Ulrike Liedtke
Danke schön. – Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der BSW-Fraktion, Drucksache 8/2270, „Bodenspekulation verhindern – Grunderwerbsteuer gerecht gestalten – Flurneuordnung beschleunigen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt, es gab keine Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und beende damit die 27. Plenarsitzung. Kommen Sie gut nach Hause. Ende der Sitzung: 16.59 Uhr Anlagen Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) 2026 77 Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 29.01.2026 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 354 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Position der Landesregierung zum Entschließungsantrag mittelfinanzierung versicherungsfremder Leistungen Am kommenden Freitag, den 30.01.2026, steht Württemberg beantragte Entschließungsantrag SPV – versicherungsfremde Leistungen aus nung. Hiernach soll der Bundesrat die Bundesregierung Leistungsfähigkeit der GKV und SPV die Finanzierung gen aus Steuermitteln des Bundes besonders tendeckende Finanzierung des Krankenkassenbeitrages die SPV eine steuerliche Gegenfinanzierung gende Angehörige zu berücksichtigen“. Ich frage daher die Landesregierung: Wie positioniert schließungsantrag bzw. bewertet diesen aufgrund chem voraussichtlichen Abstimmverhalten mit chenden Forderungen aus Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Zum voraussichtlichen Abstimmungsverhalten Bundesrates am 30. Januar 2026 kann mit Blick ver Eigenverantwortung vor der Sitzung keine mungsverhalten dokumentiert die Vertretung schluss an die Plenarsitzung. Eingegangen: 29.01.2026 / Ausgegeben: 29.01.2026 im Bundesrat zur Steuerim Bundesrat der vom Bundesland Baden-„Solidarische Finanzierung der GKV und Steuermitteln finanzieren“ auf der Tagesordauffordern, „zur Absicherung der von versicherungsfremden Leistunin den Blick zu nehmen und dabei eine kosfür Bürgergeldbezieher sowie für der Rentenversicherungsbeiträge für pflesie sich zum oben genannten Entwelcher Stärken und Schwächen mit welwelchen, vom Entschließungsantrag abwei-Ministerin für Gesundheit und Soziales die des Landes Brandenburg in der Sitzung des auf den geschützten Kernbereich exekuti-Aussage getroffen werden. Das Abstimdes Landes Brandenburg beim Bund im An-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 348 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Festnahme von zwei Personen in den Landkreisen Oderland am 21. Januar 2026 I Die Bundesanwaltschaft hat am 21.01.2026 aufgrund ters des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2026 und den deutschen Staatsangehörigen Falko Märkisch-Oderland von Beamten des Bundeskriminalamtes wurden dort Räumlichkeiten der Beschuldigten Laut Angaben des Generalbundesanwalts seien ländischer terroristischer Vereinigungen (§ 129a und 2 StGB) in mehreren Fällen dringend verdächtig. Die Festnahme basiert auf der Einstufung der „ausländische terroristische Vereinigungen“. die „Volksrepubliken“ seit April 2024 als „ausländische Deutschland nimmt mit dieser Haltung eine Sonderposition ten, Großbritannien, Kanada, Australien noch die „LVR“ offiziell als terroristische Organisation Der Internationale Gerichtshof (IGH) kommt zudem Schluss, dass die „Volksrepubliken Donezk und tionen im Sinne der Konvention zur Bekämpfung zu werten sind. Ich frage die Landesregierung: Wurde sie von kriminalamt im Voraus über die am 21.01.2026 Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland informiert? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Zur Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage einer dortigen Pressemitteilung – die Bundesanwaltschaft zwei Beschuldigte mit Wohnsitz im Land Brandenburg zung ausländischer terroristischer Vereinigungen § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 Satz Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts bindung mit § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG. Da die Bundesanwaltschaft Eingegangen: 29.01.2026 / Ausgegeben: 29.01.2026 Dahme-Spreewald und Märkischvon Haftbefehlen des Ermittlungsrichden russischen Staatsangehörigen Suren A. H. in den Landkreisen Dahme-Spreewald und festnehmen lassen. Zudem durchsucht. die Beschuldigten der Unterstützung aus-Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 S. 1 „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ als In Deutschland stuft die Bundesanwaltschaft terroristische Vereinigungen“ ein. ein: Weder die Vereinigten Staadie Europäische Union haben die „DVR“ oder eingestuft. in seinem Urteil vom 31.01.2024 zu dem Lugansk“ nicht als terroristische