Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, dass die Kolleginnen und Kollegen, die hier gerade über die Krankenhäuser und die Krankenhauslandschaft gesprochen haben – das habe ich in den Redebeiträgen der CDU, aber auch in denen der anderen Kollegen, auch in denen der SPD, wahrnehmen können –, ihrer Verantwortung bewusst sind. Die wissen, in welcher Situation sich die Krankenhäuser befinden und welche Sorgen sie umtreiben. Deshalb sollte von diesem Landtag ein wichtiges Signal ausgehen, nämlich das Signal, dass die Investitionspauschale von derzeit 200 Millionen Euro genauso auch im nächsten Haushalt festgeschrieben wird. Das ist als Gesundheitsministerin meine Bitte an die Koalitionäre. Genau dieses Signal sollten wir in der jetzigen Situation, in der es tatsächlich zu einem Umbruch kommt, weil in der Strukturreform die heiße Phase anbricht, aus dem Landtag heraus senden. (Beifall BSW) 2026 63 Frau Dr. Oeynhausen, erlauben Sie mir bitte, kurz anzumerken, dass ich Herrn Bretz verstehen kann. (Lars Hünich [AfD]: Nee!) Ich kann Herrn Bretz verstehen, wenn er sagt, er verstehe Sie nicht, denn ich verstehe Sie auch nicht mehr. (Heiterkeit SPD und CDU) Ich habe ein Jahr lang Ihre Anfragen im Ausschuss für Gesundheit und Soziales und Ihre mündlichen Anfragen beantwortet. Erst gestern bin ich ganz explizit auf die Investitionspauschale eingegangen – auf deren Einsatz und darauf, dass sie eben nicht zweckentfremdet werden kann; immer und immer wieder, zum wiederholten Male. Es ist Ihr gutes Recht – und das ist auch richtig –, dass Sie als Parlament uns kontrollieren und uns immer wieder Hinweise geben. Ich finde es aber nicht richtig, wenn Sie die 17 Stellen, die im Ministerium geschaffen worden sind, um die Gesundheitsreform umzusetzen, die uns vom Bund auferlegt worden ist, immer wieder infrage stellen und sagen: Was hätten wir mit dem Geld alles machen können! Ich habe mir vor Kurzem mal die Zeit genommen und – weil es mich interessiert hat –meine Kollegen gefragt, wie viel VZÄ, wie viel Aufwand, uns die Beantwortung Ihrer Fragen kostet, seien es die Anfragen im Ausschuss oder die mündlichen Anfragen – alles, womit Sie uns beschäftigen: Es sind im Durchschnitt 3,5 VZÄ, die wir aufwenden, um Ihnen Informationen zu geben und die Sachlagen, nach denen Sie fragen, wirklich aufzuklären. Deshalb kann ich es wirklich nur bedauern, dass Sie selbst so ineffizient mit den Steuergeldern umgehen, deren Missbrauch Sie immer anprangern, und hier am Rednerpult nicht die Informationen nutzen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, also nicht berücksichtigen, was wir Ihnen an Informationen darüber, wie die Realität aussieht, mit auf den Weg geben. – Es ist also, wie gesagt, sehr bedauerlich, dass Sie die Stellen, die sich in meinem Haus für eine gute Umsetzung der Reform einsetzen, hier immer wieder infrage stellen. (Beifall des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD]) Zu den 8 Millionen Euro und der Investitionsquote hat Frau Dr. Gruhn schon etwas gesagt: Das entspricht nicht nur dem wissenschaftlichen Standard, es entspricht auch den Forderungen. Viele Länder beneiden uns um diese 8 % Investitionsquote – sie beneiden uns darum, dass wir es hier in Brandenburg geschafft haben, auf diese Investitionshöhe zu kommen. Zu der neuen Systematik: Auch das haben wir ein Jahr lang besprochen. Wir reden bei der neuen Krankenhausplanung nicht mehr über Betten, wir reden über Leistungsgruppen. Es ist auch klar, dass die Investitionspauschale nicht dem Gießkannenprinzip folgt, weil es eine Grundpauschale gibt. Die großen Häuser profitieren davon natürlich viel mehr als nach der heutigen Bettensystematik. Wir haben im Ausschuss auch darüber diskutiert, dass die Investitionspauschale evaluiert werden soll. Darum haben wir – natürlich – eine Evaluation dazu in Auftrag gegeben, und natürlich brauchen wir mit der neuen Vorhaltevergütung ein anderes Instrument. All das haben wir immer wieder sehr ausführlich diskutiert – und das ist jetzt auf den Weg gebracht worden. Insofern ist – und ich freue mich, dass Herr Jacob von der brandenburgischen Krankenhausgesellschaft dieser Diskussion beiwohnt – dieses Instrument genau das, was die Krankenhäuser wollten. Sie wollten diese pauschale Förderung, um das Geld gezielt für das ausgeben zu können, was sie in ihren Häusern für bedarfsnotwendig erachten. Jetzt komme ich noch zum Antrag und zum Entschließungsantrag: Auf den ersten Blick scheinen sie plausibel zu sein, denn mehr Geld für unsere Kliniken, mehr Einzelförderung und mehr finanzielle Unterstützung sind plausible Forderungen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass diese Anträge große haushaltspolitische, strukturelle und gesundheitspolitische Risiken bergen. Der eine Antragsteller fordert, die durch den erhöhten Bundesanteil eingesparten 120 Millionen Euro vollständig den Kliniken zur Verfügung zu stellen, um Maßnahmen durchführen zu können, die nicht aus dem Transformationsfonds finanziert werden können. Der andere Antragsteller fordert ein Sofortprogramm. Das klingt gut, ist aber politisch und finanziell kurzsichtig. Denn erstens sind diese Mittel zweckgebunden: Sie sind für die Kofinanzierung der Bundesmittel für das Förderprogramm Transformationsfonds im Landeshaushalt vorgemerkt.
