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Daniel Münschke

AfD 26.02.2026 Sitzungen 8/29

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich mein Erstaunen darüber zum Ausdruck bringen, dass SPD und CDU heute einen Antrag einbringen, der so tut, als müsste das Rad neu erfunden werden. Denn gestern wurden meine mündlichen Anfragen Nummer 377, 378 und 379 zum Azubi-Ticket beantwortet, und in den Antworten heißt es sinngemäß: Verbindlich wird ein neuer Tarif im VBB erst durch den Beschluss des VBB-Aufsichtsrates, flankiert von politischer Willensbildung. Und genau das ist der entscheidende Punkt: Der Ort der Entscheidung ist der Aufsichtsrat, nicht dieses Haus. Damit sind wir bei der Kernfrage, die Sie mit Ihrem Antrag bewusst vernebeln: Wann darf der Aufsichtsrat überhaupt wirksam abstimmen? Die Beschlussfähigkeit ist im Grundsatz nur dann gegeben, wenn, erstens, alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden, zweitens mindestens je zwei Vertreter aus Berlin und Brandenburg anwesend sind und, drittens, 50 % der übrigen Gesellschafter vertreten sind, einschließlich Vorsitz und Stellvertretung. Der Antrag, den wir heute behandeln, hat keinerlei Einfluss darauf, ob Brandenburg seine Vertreter schickt oder nicht. Haben über einen Antrag debattiert – ihn behandelt –, damit in Berlin, im Aufsichtsrat, irgendetwas passiert? Aus meiner Sicht nicht. Wenn die Vertreter anwesend sind, bedarf es keines Landtagsantrags, damit der Aufsichtsrat beschließen kann. Meine Damen und Herren, Beschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen typischerweise nicht als abgegebene Stimmen gezählt werden. Warum also dieser Antrag? Weil er politische Schaufensterware ist. Er soll suggerieren: Schaut her, wir bringen das Azubi-Ticket zurück. Dabei wissen Sie ganz genau, meine sehr geehrten Damen und Herren: Auf Verwaltungsebene zwischen Berlin, Brandenburg und dem VBB läuft die Vereinbarung zum Azubi-Ticket längst. Im Plenarprotokoll des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 15. Januar sagt die zuständige Senatorin und ehemalige Geschäftsführerin des VBB ausdrücklich, die Umsetzung werde von allen Beteiligten vorangetrieben. Es gebe sehr gute Vorarbeiten, und der VBB-Aufsichtsrat habe im Dezember für die Prüfung der Einführung auch in Brandenburg geworben. Diese Prüfung laufe und solle kurzfristig abgeschlossen werden. Mit anderen Worten: Das Azubi-Ticket ist bereits in der Spur, auch ohne Ihren Antrag. (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hört, hört!) Und dann lese ich Ihren Antrag genauer und finde das eigentlich Brisante, meine Damen und Herren. Punkt 2: Die Landesregierung wird aufgefordert, „sicherzustellen, dass Auszubildende in vollschulischer Ausbildung, Teilnehmende an FÖJ, FSJ und Bundesfreiwilligendienst ein solches Ticket erhalten.“ Wen Sie nicht nennen, sind Tausende weiterer junger Menschen im Raum: Die Auszubildenden in der dualen, also der klassischen beruflichen Ausbildung zum Beispiel, insbesondere im Handwerk, sowie andere Gruppen, die in der Praxis ebenfalls betroffen sind. Diese Gruppen werden in Ihrem Antrag an keiner Stelle ausdrücklich erwähnt, und das ist nicht einfach ein Redaktionsfehler, das ist ein politisches Signal: Die einen werden sauber aufgezählt, die anderen fallen hinten runter. Das, liebe SPD und sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, ist keine soziale Gerechtigkeit. Das ist selektive Fürsorge nach Kassenlage und Klientel. (Beifall AfD) Und was bedeutet das? Wenn wir beim Azubi-Ticket anfangen, Auszubildende gegeneinander auszuspielen, zerstören wir den Gemeinsinn, den wir in einer Metropolregion wie Berlin-Brandenburg dringend brauchen. Wir – bzw. Sie – reden doch ständig vom Fachkräftebedarf, von der Attraktivität der Ausbildung, von Gleichwertigkeit. Aber welches Signal senden Sie aus, wenn der angehende Mechatroniker, die angehende Tischlerin, der Azubi im Betrieb, der jeden Morgen früh raus muss, der produktiv ist, der Verantwortung trägt, am Ende den Eindruck gewinnt: „Für mich ist es eben nicht gedacht“? Das ist nicht nur ungerecht, sondern politisch töricht. (Beifall AfD) Ausbildung lebt vom Leistungsprinzip, von Verlässlichkeit und von einer Ordnung, die nicht willkürlich unterscheidet, wo sie nicht unterscheiden darf. Ja, es wäre im Sinne der überregionalen Verflechtung sinnvoll, wenn Berlin und Brandenburg gemeinsam starteten; genau das ist ja auch der Tenor in Berlin und beim VBB. Aber gemeinsam zu starten, heißt eben nicht, gemeinsam auszuschließen, zumal auf Berliner Seite explizit auch von Azubis in dualer Ausbildung und von Beamtenanwärtern die Rede ist. Deshalb haben wir unseren Entschließungsantrag eingebracht, der diesen Missstand behebt. Wir fordern: Alle Auszubildenden müssen ein Azubi-Ticket nach Definition von § 45a des Personenbeförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr bekommen können. Das ist die rechtlich saubere und nachvollziehbare Klammer, die nicht nach politischer Methode, sondern nach klaren Kriterien sortiert. (Beifall AfD) Ja, am liebsten wäre uns – ich komme zum Ende, Herr Präsident – ein kostenloses Azubi-Ticket gewesen; dazu haben wir bereits 2023 einen Antrag in den Landtag eingebracht. Auch bei den Haushaltsberatungen haben wir für diese Mehrmittel gestritten. Aber heute geht es eben um das Minimum an Fairness. Wenn wir ein Azubi-Ticket beschließen, dann nicht als Belohnung für Lieblingsgruppen, sondern als Angebot für alle, die in der Ausbildung etwas leisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, stimmen Sie darum unserem Entschließungsantrag zu. Korrigieren Sie Ihren Antrag an der entscheidenden Stelle und sorgen Sie dafür, dass das Azubi-Ticket nicht zum Beispiel dafür wird, wie man eine gute Idee durch kleinteilige Ausnahmen entkernt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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