Organisader Finanzierung des Terrorismus (ICSFT) der Bundesanwaltschaft bzw. vom Bundeserfolgten Festnahmen in den Landkreisen Minister der Justiz und für Digitalisierung die kann ich Ihnen mitteilen, dass – ausweislich ein Ermittlungsverfahren gegen wegen des Verdachts der Unterstütführt. Diese Vergehen sind strafbar nach 1 und 2, § 25 Abs. 2 und § 53 StGB. ergibt sich aus § 142a Abs. 1 Satz 1 in Vergemäß § 147 Abs. 1 GVG der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz weit keinerlei Kompetenzen. Auskünfte zu allen gen kann daher nur der Generalbundesanwalt Grundsätzlich ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, rer Behörden des Bundes oder der Länder im satzanmeldung über das Einsatz- und Lagezentrum erfolgt. Das Bundeskriminalamt nimmt in dem Abs. 2 Nr. 3 BKAG die polizeilichen Aufgaben führte am 21. Januar 2026 Exekutivmaßnahmen geplante Durchführung dieser Maßnahmen erfolgte tion an die Polizei Brandenburg. Diese Informationspflicht sätzlich aus § 4 Abs. 3 BKAG. - 2 untersteht, hat die Landesregierung insodas Ermittlungsverfahren betreffenden Fraerteilen. dass bei Exekutivmaßnahmen ande-Land Brandenburg grundsätzlich eine Einder Polizei des Landes Brandenburg in Rede stehenden Verfahren gemäß § 4 auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahr und an Objekten in Brandenburg durch. Für die am selben Tag eine vorherige Informafür das BKA ergibt sich grund-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 353 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Position der Landesregierung zum Entschließungsantrag Kranken Am kommenden Freitag, den 30.01.2026, steht sachsen beantragte Entschließungsantrag schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch nung. Hierbei geht es um die Aufforderung an Datenaustausches von Behörden und Einrichtungen serung von Maßnahmen zu deren medizinischer Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert ßungsantrag bzw. bewertet diesen aufgrund welcher voraussichtlichen Abstimmverhalten mit welchen, den Forderungen aus Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Zum voraussichtlichen Abstimmungsverhalten Bundesrates am 30. Januar 2026 kann mit Blick ver Eigenverantwortung vor der Sitzung keine mungsverhalten dokumentiert die Vertretung schluss an die Plenarsitzung. Eingegangen: 29.01.2026 / Ausgegeben: 29.01.2026 im Bundesrat zu psychisch im Bundesrat der vom Bundesland Nieder-„Menschen mit psychischen Erkrankungen bundesweiten Austausch“ auf der Tagesorddie Bundesregierung zur Verbesserung des zu psychisch Kranken und zur Verbes- und rehabilitativer Versorgung. sie sich zum oben genannten Entschlie-Stärken und Schwächen mit welchem vom Entschließungsantrag abweichen-Ministerin für Gesundheit und Soziales die des Landes Brandenburg in der Sitzung des auf den geschützten Kernbereich exekuti-Aussage getroffen werden. Das Abstimdes Landes Brandenburg beim Bund im An-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 350 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Festnahme von zwei Personen in den Landkreisen Oderland am 21. Januar 2026 II Die Bundesanwaltschaft hat am 21.01.2026 aufgrund ters des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2026 und den deutschen Staatsangehörigen Falko Märkisch-Oderland von Beamten des Bundeskriminalamtes wurden dort Räumlichkeiten der Beschuldigten Laut Angaben des Generalbundesanwalts seien ländischer terroristischer Vereinigungen (§ 129a und 2 StGB) in mehreren Fällen dringend verdächtig. Die Festnahme basiert auf der Einstufung der „ausländische terroristische Vereinigungen“. die „Volksrepubliken“ seit April 2024 als „ausländische Deutschland nimmt mit dieser Haltung eine Sonderposition ten, Großbritannien, Kanada, Australien noch die „LVR“ offiziell als terroristische Organisation Der Internationale Gerichtshof (IGH) kommt zudem Schluss, dass die „Volksrepubliken Donezk und tionen im Sinne der Konvention zur Bekämpfung zu werten sind. