Ulrike Liedtke
Herr Minister Keller wird Ihnen antworten. – Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Werte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Simon, die Bundesregierung hat bekanntlich auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes die Anordnung der Treuhänderverwaltung für die Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing GmbH als Mehrheitsgesellschafter bis zum 10. März 2026 verlängert. Damit unterliegt das Unternehmen Rosneft Deutschland auch weiterhin der Kontrolle der Bundesnetzagentur, BNetzA. Wir sind dankbar, dass die Bundesregierung einen längerfristig besseren Weg gewählt hat. Auch auf Bundesebene hat man das 2026 33 Außenwirtschaftsgesetz dahin gehend angepasst, dass man jetzt eine Treuhänderverwaltung nicht mehr nur auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes, sondern auch auf anderer gesetzlicher Grundlage gewährleisten kann. Mit dem neu aufgenommenen Paragrafen 6a AWG wird die Dauer der Treuhandverwaltung an die Dauer der EU-Sanktionen gekoppelt und damit auch langfristig gesichert. Wenn diese neue Form der Treuhänderschaft umgesetzt ist, gäbe es keine ständige Befristung mehr, sondern womöglich wäre die Treuhänderschaft dauerhaft gewährleistet. Es ist klar: Natürlich wäre das immer daran gekoppelt, dass die Treuhänderschaft in dem Moment endet, in dem die Sanktionen gegen Russland aufgehoben würden, also wenn der Krieg – hoffentlich bald – zu Ende geht. Dieser Verfahrensweise hat die EU-Kommission in der vergangenen Woche am Freitag zugestimmt. Das heißt aber noch nicht, dass diese neue Treuhänderschaft schon in Kraft ist, sondern es folgt jetzt ein Anhörungsverfahren mit der Rosneft Deutschland. Das ist formal der richtige Weg. Wir gehen aber davon aus, dass diese neue Treuhänderschaft zeitnah, also noch vor dem 10. März, verlängert werden kann – und dann eben auch unbefristet. Die Ausnahme von den US-Sanktionen gilt für die PCK bis zum 29. April. Das Ziel ist, dass unmittelbar nach der Verlängerung der Treuhänderschaft auch die erneute Ausnahme von den US-Sanktionen bewirkt werden soll. Genau das haben wir auch in der Sitzung der Task Force besprochen. Eine mindestens sechsmonatige Ausnahme von den US-Sanktionen muss das Ziel sein, gerne aber auch eine unbefristete Ausnahme auf Grundlage einer neuen, unbefristeten Treuhänderschaft. Das würde zu einer wesentlich größeren Planungssicherheit führen. An der Sitzung der Task Force am 17. Februar haben die Beauftragte für Ostdeutschland, Staatsministerin Elisabeth Kaiser, der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Frank Wetzel, und weitere Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums sowie Vertreter des Landkreises und der Kommune teilgenommen. Wir haben die Treuhänderschaft und die Ausnahme von den US-Sanktionen besprochen. Darüber hinaus haben wir natürlich auch darüber gesprochen, ob das, was bis dato noch offen ist, die 400-Millionen-Euro-Investition in die Pipeline, die noch bei der EU zur Notifizierung liegt, in diesem Konglomerat umgesetzt werden kann. Hier wird es zwei Punkte geben. Es wird erneut versucht, die EU von dieser Notifizierung zu überzeugen, also von der Genehmigung, damit die Bundesregierung diese 400 Millionen Euro für diese Investition freigeben kann. Dabei sollen vor allem der Aspekt der Sicherheit der Versorgung mit Öl bzw. Benzin von Westpommern, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus auch der größere Aspekt einer Strategie der Bundesregierung für alle Raffinerien in Deutschland abgebildet werden. Der zweite Punkt ist die veränderte Treuhänderschaft, die auch noch einmal angeführt werden kann, um dann diese Notifizierung zu bekommen. Das sind die beiden großen Schwerpunkte. Es gibt noch einen dritten Schwerpunkt – ihn haben wir auch angesprochen –, und das sind sowohl die weiteren Investitionen von Concrete Chemicals, aufgrund derer es notwendig wäre, dass Flächen für dieses Projekt freigegeben werden, wahrscheinlich in Form von Erbbaupacht oder Ähnlichem, als auch die GRW-Sondermittel und die JTF-Mittel, die vor Ort genutzt werden. Darüber haben wir gestern schon kurz berichtet; das alles fällt in den Zuständigkeitsbereich dieser Taskforce.
