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Andreas Kutsche

BSW 29.01.2026 Sitzungen 8/27

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Zuschauer! Lassen Sie mich zuerst sagen: Herr Prof. Schierack, vielen Ihrer Ausführungen kann ich mich auch heute wieder anschließen. Hinsichtlich der Betriebskosten sehe ich es nicht anders: Der Bund ist zuständig. Dennoch nützt es den Krankenhäusern hier aktuell nichts, wenn wir uns ständig darauf berufen, denn die Krise ist jetzt da. Dass es diese 200 Millionen Euro überhaupt gibt, ist ein Verdienst der BSW-Fraktion in der alten Koalition, (Beifall BSW – Lachen bei der SPD) denn viele haben an den 200 Millionen Euro gezerrt und gezogen und wollten sie noch reduzieren. Es ist ein Glück, dass wir den Betrag – es sind nicht mehr ganz 200 Millionen Euro – aufrechterhalten konnten. (Lars Hünich [AfD]: Ach nee! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hört, hört!) Die Gesundheitsministerin hat Ende letzten Jahres gesagt, die Lage vieler Krankenhäuser in Brandenburg sei brenzlig – und das stimmt. Vier von fünf Krankenhäusern und Brandenburger Kliniken schreiben rote Zahlen; das haben wir heute schon gehört. Ich würde sagen, das ist das Ergebnis jahrelanger politischer Versäumnisse und einer falschen Logik, denn Krankenhäuser sind keine Wirtschaftsunternehmen wie alle anderen. Sie sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, und wer sie behandelt, als müssten sie sich am Markt bewähren, nimmt in Kauf, dass Versorgung verloren geht. (Beifall BSW) Die Realität ist: Zahlreiche Krankenhäuser in Brandenburg stehen heute wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand – nicht, weil sie schlecht arbeiteten, sondern weil sie seit Jahren unterfinanziert und überlastet sind und politisch alleingelassen werden. Ohne entschiedenes Gegensteuern wird sich diese Lage weiter verschärfen – und das können wir den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes nicht zumuten. Es ist wichtig, es klar zu sagen: Die Investitionskostenpauschale des Landes – und das ist der Unterschied zum Antrag der AfD – (Lars Hünich [AfD]: Jetzt bin ich ja gespannt!) ist nicht grundsätzlich falsch. Sie ermöglicht kleinere Investitionen und trägt zur Grundfinanzierung bei. Aber sie reicht aktuell, während der Transformation der Krankenhäuser, eben nicht aus, und sie greift genau dort nicht, wo die Krankenhausreform neue Anforderungen stellt. Ich habe vernommen, dass man noch mal ein bisschen hingeschaut hat und jetzt auch Modernisierungsmaßnahmen aus dem Transformationsfonds bezahlen will, aber das steht noch immer alles sehr im Konjunktiv – und es greift aktuell eben genau dort nicht, wo die Krankenhausreform neue Anforderungen stellt. Mit der Reform werden Leistungen konzentriert, Leistungsgruppen neu zugeordnet und wird Verantwortung auf einzelne Standorte verlagert. Das ist politisch gewollt. Was politisch aber nicht ausreichend mitgedacht wurde, ist die finanzielle Realität vor Ort; das habe ich vorhin schon ausgeführt. Mehr Leistungen bedeuten auch – mindestens für Brandenburg an der Havel, aber auch für andere Standorte – mehr Betten, mehr Stationen, mehr Technik, mehr Personal, mehr Raum. Das kostet sehr viel Geld. Genau hier liegt das Kernproblem: Die Krankenhäuser, die diese Reform tragen, sollen zusätzliche Verantwortung übernehmen. Häuser, die die regionale Versorgung sichern sollen, fallen häufig durch das Raster der bestehenden Förderinstrumente. Viele werden weder vom Transformationsfonds noch vom Sondervermögen des Landes profitieren. Gleichzeitig bekommen sie wegen der angespannten Haushaltslage und der angespannten Lage der Wirtschaftspläne kaum noch Kredite auf dem freien Kreditmarkt. Das ist widersprüchlich und politisch fahrlässig, deswegen unser Entschließungsantrag. Gerade die Häuser, die im Zuge der Reform Verantwortung übernehmen, werden finanziell ausgebremst. Das betrifft große Krankenhäuser mit regionaler Bedeutung; beispielhaft nenne ich jene in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Neuruppin. Diese Standorte halten ganze Versorgungsregionen zusammen. Wenn Sie ins Straucheln geraten, hat das unmittelbare Folgen für die Menschen vor Ort. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir als BSW sagen ganz klar: Wer Reformen beschließt, muss auch die Investitionen absichern. Alles andere ist Symbolpolitik auf dem Rücken der Beschäftigten und der Patientinnen und Patienten. (Beifall BSW) Deshalb fordern wir – erstens – ein gezieltes Landessonderinvestitionsprogramm für Krankenhäuser, die zusätzliche Leistungsgruppen übernehmen, die keinen Zugang zu bestehenden Förderinstrumenten und einen nachweislich hohen Investitionsbedarf haben. Zweitens sagen wir: Investitionen allein reichen eben nicht, wenn Krankenhäuser auf dem Weg in die Insolvenz sind. Wir wollen die Krankenhauslandschaft aufrechterhalten, doch die Häuser stehen mit dem Rücken zur Wand. Einige Häuser brauchen akut Stabilisierung. Es geht um Liquidität, (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) um Handlungsfähigkeit, um das schlichte Weiterbestehen von Versorgung. Deshalb fordern wir ergänzende Notlagenkredite, um besonders betroffene Krankenhäuser über Wasser zu halten – auch wenn eigentlich der Bund zuständig ist –, Akuthilfe, damit Krankenhäuser nicht wegbrechen, und gezielte Investitionen, damit sie zukunftsfähig werden. Wer eine funktionierende Krankenhauslandschaft will, wer wohnortnahe Versorgung ernst meint, wer Reformen nicht nur beschließen, sondern auch umsetzen will, der muss unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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