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie men auch angesichts des Urteils des IGH vom Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Ausweislich der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts mittlungsverfahren um ein Verfahren gegen ausländischer terroristischer Vereinigungen in mer 1, Abs. 5, 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, bundesanwalts geführt wird. Dieser soll die Haftbefehle und nach deren Erlass die Festnahmen im Land Soweit zu der rechtlichen Grundlage für die Festnahme Angaben gemacht werden, da es sich um ein Verfahren Eingegangen: 29.01.2026 / Ausgegeben: 29.01.2026 Dahme-Spreewald und Märkischvon Haftbefehlen des Ermittlungsrichden russischen Staatsangehörigen Suren A. H. in den Landkreisen Dahme-Spreewald und festnehmen lassen. Zudem durchsucht. die Beschuldigten der Unterstützung aus-Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 S. 1 „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ als In Deutschland stuft die Bundesanwaltschaft terroristische Vereinigungen“ ein. ein: Weder die Vereinigten Staadie Europäische Union haben die „DVR“ oder eingestuft. in seinem Urteil vom 31.01.2024 zu dem Lugansk“ nicht als terroristische Organisader Finanzierung des Terrorismus (ICSFT) die rechtliche Grundlage für diese Festnah-31.01.2024? Minister der Justiz und für Digitalsierung die handelt es sich bei dem Erzwei Beschuldigte wegen der Unterstützung mehreren Fällen nach §§ 129a Abs. 1 Numwelches in der Zuständigkeit des Generalbeim Bundesgerichtshof beantragt Brandenburg veranlasst haben. gefragt wird, können hierzu keine des Generalbundesanwalts handelt und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg fahren nach §§ 142a Absatz 1 Satz 1 in Verbindung verfassungsgesetz grundsätzlich nicht sachlich Angesichts dessen, dass das Verfahren durch ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt und wurden, ist eine Bewertung seitens der Landesregierung Im Übrigen wäre der Landesregierung eine inhaltliche Gründen versagt, da die Gerichte nach der verfassungsmäßigen publik Deutschland (Artikel 97 Abs. 1 des Grundgesetzes) Gesetz unterworfen sind. - 2 für entsprechende Ermittlungsvermit 120 Absatz 1 Nummer 6 Gerichtszuständig sind. eine Bundesbehörde geführt wird, es sich um die Haftbefehle durch den BGH erlassen nicht veranlasst. Stellungnahme auch aus rechtlichen Ordnung der Bundesreunabhängig und nur Recht und - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 351 des Abgeordneten Fabian Jank (AfD-Fraktion) Beschäftigung des Linksextremisten B. bei stätten Am 12.01.2026 wurde der Linksextremist K. B. gefährlicher Körperverletzung zu eineinhalb Jahren sam mit mehreren Mittätern soll er im April 2024 dessen Hausflur maskiert und mit einem Hammer hensweise, insbesondere das Auflauern im privaten fenbar geplante Tatausführung mit einem Hammer, ten „Antifa Ost“ – in Anlehnung an ihr bevorzugtes –, die von der US-Administration als Terrororganisation sungsschutz beschreibt diesen Modus Operandi wobei er ihn „besonders gewaltbereiten Gruppen“ 3 gesetzt“ sind. Nach öffentlichen Informationen ist B. als wissenschaftlicher 4 Sachsenhausen tätig. Die Gedenkstätte Sachsenhausen 5 burgische Gedenkstätten getragen. Die Stiftung riums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Fragen gesteuert; den Vorsitz im Stiftungsrat führt 6 der Landesregierung benanntes Mitglied. Im die Gedenkstätte bzw. die Stiftung auch nach 7 senschaftlicher Tagungen, als Ansprechpartner 1 Vgl. https://www.welt.de/regionales/berlin/article696529aa8750ae32f087aceb/ueberfall-auf-neonazi-angeklagte-erhalten-bewaehrungsstrafen.html, abgerufen am 17.01.2026. 2 Vgl. https://www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/2025/11/designations-of-antifa-ost-and-three-other-violent-antifa-groups, abgerufen am 17.01.2026. 3 Vgl. Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 4 Vgl. https://www.ifz-muenchen.de/zentrum-fuer-holocaust-studien/fellowships/ehemalige-fellows-2024, 17.01.2026. 5 Vgl. Konzept der Landesregierung „Geschichte vor Ort: Erinnerungskultur 1990“ (Drucksache 4/7529), S. 17 f. 6 Vgl. https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-214370, 7 Vgl. Stiftung Topografie des Terrors: Gedenkstättenrundbrief 8 Vgl. https://www.fernuni-hagen.de/geschichte/lg4/aktuelles/Seminar_Janine_Fubel.shtml, Eingegangen: 29.01.2026 / Ausgegeben: 29.01.2026 der Stiftung Brandenburgische Gedenkvom Berliner Amtsgericht Tiergarten wegen 1 Haft auf Bewährung verurteilt. Gemeineinen mutmaßlichen Rechtsextremisten in bewaffnet attackiert haben. Die Vorge-Wohnumfeld des Opfers sowie die oferinnert an das Vorgehen der sogenann-Tatmittel auch „Hammerbande“ genannt 2 eingestuft wird. Der Bundesverfasin seinem Jahresbericht 2024 detailliert, zuordnet, deren „Gewalt kaum Grenzen Mitarbeiter für die Gedenkstätte wird von der Stiftung Brandenunterliegt der Rechtsaufsicht des Ministe- und wird über den Stiftungsrat in zentralen mit Staatssekretär Tobias Dünow ein von Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit vertritt B. außen, zum Beispiel als Mitorganisator wis-8 für Teilnehmer akademischer Seminare 2024, S. 145 f. abgerufen am im Land Brandenburg für die Zeit 1933 bis abgerufen am 17.01.2026. Nr. 204 (12/2021), S. 35. abgerufen am 17.01.2026. 