Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gerade über Pepper gesprochen. Auch ich kenne ihn. Ich glaube, viele kennen ihn. Allen, die sich mit Pflegerobotern beschäftigen, kann ich ein Buch empfehlen. Es ist ein Krimi und trägt den Titel „Inspektor Takeda und die stille Schuld“. – Ich sehe, dass einige das Buch kennen; Sie nicken. – Darin wird das Thema diskutiert; es geht auch ein wenig um Ethik. In einer stationären Einrichtung, die von Pflegerobotern geführt wird, kommt es zu einem Brand, und die Roboter sind vielleicht schuld. Das ist vielleicht eine ethische Befassung mit dem Thema, aber auch spannend. Es bleibt nämlich bis zum Ende offen, ob der Pflegeroboter wirklich hilfreich ist. Die Digitalisierung, die Telematik und auch die Robotik spielen eine große Rolle und bieten auch in der Pflege erhebliche Chancen. Das ist der Kern. Sie können dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen in ihrer selbstständigen Lebensführung besser unterstützt werden. Die Kollegin Matzies hat die Komponente der Einsamkeit und Emotion erwähnt. Es gibt auch diese Pflegerobbe – ich glaube, Frau Fährmann kennt sie auch –, die Unterstützung bei sozialen Interaktionen bietet. 2026 59 Also: Von einfachen technischen Hilfen im Alltag über mehr als Kommunikationsmöglichkeiten bis hin zu anspruchsvollen Smart-Home-Lösungen – das ist die Zukunft. Sie können die Pflegearbeit erleichtern und von Routinearbeit entlasten. Das geht von der IT-gestützten Pflegedokumentation, von der Frau Fährmann gesprochen hat, über technisierte Lagerungshilfen bis hin zur Telemedizin für die Sicherung der Versorgung im ländlichen Raum. Nicht vergessen werden darf, dass die Digitalisierung auch ein Baustein zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs ist, wenn es um die Akquise der jüngeren, technisch versierteren Generation geht. Das Thema ist also wichtig, der Antrag jedoch geht an den zentralen Punkten von falschen Voraussetzungen aus. Sie fordern, dass die Landesregierung eine Modellregion wie die Innovationsregion für die digitale Transformation von Pflege und Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt einrichten soll. Diese TPG ist ein Förderprojekt des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt aus dem Programm „Wandel durch Innovation in der Region“ und somit nicht von der Landesregierung Sachsen-Anhalt eingerichtet. Hier in Brandenburg gibt es bereits ein Pendant in Cottbus, ebenfalls gefördert aus dem Programm „Wandel durch Innovation in der Region“. Derzeit laufen dort verschiedene Digitalisierungsprojekte, die zum Beispiel auch dem Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen nach einem möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit nachkommen. Sie finden Informationen im Netz unter „gesunde-lausitz.de“. Weiterhin fordern Sie ein Landesprogramm zur Erforschung und Implementierung von technischen Lösungen in Pflegeheimen. Auf der Bundesebene gibt es eine Reihe von beachtlichen Projekten sowohl des Ministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt, etwa im Bereich der künstlichen Intelligenz in der Pflege, als auch des Bundesministeriums für Gesundheit – hier ist es das Förderprogramm „Künstliche Intelligenz in der professionellen Langzeitpflege“ –, auch zur Evaluation möglicher Be- und Entlastungseffekte der Pflege und des pflegerischen Personals. Wichtig ist zudem das mit einem Fördervolumen von 10 Millionen Euro ausgestattete Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim GKV-Spitzenverband. Ich halte es nicht für zielführend, wenn die 16 Bundesländer neben diesen Großprojekten auf der Bundesebene eigene Förderprogramme auflegen. Allerdings sind wir mit den Projekten auf Bundesebene verbunden. Mit dem Zukunftszentrum Brandenburg fördert das Land eine Struktur, die Pflegeunternehmen in dem Prozess der Digitalisierung Orientierung bietet und vor Ort begleitet. Es ist mit dem Bundeskompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege vernetzt. Pflegeeinrichtungen haben unter anderem die Möglichkeit, digitale Unterstützungssysteme mit den Mitarbeitenden in ihren Einrichtungen auszuprobieren und sich im Fall der Einführung begleiten zu lassen. Auf der Webseite des Zukunftszentrums gibt es mit „FiDiCare – Finden digitaler Anwendungen in der Pflege“ ein Datenbankenportal für digitale Tools und Anwendungen für die Pflege. Unsere Aufgabe ist es, insbesondere die kleinen und mittleren Pflegeunternehmen bei der Orientierung auf dem mittlerweile riesigen Markt an Möglichkeiten zu unterstützen. Großformatige Förderprogramme zur Entwicklung neuerer Anwendungen gehören aus meiner Sicht auf die Bundesebene. Als dritten Punkt sprechen Sie mit dem Projekt „Stambulant“ des privaten Pflegeunternehmens BeneVit aus Baden-Württemberg und dem Projekt „Buurtzorg“ zwei innovative Ansätze an, die aus meiner Sicht zu Recht breit diskutiert werden. Aber auch hier verkennt der Antrag die Aufgabenverteilung im System. Es sind nicht die Bundesländer, die neue Organisationsmodelle in der Pflege entwickeln und einführen. Aufgabe des Staates auf Bundes- und Landesebene ist es, insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen auszugestalten, die Innovation ermöglichen und nicht behindern. Fachliche Informationen zu entwickeln, ist aber Aufgabe der Leistungserbringer und ihrer Verbände. „Buurtzorg“ hat in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einzug gehalten. Die Stambulanz sollte als dritter Leistungsbereich eingeführt werden. Sie sehen: Dort, wo es hingehört, auf Bundesebene, wird es diskutiert. Denn Gesundheit und Pflege werden vom Bundesministerium gesetzlich gesteuert. Dort wird „Buurtzorg“ auch diskutiert. Stambulanz wäre – ich sehe das kritisch – eine dritte Säule. Wir wollen keine dritte Säule aufbauen. Es geht eher um die Verzahnung des ambulanten und stationären Bereichs auch in der Pflege. Ich halte es für sinnvoll, dass sich der Ausschuss für Gesundheit und Soziales mit den Fragen der Chancen der Digitalisierung in der Pflege, etwa im Rahmen eines Fachgesprächs, befasst. Dieser Antrag ist aber für eine solche fachliche Beratung keine geeignete Grundlage. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
