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Daniel Münschke

AfD 29.01.2026 Sitzungen 8/27

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Üblicherweise debattieren wir an dieser Stelle über den Bau von Windenergieanlagen. Heute jedoch geht es um das, worüber man sonst lieber schweigt, nämlich um den Rückbau oder – nennen wir es beim Namen – den Abriss dieser Anlagen. Der Betrieb dieser Windräder ist nämlich nur so lange wirtschaftlich tragfähig, wie öffentliche „Subventionen“ – Steuergelder – in Milliardenhöhe fließen. (Beifall AfD) Sobald diese Zahlungen enden, und das ist in der Regel nach 20 Jahren EEG-Förderung der Fall, zeigt sich sehr schnell: Diese Form der Stromerzeugung trägt sich betriebswirtschaftlich nicht selbst. Und genau dann beginnt das eigentliche Problem: Die Anlagen müssen mit erheblichem finanziellem Aufwand zurückgebaut werden, oder, und das sind die besonders dreisten Fälle, es wird versucht, aus der Industrieruine ein Denkmal zu machen, wie zuletzt im Zossener Ortsteil Schünow. (Lars Hünich [AfD]: Weg damit!) Allein im Jahr 2024 ist in Brandenburg für 231 Windenergieanlagen die EEG-Förderung ausgelaufen. 2025 dürften es noch deutlich mehr gewesen sein, und in den kommenden 20 Jahren sprechen wir nicht mehr von Hunderten, meine Damen und Herren, sondern von Tausenden Anlagen, die aus Förderungen fallen. Bereits seit 2004 verpflichtet § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch die Betreiber zum vollständigen Rückbau außer Betrieb genommener Anlagen sowie zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, die diese Rückbaukosten abdecken soll. Doch genau hier liegt das Problem: Diese Vorgaben sind extrem unbestimmt formuliert. Sie eröffnen enorme Ermessensspielräume sowohl bei der Höhe der Sicherheitsleistung als auch bei der Verwertung der anfallenden Materialien. Die Konsequenz ist ein föderales Flickwerk. Für ein und dasselbe Windrad gelten je nach Bundesland völlig unterschiedliche Rückbausicherheiten. Ein paar Beispiele: In Brandenburg müssen 10 % der Rohbaukosten hinterlegt werden. Die Rohbaukosten werden pauschal mit 40 % der Gesamtherstellungskosten angesetzt. Bei einem Windrad mit, sagen wir einmal, 5 Millionen Euro Gesamtherstellungskosten ergibt das 2 Millionen Euro Rohbaukosten, und davon entfallen 10 %, also 200 000 Euro, auf die Rückbausicherung. In Rheinland-Pfalz dagegen werden – dasselbe Beispiel – 5 % der Gesamtherstellungskosten als Sicherheit verlangt, also 250 000 Euro. In Sachsen sind es 5 % der Gesamtinvestitionskosten, also inklusive Planung, Genehmigung, Gutachten und Netzanschluss. In Sachsen-Anhalt wird pauschal gerechnet: 30 000 Euro pro Megawatt installierter Leistung. Im Saarland sind es 40 000 Euro pro Megawatt installierter Leistung. In Niedersachsen und Hessen wiederum zählt ausschließlich die Nabenhöhe mal 1 000 Euro. Dieser Wirrwarr ist kein Zufall, er ist Ausdruck fehlender bundesweiter Standards. (Beifall AfD) Das Umweltbundesamt hat bereits 2023 all diese Berechnungsmethoden verglichen und ihre Treffsicherheit bewertet. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Aussagekraft der Länderformeln liegt zwischen 35 % als niedrigstem Wert und 83 % als höchstem Wert. 2026 67 Schauen wir uns das Land Brandenburg an. Eine kurze Frage in die Runde: Auf welchem Platz, denken Sie, liegt das Land Brandenburg? (Zuruf von der AfD: Auf dem letzten Platz!) – Richtig, bei 35 %. (Lars Hünich [AfD]: Das Schlusslicht!) – Und damit ist es das absolute Schlusslicht, genau. – Daraufhin habe ich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Auf die Frage, welche eigenen Erkenntnisse das Land zur Treffsicherheit der Brandenburger Berechnungsformel hat, lautete die Antwort – bezeichnend für diese Landesregierung –: Die Landesregierung hat – Zitat – „keine eigenen Erkenntnisse“. Das ist bezeichnend, wie ich sagte. Auf die Frage nach einer bundeseinheitlichen Regelung hieß es wörtlich, man befürworte „bundeseinheitliche Regularien zu Rückbau, Recycling und Verwertung“ und halte die „Möglichkeit für eine einheitliche Berechnungsformel für durchaus erörterungswürdig“. Meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung erstens einräumt, dass ihr keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, und sie zweitens zugleich erklärt, dass eine bundeseinheitliche Regelung ausdrücklich befürwortet wird, gibt es nur eine logische Konsequenz: Brandenburg muss die Frage im Bundesrat aktiv auf die Tagesordnung setzen. (Beifall AfD) Genau das machen wir mit diesem Antrag. Wir formulieren konkrete Forderungen zur Höhe der Sicherheitsleistung, zur Systematik der Berechnung und zur Verwertung der anfallenden Abfallarten. Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht ist der Weg klar: Die Analyse liegt vor, und die Landesregierung signalisiert Zustimmung. Der Landtag muss jetzt nur noch den Mut haben, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall AfD)

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