9 sowie internationaler Sommeruniversitäten oder 10 likationen. Im Programm der internationalen bour“ der Wiener Holocaust Library (London, als Mitarbeiter der Stiftung Brandenburgische Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Rechtsaufsicht über die Stiftung Brandenburgische Dünow als für Kultur zuständiges Mitglied der Falle des wegen gefährlicher Körperverletzung mitarbeiters B. veranlasst? Namens der Landesregierung beantwortet die Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung Strafvorwurfs gegen den befristet beschäftigten Gedenkstätten (SBG), Herrn B., in engem Austausch Aus Sicht des Ministeriums und der Stiftung Brandenburgische tere Beschäftigung rechtskräftig verurteilter Straftäter tur grundsätzlich nicht vereinbar mit deren Auftrag berin prüft die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten lichen Konsequenzen sich aus dem Urteil vom tigungsverhältnis von Herrn B. ergeben. Über weitergehende Einzelheiten kann aus datenschutzrechtlichen fenden Personalangelegenheit derzeit keine Auskunft begleitet das Land diesen Prozess im Rahmen der Persönlichkeitsrechte. 9 Vgl. https://www.ravensbrueck-sbg.de/en/news/save-the-date-european-summer-university-ravensbrueck-2023/, rufen am 17.01.2026. 10 Vgl. https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-143492, 11 Vgl. https://wienerholocaustlibrary.org/wp-content/uploads/2025/12/Speaker-biographies-long.pdf, 17.01.2026. - 2 als Mitverfasser von stiftungseigenen Pub-Konferenz „Beyond Camps and Forced La-7. bis 9. Januar 2026) war er in seiner Rolle 11 Gedenkstätten als Referent angekündigt. Maßnahmen hat die sie aufgrund ihrer Gedenkstätten sowie über Tobias Landesregierung im Stiftungsratsvorsitz im verurteilten linksextremen Gedenkstätten-Ministerin für Wissenschaft, Forschung und und Kultur steht seit Bekanntwerden des Mitarbeiter der Stiftung Brandenburgische mit der Stiftung. Gedenkstätten ist eine weiin Einrichtungen der Erinnerungskul- und deren Verantwortung. Als Arbeitgedaher derzeit, welche arbeitsrecht-19. Januar 2026 für das befristete Beschäf-Gründen in dieser laugegeben werden. Selbstverständlich seiner Rechtsaufsicht und unter Wahrung abgeabgerufen am 17.01.2026. abgerufen am - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 352 des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt Position der Landesregierung zum Entschließungsantrag fung von Sozialleistungsbetrug Am kommenden Freitag, den 30.01.2026, steht rhein-Westfalen beantragte Entschließungsantrag auf der Tagesordnung. Hierbei geht es um die den Sozialleistungsbetrug als Folge offener Grenzen zehn Punkten vorgetragen. Ich frage daher die Landesregierung: Wie wird desrat verhalten? Bitte auf alle zehn Forderungspunkte Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das mit dem Entschließungsantrag aufgezeigte Der Meinungsbildungsprozess in der Landesregierung halb bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen schließungsantrag noch nicht mitteilen kann. verantwortung gegen Informationsansprüche Dritter stimmungsprozess zu einem Entschließungsantrag des Landes im Bundesrat, das voraussichtlich Eingegangen: 29.01.2026 / Ausgegeben: 29.01.2026 (AfD-Fraktion) im Bundesrat zur Bekämpim Bundesrat der vom Bundesland Nord-„Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug“ Aufforderung an die Bundesregierung, gegen vorzugehen. Diese Forderung wird in sie sich zum Entschließungsantrag im Buneingehen. Minister der Justiz und für Digitalisierung die Problem kann hier nachvollzogen werden. ist jedoch noch nicht beendet. Desdie Position der Landesregierung zum Ent-Der von dem Kernbereich exekutiver Eigengeschützte Meinungsbildungs- und Abendet regelmäßig erst mit dem Votum am 30. Januar 2026 erfolgen wird. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 355 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Position der Landesregierung zur Pflegeberufebeteiligungsverordnung Am kommenden Freitag, den 30.01.2026, steht teiligung der maßgeblichen Organisationen der rufebeteiligungsverordnung – PflBBetV) auf der um die Anerkennung von Organisationen der ligungsverfahren. Ich frage daher die Landesregierung: Wie will die oben genannte Verordnung hinsichtlich welcher rufebeteiligungsverordnung mit welcher Schlussfolgerung Bundesrat? