Hans-Christoph Berndt
Herr Präsident, ich werde meinen Fehler wiedergutmachen und die fünf Minuten nicht ausschöpfen; das kann ich schon einmal ankündigen, denn es ist ja bereits alles Wesentliche gesagt. Erst einmal halte ich fest: Herr Scheetz, sehr geehrte Damen und Herren, all das, was wir als AfD-Fraktion im Zusammenhang mit dem Antrag zu diesem Untersuchungsausschuss getan haben und tun, ist im Rahmen der Gesetze, ist völlig legal, ist mindestens so legal wie das Verbleiben der Vizepräsidentschaft von Frau Dr. Gruhn nach dem Wechsel zur SPD-Fraktion. Alles, was wir tun, ist legal und rechtlich sauber. Auch die 48-Stunden-Frist, Herr Scheetz – das wissen Sie – ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung. Und wir erfüllen mit unseren Abgeordneten auch das Quorum für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Hier geschieht also nichts, was gegen Gesetze verstoßen würde. (Ludwig Scheetz [SPD]: Das habe ich auch nicht gesagt!) – Ich wollte es nur einmal klarstellen; wird man ja wohl noch sagen dürfen. – Zweitens: Der Parlamentarische Beratungsdienst – Herr Scheetz, dankenswerterweise haben Sie darauf hingewiesen – kannte und kennt unseren Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Er hat uns Hinweise gegeben und, Herr Scheetz, ich kann Ihnen sagen: Wir haben diese Hinweise aufgenommen, wir haben unseren Antrag unter Berücksichtigung der Hinweise des Parlamentarischen Beratungsdienstes entsprechend verändert und sehen uns jetzt vollkommen im Einklang mit dem, was der Parlamentarische Beratungsdienst hierzu gesagt hat. Der dritte Punkt, den ich noch ansprechen will, ist der der Aufsicht: Die Landesregierung hat eine fachaufsichtliche Sonderaufsicht. Das hat sie in einem Schreiben vom 19.06.2024 an den bereits erwähnten couragierten Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow eingeräumt, und sie hat hinzugefügt, diese Aufsicht sei im öffentlichen Interesse auszuüben. Genauso ist es. Nun frage ich Sie, und ich frage die Zuschauer und die Zuhörer, die diese Geschichten von Rheinsberg und Ostprignitz-Ruppin kennen: Wann und wo gibt es ein öffentliches Interesse, wenn nicht bei diesen – fast würde ich sagen: Schurkenstücken – anrüchigen Geschäften im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, bei diesen Hundert Millionen Euro, bei diesen Kostenerstattungen in einem armen Landkreis, bei denen wirklich die Frage ist: Sind sie gerechtfertigt? – Wenn da kein öffentliches Interesse besteht, frage ich mich: Wann, wenn nicht dort? (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend! – Weiterer Zuruf) – Ich sehe, wir verstehen uns. – Und schließlich – ich kündige es jetzt schon an –: Wenn Sie die Überweisung an den Hauptausschuss beschließen, werden wir uns in einem Eilverfahren an das Landesverfassungsgericht wenden und dafür sorgen, dass der Ausschuss – wie es das Gesetz befiehlt – eingesetzt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD – Ludwig Scheetz [SPD]: Lesen Sie das Gesetz doch einmal richtig!)
