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Jouleen Gruhn

SPD 29.01.2026 Sitzungen 8/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Gelegenheit, noch einmal zu sprechen. Die Redezeit ist knapp bemessen, deshalb ist es mir eine Freude, hier noch einmal meine Position darstellen zu dürfen, nach den Erfahrungen der Vergangenheit ganz besonders. Zu Herrn Kutsche: Sie haben einen Entschließungsantrag zu einem Antrag der AfD gestellt, der sich laut Überschrift explizit mit den Investitionsmitteln im Land befasst und diese zielgerichteter, wie die Kollegin erklärt hat, verteilen will. Wenn Sie nicht verstehen, dass zwischen Investitionsmitteln und Betriebsmitteln ein Unterschied besteht, muss ich Ihnen das noch einmal erklären: (Andreas Kutsche [BSW]: Ja, Lehrerin!) Die Betriebsmittel zahlt der Bund. Das sind 92 % des Etats. Es ist absurd, dass Sie jetzt, da Sie in der Opposition sind, sagen, dass das Land über die restlichen 8 % den Untergang der Brandenburger Krankenhäuser herbeiführt. (Beifall SPD) Sie haben – das darf ich Ihnen ebenfalls sagen – in der Vergangenheit allen fünf Bundesratsinitiativen, die Frau Ministerin eingebracht hatte, hier zugestimmt; ich habe jedenfalls keine Kritik von Ihnen wahrgenommen. Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen: Sie sind Abgeordneter für ganz Brandenburg. Daher geht es nicht, dass man ein Klinikum auf Kosten aller anderen Klinika bevorzugt. Genau das verhindert nämlich die Krankenhausinvestitionspauschale. Sie sieht – Frau Dr. Oeynhausen, hören Sie mir bitte zu – einen Sockelbetrag für kleine Grundkrankenhäuser vor. Ansonsten geht die Regelung sehr, sehr dezidiert auf über sieben Seiten darauf ein, dass die Mittel gerecht verteilt werden. Wir haben noch keine Klagen dagegen gesehen. Es ist etwas ganz Besonderes, wenn Krankenhäuser nicht klagen. Die Regelung zur Investitionspauschale wurde damals im Einvernehmen erstellt. Seitdem besteht sie. Auch das ist ein Zeichen dafür, dass es gut läuft. Ich möchte außerdem noch einmal darauf hinweisen, dass die Pauschale regulär die Möglichkeit bietet, sie auf die Standorte der einzelnen Krankenhäuser aufzuteilen. Wenn der unternehmerischen Entscheidung von Wittstock, diese Pauschale zum Teil anderswo einzusetzen, etwas entgegenzusetzen wäre, müssten Sie das bitte mit dem Träger vor Ort klären. Es ist eine regulär mögliche Entscheidung. Es ist also unzweifelhaft so, dass die Flexibilität der Krankenhausinvestitionspauschale gegeben ist. Es ist ein gutes, funktionierendes System, wie übrigens auch in Hessen und in Berlin. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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