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Zum voraussichtlichen Abstimmungsverhalten Bundesrates am 30. Januar 2026 kann mit Blick ver Eigenverantwortung vor der Sitzung keine mungsverhalten dokumentiert die Vertretung schluss an die Plenarsitzung. Eingegangen: 29.01.2026 / Ausgegeben: 29.01.2026 im Bundesrat die Verordnung über die Be-Pflegeberufe auf Bundesebene (Pflegebe-Tagesordnung. Hierbei geht es vor allem Pflegeberufe und deren Entsendung in Beteisie sich positionieren bzw. wie bewertet sie Stärken und Schwächen der Pflegebefür das Handeln Brandenburgs im Ministerin für Gesundheit und Soziales die des Landes Brandenburg in der Sitzung des auf den geschützten Kernbereich exekuti-Aussage getroffen werden. Das Abstimdes Landes Brandenburg beim Bund im An-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 356 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Sorgerechtsentzug In einem Urteil des EGMR vom 10. Juni 2025 derem Folgendes festgestellt: 1. Eltern mit Behinderung müssen staatliche staatlicher Behinderungsstatus anerkannt 2. Ein Sorgerechtsentzug verletzt das Verbot rung gemäß Artikel 14 i. V. m. Artikel 8 EMRK, teil angemessene Vorkehrungen im Sinne 3. Im Einklang mit Artikel 23 I, II und IV BRK Behinderung bei der Kindererziehung Vorrang Ultima Ratio zulässig ist. Ich frage die Landesregierung: Wie viele Fälle oder Elternteilen mit Behinderung das Sorgerecht nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie schlüsseln.) Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die Frage nach Zahlen zum Entzug des Sorgerechts einen äußerst sensiblen Bereich: den Schutz von Recht von Eltern auf Erziehung und Förderung ist es mir wichtig, an dieser Stelle eines unmissverständlich Menschen mit Behinderungen werden im Land gleichbehandelt. Und genau aus diesem Grund Erfassungen zu Sorgerechtsentzügen, die Eltern sondert zählen. Die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention, 14, wie sie auch aus dem dargelegten Urteil der ten die Vertragsstaaten eindeutig: Eltern dürfen nicht allein wegen einer Behinderung werden. Entscheidend ist stets die individuelle hinderung tatsächlich Auswirkungen auf die Fähigkeit gen. Eingegangen: 29.01.2026 / Ausgegeben: 29.01.2026 (Beschwerde-Nr.: 35789/22) wurde unter an-Unterstützung erhalten, auch wenn kein wurde. der behinderungsbedingten Diskriminiewenn der Staat dem betroffenen Elternvon Artikel 2 BRK verweigert. hat die Unterstützung eines Elternteils mit vor dem Sorgerechtsentzug, der nur als gibt es im Land Brandenburg, in denen Eltern entzogen wurde? (Hier bitte die Anzahl nach Art der Unterbringung der Kinder auf-Minister für Bildung, Jugend und Sport die bei Eltern mit Behinderungen berührt Kindern einerseits und das grundsätzliche ihrer Kinder andererseits. Gerade deshalb klarzustellen: Brandenburg nicht diskriminiert, sondern existieren keine gesonderten statistischen mit Behinderungen herausgreifen oder geinsbesondere die Artikel 8 und Mündlichen Anfrage hervorgehen, verpflich- als erziehungsungeeignet angesehen Frage, ob und in welchem Umfang eine Behat, für das Wohl des Kindes zu sor-Darüber hinaus ist der Staat verpflichtet, Eltern stützung zur Verfügung zu stellen, sei es durch tenz oder andere Hilfen, damit das Recht auf kann. Ein Entzug des Sorgerechts ist erst dann gerechtfertigt, terstützung eine Gefährdung des Kindeswohls Diese Grundsätze werden auch in der Kinderberücksichtigt. Der Schutzauftrag der Jugendämter sieht ausdrücklich vor, dass sorgeberechtigte fährdungseinschätzung einbezogen werden und bote erhalten, bevor gerichtliche Maßnahmen Zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Beratung tern und der Eingliederungshilfe zahlreiche Instrumente sprachdolmetscher oder spezielle Unter-stützungsformen, Erst wenn Eltern trotz dieser Unterstützung nicht Kindeswohlgefährdung abzuwenden, wird das Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch, warum tistik nicht nach Behinderungen von Eltern differenziert. hen immer auf einer komplexen Gesamtwürdigung personenbezogene Daten und dürfen aus Gründen rung und vor allem zur Vermeidung stigmatisierender einfacht oder pauschalisiert werden. - 2 mit Behinderungen bedarfsgerechte Untergeeignete Wohnformen, persönliche Assis-Familienleben praktisch verwirklicht werden wenn selbst mit angemessener Unnicht abgewendet werden kann. und Jugendhilfe in Brandenburg konsequent der Landkreise und kreisfreien Städte Eltern, mit oder ohne Behinderung, in die Gevorrangig Hilfen und Unterstützungsangein Betracht gezogen werden. stehen den kommunalen Jugendämzur Verfügung, etwa Gebärden- wie die begleitete Elternschaft. bereit oder nicht in der Lage sind, eine Familiengericht eingeschaltet. die amtliche Kinder- und Jugendhilfesta-Sorgerechtsentscheidungen berudes Einzelfalls, betreffen hochsensible des Datenschutzes, der Standardisie-Zuschreibungen nicht statistisch ver-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 