ursache des Problems zu adressieren. Das kann und darf nicht der Weg sein. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Die Forderung, dass die Aufsichtsbehörden gegenüber den Krankenkassen ein Machtwort sprechen sollen, greift auch viel zu kurz. Darauf kann ich jetzt nicht mehr weiter eingehen – schade. Ich verweise aber auf die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung im Gesundheitsministerium. Ich bin mir sicher, dass unser neuer Gesundheitsminister hier einen Schwerpunkt setzen wird. Er kennt das Thema aus seiner Zeit als Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder). Ich bin mir sicher, dass er unter Einbeziehung aller bundes- und landesgesetzlichen Regelungen auch hier seine Möglichkeiten ausschöpfen wird. Denn unser Ziel muss sein, in allen Landkreisen tragfähige Gebührenordnungen zu erreichen, als Land in bestehenden Konflikten zu vermitteln und gleichzeitig auf Bundesebene für Reformen zu werben und diese zu beschleunigen, wo immer möglich, damit am Ende wirklich klar ist: Die Bürger dürfen nicht an den Kosten für Rettungsdienstfahrten beteiligt werden. Das ist ganz klar, und dafür stehen wir ein. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
