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Ulrike Liedtke

29.01.2026 Sitzungen 8/27

Danke schön. – Nun geht das Wort für die Landesregierung an Frau Ministerin Mittelstädt. Bitte sehr. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste im Online-Bereich! Gern will ich zu dem Antrag Stellung nehmen, der eine Bundesratsinitiative unserer Landesregierung zur Schaffung einer einheitlichen und verbindlichen Regelung zum Rückbau von Windkraftindustrieanlagen einfordert. Der sachlichen Einordnung möchte ich voranstellen, dass Bundesratsinitiativen dann für das Land Brandenburg und seine Bürgerinnen und Bürger sinnvoll erscheinen, wenn es sich um eine Problemlage handelt, die uns wirklich betrifft. Zu Ihrem Antrag gibt es eine klare Fachmeinung, die durchgängig für alle Bundesländer gilt: Es existiert kein spezifisches Entsorgungsproblem beim Rückbau von Windkraftanlagen. Der Umgang mit den beim Rückbau anfallenden Materialien ist bereits bundeseinheitlich geregelt. Die Entsorgung und Verwertung ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. Spezielle Anforderungen an die Getrennthaltung und das Recycling finden sich in der Gewerbeabfallverordnung. Für gefährliche Abfälle gilt zusätzlich die Nachweisverordnung. Wenn Betreiber auch eine Entsorgung im Ausland vorsehen, ist die EU-Abfallverbringungsverordnung zu beachten. Ganz kurz zusammengefasst: Eine Regelungslücke in der Abfallgesetzgebung für Entsorgungen aus dem Rückbau von Windenergieanlagen ist demnach nicht vorhanden. Die Entsorgungswirtschaft hat bereits Konzepte für die Verwertung von Rotorblättern entwickelt und wird auch bei steigenden Zahlen Verfahren des industriellen Maßstabes anbieten können. Nach uns vorliegenden Marktinformationen ist dabei auch der Zweitmarkt für Bauteile und Komponenten von Windkraftanlagen sehr interessant. Auch Rotorblätter werden aufgearbeitet und wiederverwertet, ganz im Sinne einer nachhaltigen und funktionierenden Kreislaufwirtschaft. (Lars Hünich [AfD]: Was wird daraus denn gemacht?) Selbstverständlich erfordert eine Anwendung der allgemeinen gesetzlichen Regelungen auf konkrete Sachverhalte ein dezidiertes Fachwissen. Zur Unterstützung stehen praxisorientierte Leitfäden und Standards zur Verfügung – wir haben es schon gehört –, wie die DIN SPEC 4866 zu nachhaltigem Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen. Wir als Land Brandenburg können diese nur empfehlen. Ein Problem sehe ich auch nicht in der Rechtslage zum vollständigen Rückbau von Windkraftanlagen und der Höhe der Sicherheitsleistung. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens muss sich der Betreiber einer Windkraftanlage schriftlich dazu verpflichten, die Anlage nach dauerhafter Nutzungsaufgabe zurückzubauen und die Bodenversiegelung an der Stelle zu beseitigen. Diese Rückbauverpflichtung wird ebenso wie die Sicherheitsleistung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde hinterlegt und dort überwacht. Die in Brandenburg angewandte Berechnungsmethode für die Höhe der Sicherheitsleistung beruht auch auf den Festlegungen der Bauaufsichten. Einer fachlich getragenen Evaluation dieser Methodik durch den zuständigen Bereich kann man ohne Frage offen gegenüberstehen, aber nur dann, wenn wir Fälle hätten, in denen auf diese Sicherheitsleistung hätte zurückgegriffen werden müssen oder eine Ersatzvornahme hätte durchgeführt werden müssen. Aber wir haben in der Tat nicht einen einzigen Fall, in dem das zutrifft. Ich empfehle, den Antrag abzulehnen, (Lars Hünich [AfD]: Das hätte ich jetzt nicht gedacht!) da er keinen notwendigen Handlungsrahmen beschreibt. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU])

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