357 des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt Koordinierte Regionalplanung in Brandenburg? Die regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg Planungsverbünde konzipiert und dienen der räumlichen Entwicklung. Sie sind zentrale Instrumente insbesondere Themen wie Siedlungsentwicklung, raumschutz. Im Grenzbereich der Planungsregionen Havelland-Fläming ret im Raum Baruth/Mark, Halbe, Teupitz und teilweise sehr weitreichende Planungen aufeinander, tur, Landschaft und Infrastruktur erwarten lassen. In diesem Raum existieren oder (sollen) entstehen • großflächige Windenergievorhaben auf • ein weitläufiger Industriepark mit energieintensiven werke, Getränkeindustrie mit jetzt geplanter • geplante Wasserstoff- und synthetische • ein in Planung befindliches 100-Megawatt-Rechenzentrum • ein in Planung befindliches Gewerbegebiet Diese Projekte berühren Fragen der Energiewende, kommunalen Einnahmen ebenso wie solche sondere durch die Nähe zum Naturpark Dahme-Heideseen Naturschutz- bzw. FFH-Gebieten. Während in der Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung läuft in der benachbarten Region Lausitz-Spreewald des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung. inhaltlich und räumlich eng miteinander verbundene melle Verzahnung der Planungen erkennbar wäre. Besorgnis besteht darüber, dass durch fehlende Energieerzeugungskapazitäten entstehen könnten, nutzt, sondern nur zur Erlangung kommunaler rerseits im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet die bislang freigehaltene Schutzräume gefährden. Darüber hinaus wirft das jetzt geplante Rechenzentrum Energie- und Wärmenutzung auf: Unklar bleibt, quellen tatsächlich bereitgestellt und wie die nach zu nutzenden Abwärmemengen verwertet werden Neben der Energieproblematik ist auch die Grundwasserproblematik kehersteller Rauch und Red Bull wollen ihr Werk Eingegangen: 29.01.2026 / Ausgegeben: 29.01.2026 (AfD-Fraktion) sind als gemeinsame, kommunale überörtlichen Steuerung und Abstimmung der der Landesplanung und koordinieren Verkehr, Energieversorgung und Frei- und Lausitz-Spreewald – konk-Dahme-Heideseen – treffen derzeit mehrere, die erhebliche Auswirkungen auf Naparallel: beiden Seiten der Regionsgrenze, Betrieben (z. B. Faserplatten-Dosenproduktion, Gasverdichterstation), Kraftstoffproduktion, in Baruth/Mark sowie Massow. der industriellen Entwicklung und der des Natur- und Landschaftsschutzes, insbe- und mehreren Landschafts- und gegenwärtig die erste Änderung zur öffentlichen Beteiligung ausliegt, die Beteiligung zum zweiten Entwurf Diese parallelen Verfahren betreffen Regionen, ohne dass derzeit eine for-Abstimmung einerseits überdimensionierte deren Strom letztlich nicht regional ge-Einnahmen eingespeist wird, während ande-Dahme-Heideseen Vorhaben drohen, in Baruth Fragen zur regionalen wie die geforderten CO ₂ -neutralen Energiedem Energieeffizienzgesetz verpflichtend sollen. relevant. Die Getränin Baruth ausbauen. Geplant sind ab 2028 drei neue Abfüllanlagen. Zusätzlich soll ein Logistikzentrum nischer Partner plant darüber hinaus den Bau die Getränkeproduktion wie auch für das geplante mengen benötigt. Allein für die Getränkeproduktion memenge von rund 2,4 bis 2,55 Millionen Kubikmeter schöpft werden. Woher der Wasserbedarf für produktion kommen soll, ist derzeit unklar. Die dafür, wie industrielle Expansion und regionale Baruth liegt in einer der regenärmsten Regionen betreffen eine artesische Urstromquelle, die als die Region können weiter sinkende Grundwasserspiegel henden Trockenheit sein. Verschärfen können wirtschaft, die bereits unter Wassermangel leiden. in der Region. Zudem können Konflikte um die ausgeschlossen werden. Angesichts der engen ökonomischen, ökologischen Raumes Teupitz-Halbe-Baruth-Dahme-Heideseen greifende, nachhaltige und rechtssichere Regionalplanung sowohl den Zielerfordernissen der Energiewende und Landschaftsschutzes gerecht wird. Ich frage die Landesregierung: Wie wird im Bereich deseen, also im Grenzgebiet der regionalen und Lausitz-Spreewald, durch das Land sichergestellt, tige Regionalplanung erfolgt, die den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des und Überschneidungen oder Zielkonflikte zwischen nung und Schutzgebietsinteressen wirksam vermeidet? