Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, ich gehe auf das Aktuelle, was am 18. Februar stattfand, ein. Es war kein runder Tisch, sondern es war die Landrätekonferenz, die quartalsmäßig beim Innenminister stattfindet. Eines der Themen der Tagesordnung war der Rettungsdienst. Auch wir warten auf das Urteil, um die darin getroffenen Entscheidungen intensiv auswerten zu können. Im Ergebnis der in der Landrätekonferenz beratenen Gegenstände wurde am 18. Februar vereinbart, die Krankenkassen erneut zur verbindlichen und zügigen Umsetzung der bestehenden Vereinbarungen aufzufordern. Weiterhin wurde vereinbart, eine ressortübergreifende Taskforce unter Beteiligung der Staatskanzlei sowie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales einzurichten, um tragfähige Finanzierungsmodelle und gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen zu erarbeiten. Des Weiteren ist vereinbart worden, kurzfristige weitere Gespräche auch mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern zu führen. Landesbürgschaften, so wie gefordert, kommen nicht in Betracht. Der Rettungsdienst ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Eine generelle Haftungs- und Liquiditätsübernahme durch das Land ist rechtlich nicht vorgesehen. Lassen Sie mich aber unabhängig davon auf den wesentlichen Punkt zu sprechen kommen. Es wird zu prüfen sein, in welchem Umfang strukturelle Ursachen und etwa die Einsatzzahlen, ein verändertes Verhalten der Inanspruchnahme oder fehlende Steuerungsinstrumente im Notfallsystem zu den finanziellen Spannungen beitragen. Wir müssen natürlich kurzfristig Lösungen schaffen. Mit dem Urteil, mit der Rückzahlung muss man sich befassen. Aber langfristig müssen wir uns das System der Notfallversorgung insgesamt und entsprechende Steuerungsinstrumente anschauen. Die aktuelle Situation macht deutlich, dass neben der Finanzierung auch Fragen der Steuerung, der Prävention, der Versorgungsstruktur in den Blick genommen werden müssen. Eine dauerhaft tragfähige Lösung wird daher nicht nur über Haushaltsinstrumente, sondern insbesondere über eine systematische Weiterentwicklung der Notfallversorgung zu erreichen sein. Deshalb warten wir auch auf das Notfallversorgungsgesetz, das sich in der parlamentarischen Beratung des Bundestags befindet. Wir haben dazu vor fast zwei Monaten eine Stellungnahme abgegeben. Wenn das neue Bundesgesetz für die Notfallversorgung vorliegt, muss das Landesgesetz angepasst werden. Das alles muss man jetzt mitberaten, aber ganz wichtig ist, glaube ich, der langfristige Blick, nicht nur der Blick auf die jetzige Haushaltslage, sondern der Blick darauf, wie wir in dem System tatsächlich Entspannung erreichen. Sie wissen auch, wir verzeichnen 20 bis 30 % Fehlfahrten, also Rufe der Notfallversorgung, die nicht begründet sind. Ich glaube, hier ist es wichtig, anzusetzen.
