Britta Müller
Ich fange hinten an. Krankenfahrten und Rettungsdienst sind grundsätzlich, auch von der Aufgabenverteilung, unterschiedlich zu betrachten. Sie wissen, dass die Rettungsdienste Aufgabe der Kreise sind. Bei den Krankenfahrten ist es anders: Da gibt es das Verhandlungsmodell und kein Gebührenmodell. Insofern ist es schwierig, das zu vergleichen. Auch die Entscheidungswege sind andere, weil man als Aufsicht andere Eingriffsrechte und Möglichkeiten hat. Das können wir also nicht in einen direkten Zusammenhang oder einen Vergleich stellen. Mit den Fragen, die Sie eben aufgeworfen haben, wird sich die Taskforce beschäftigen. „Arbeitskreis“ ist auch keine schöne Bezeichnung. Es ist ein Gremium. In Kürze wird ein erstes Treffen in der Staatskanzlei anberaumt werden, um das weitere Vorgehen und den Zeitplan miteinander zu besprechen. Ganz wesentlich wird aber die Zeitschiene des parlamentarischen Beratungsverfahrens im Bund zur Notfallversorgung sein. Sie wissen, dass es eine Bundesratsinitiative von mir gibt. Die Fehlfahrten müssen im Gesetz geregelt werden. Ich bin sehr froh, dass der Gesetzentwurf des Bundes jetzt vorsieht, dass die Fehlfahrten durch die Kostenträger refinanziert werden. Deshalb wird auch dieses Gesetz eine wesentliche Rolle spielen. Wir erhoffen uns, dass diese Lösung jetzt im Gesetz verankert wird. Brandenburg hat sich, wie gesagt, mit der Bundesratsinitiative lange für diese Lösung eingesetzt. Wir werden alle diese Dinge in der Beratung zum Gegenstand machen. Sie werden sehr zügig aufgenommen. Das gilt auch im Hinblick auf die entstandenen Rückzahlungen. Wir sprechen hierbei von Rückzahlungen für die Jahre bis 2020. Die Verfahren laufen bekanntlich schon eine Weile. Es werden also nicht 140 Millionen Euro, sondern höhere Summen sein, und man muss beraten, wie die Unterstützung bei der Rückzahlung aussehen kann. – All das ist Gegenstand der Taskforce.