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Bundesrecht stellt sicher, dass bei der Aufstellung auch der Nachbarregionen abgefragt und berücksichtigt die hier angesprochenen Planungsverfahren gaben durch die Landesregierung. Die Lage kein Ausdruck fehlender Abstimmung, sondern Windenergiegebiete auf fachlich konfliktarme für die Windenergienutzung lenkt. Die in der Anfrage benannten Beispiele beziehen nungshoheit unterliegende gewerbliche Nutzungen. nicht begrenzen. Auch die Steuerung der Grundwasserentnahme Belang in die Genehmigung der Anlagen einzubeziehen, planerischer Festlegungen. Die Steuerung der Windenergienutzung hin brauch durch gewerbliche Nutzungen stellt keinen geforderte Verwendung der erzeugten Erneuerbaren - 2 entstehen und ein US-amerikaeiner Fabrik für Einweg-Aluminiumdosen. Für Rechenzentrum werden große Wassersoll die genehmigte Wasserentnahpro Jahr künftig vollständig ausgedas Rechenzentrum und für die Wasserstoff-Situation in Baruth ist ein Paradebeispiel Wasserknappheit in Konflikt geraten können. Deutschlands. Die geplanten Entnahmen besonders wertvoll gilt. Mögliche Folgen für und eine Verschärfung der bestesich die Belastungen für Wälder und Land-Gleiches gilt für geschützte Lebensräume Trinkwasserversorgung in der Region nicht und planerischen Verflechtungen des stellt sich die Frage, wie eine länderübergewährleistet werden kann, die als auch den Erfordernissen des Natur-Baruth/Mark-Teupitz-Halbe-Dahme-Hei-Planungsgemeinschaften Havelland-Fläming dass eine koordinierte und nachhalder Energiepolitik ebenso wie denen Landschaftswasserhaushaltes gerecht wird industrieller Entwicklung, Windkraftpla-Minister für Infrastruktur und Landesplanung von Regionalplänen die Planungen werden. Dies ist insbesondere für ausreichend und bedarf keiner weiteren Vorder Gebiete für die Windenergienutzung sind das Ergebnis einer Planungsmethodik, die Räume mit günstigen Rahmenbedingungen sich auf konkrete, der kommunalen Pla-Regionalplanung kann deren Umfang ist als fachbehördlicher aber nicht Gegenstand regionalzu Räumen mit hohem lokalem Energiever-Zielkonflikt dar, sondern sichert die häufig Energien vor Ort. - Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Festlegung vor erforderlich ist, da weder die Ziele der Brandenburger noch der bundesrechtliche Flächenbeitragswert in allen Regionen erreicht ist. In keiner Planungsregion erfolgt eine Festlegung gen Schutzgebieten wie Naturschutzgebieten schutzgebieten. Die regionalplanerischen Festlegungen zung schützen sogar in der Regel – sobald sie schutzgebiete, deren Nutzung für die Windenergie bedeutet, dass gerade Regionalplanung hilft, verteilen und auszugleichen. Auf Landesebene werden darüber hinaus durch plan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg regionsübergreifend wertige Freiflächen gesichert, um eine übermäßige lung der Landschaft zu vermeiden. Daher kann an den genannten Standorten kein lung, Windenergienutzung und Schutzgebietsinteressen che Koordination der kommunal verfassten Regionalplanung machen würde. Konflikte zwischen der Windenergienutzung und dort, wo noch kein entsprechender Regionalplan diese Regionalpläne so schnell wie möglich fertigzustellen. - 3 von Windenergiegebieten nach wie Energiestrategie 2040 erfüllt sind für die Windenergiegebiete in Brandenburg von Windenergiegebieten auf hochwerti- oder europäischen Lebensraum- oder Vogelzur Steuerung der Windenergienutrechtswirksam geworden sind – Landschaftsbundesrechtlich ermöglicht wurde. Das um Belastungen im Raum angemessen zu die Festlegungen im Landesentwicklungszusammenhängende hoch-Flächeninanspruchnahme und Zersied-Zielkonflikt zwischen industrieller Entwickerkannt werden, der eine zusätzliauf Landesebene erforderlich dem Landschaftsschutz entstehen gerade rechtswirksam geworden ist. Daher gilt es, - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 345 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Greift Gesundheitsministerin Müller (parteilos) wochenlangem Zuwarten auf Druck der Opposition Der Streit zwischen der AOK Nordost und Anbietern Wochen eskaliert. Patienten, die bei der AOK Nordost nis der Fragestellerin über Schwierigkeiten bei Krankenfahrten. Jetzt gab das Gesundheitsministerium gegen Krankenkassen in Brandenburg erlassen ob sie ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag Ich frage die Landesregierung: Gegen welche rium (MGS) aufgrund welcher konkreten Vorfälle welchem Zeitplan für das weitere Handeln der Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Aufgrund eines Hinweises auf mögliche konkrete fahrten, die dem Ministerium für Gesundheit und der MOZ vom 20. Januar 2026 über einen Fall die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse darum legen, wie der gesetzliche Sicherstellungsauftrag gen Krankenfahrten und bei nicht substituierbaren porte) erfüllt wird. Hierzu wurde die AOK Nordost zur Sicherstellung der Versorgung ergriffen wurden bestehen, falls vertraglich gebundene Leistungserbringer nicht erbringen. Inhaltsähnliche Darlegungsbitten wurden in den AOK Nordost adressiert. Über die von der AOK lungen zur aktuellen Situation im Bereich der tungsverhandlungen, die ergriffenen Sicherstellungsmaßnahmen maßnahmen ist der Landtag regelmäßig in den sundheit und Soziales und im Plenum informiert über die AOK Nordost ist demnach kontinuierlich dass keine Versorgungsengpässe entstehen. 1 Vgl. https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/presse/pressemitteilungen/detail/~20-01-2026-mueller-zu-finanzierung-derkrankenfahrten, zuletzt abgerufen am 20.01.2026 Eingegangen: 29.01.2026 / Ausgegeben: 29.01.2026 bei dem Krankenfahrtenstreit nach und Öffentlichkeit ein? von Krankenfahrten ist in den letzten versichert sind, berichten nach Kenntder Inanspruchnahme und Bezahlung von 1 bekannt , dass eine Prüfverfügung wurde. Die Kassen müssen nachweisen, hinsichtlich Krankenfahrten erfüllen. Krankenkassen hat das Gesundheitsministeeine Prüfverfügung mit welchen Fristen bei Landesregierung erlassen? Ministerin für Gesundheit und Soziales die Versorgungsausfälle im Bereich Kranken-Soziales (MGS) aus einem Pressebericht in Frankfurt (Oder) bekannt wurden, wurde gebeten, bis zum 2. Februar 2026 darzuinsbesondere bei medizinisch notwendi-Leistungen (zum Beispiel Liegendtransgebeten darzulegen, welche Maßnahmen und welche Ersatz- oder Notfallkonzepte die Leistungen verweigern bzw. vergangenen Monaten regelmäßig an die Nordost übermittelten Sachverhaltsdarstel-Krankenfahrten, die diesbezüglichen Vergü- und Gegensteuerungsletzten Sitzungen des Ausschusses für Geworden. Das MGS als Aufsichtsbehörde tätig geworden und hat darauf geachtet, Ich persönlich habe in der letzten Woche auch zum wiederholten Male beide Parteien aufgefordert, finden und auch die AOK Nordost zum zeitnahen Am 27. Januar 2026 hat der Verband der Ersatzkassen angepasst und erklärt, den zwischen der AOK ten Abschluss zur Vergütung der Krankenfahrten gütungssteigerung in entsprechender Anwendung ist sichergestellt, dass die getroffene Einigung 2026 einheitlich von den beteiligten gesetzlichen sorgung der Versicherten unabhängig von der - 2 eine Lösung am Verhandlungstisch zu Bericht aufgefordert. (vdek) seine Verhandlungsposition Nordost und den Leistungserbringern erzielmitzutragen. Damit gilt die vereinbarte Verauch für die Ersatzkassen. In der Folge zur Vergütung von Krankenfahrten im Jahr Krankenkassen getragen wird und die Ver-Kassenzugehörigkeit gewährleistet ist. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 347 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Position der Landesregierung zum novellierten Im Dezember ging die Novellierung des Medizinalcannabisgesetzes desministeriums für Gesundheit (BMG) in das ges. Der Versand von Cannabisblüten soll, um Vorgaben für die Onlineverschreibung sollen Gesetzentwurf im November erstmals behandelt. Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie sich in der Länderanhörung/im Bundesrat positioniert sich im Gesetzentwurf wiederfinden und solchen, Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ gierung eine Korrektur von Fehlentwicklungen gung von Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen desrat war am 21. November 2025. Die 1. Lesung 2025. Mit Unterstützung Brandenburgs wurden im Stellungnahme des Bundesrates zum „Ersten nabisgesetzes“ aufgenommen. Diese umfassen 1. nach einem Werbeverbot für Cannabis 2. nach einem Belieferungsverbot für Verschreibungen Ärztinnen und Ärzten. Zusammenfassend steht die Landesregierung setz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ im Verkehr mit Cannabis zu verbessern. 1 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/medizinal-cannabisgesetz-kabinett-pm-08-10-25.html, zuletzt abgerufen am 21.01.2026 Eingegangen: 29.01.2026 / Ausgegeben: 29.01.2026 Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) (MedCanG) des Bunparlamentarische Verfahren des Bundesta-Missbrauch zu vermeiden, verboten und die 1 verschärft werden Im Bundesrat wurde der zum novellierten Medizinalcannabisgesetz (bitte aufschlüsseln nach Forderungen, die die sich nicht in diesem widerspiegeln)? Ministerin für Gesundheit und Soziales die will die Bundesrebei gleichzeitiger Sicherstellung der Versor-Erkrankungen erwirken. Das Verfahren. Der erste Durchgang im Bunim Bundestag erfolge am 18. Dezember Bundesratsverfahren folgende Punkte in die Gesetz zur Änderung des Medizinal-Caninsbesondere Forderungen außerhalb der Fachkreise sowie von im Ausland ansässigen dem vorliegenden Entwurf eines „Ersten Gepositiv gegenüber, um die Sicherheit
