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Jouleen Gruhn

SPD 29.01.2026 Sitzungen 8/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge der Opposition zur Krankenhausfinanzierung beziehen sich im Grunde auf die Investmittel, die das Land jährlich auf Basis der immerhin achtseitigen – so viel zum „Schrotschussprinzip“ – Krankenhausinvestitionspauschalverordnung ausreicht. Die Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen umfassen dabei etwa sieben Seiten dieser achtseitigen Verordnung – das will ich nur einmal erwähnen. Es ist ein komplexes System, unter anderem mit Gerechtigkeitsfaktoren, Größenangaben und weiteren Parametern, damit es eben gerecht ist. (Beifall SPD) Ja, die Krankenhausfinanzierung ist hochkomplex. Gerade deshalb erscheint mir eine Klarstellung notwendig. Die Finanzierung der Krankenhäuser ist zwischen Bund und Ländern klar geregelt. Für die Betriebskosten – sie machen über 90 % der Gesamtkosten aus – ist der Bund zuständig. Genau hier wirken sich die inflationsbedingten Preissteigerungen, unter denen die Krankenhäuser leiden, besonders aus – bei Energie, Medizinprodukten und Personal. Krankenhäuser können diese Kosten nicht einfach wie ein x-beliebiges Wirtschaftsunternehmen weiterreichen. Es sei darauf hingewiesen: Der Bund ist für eine auskömmliche Vergütung in den Krankenhäusern verantwortlich. Die Länder sind hingegen für die Finanzierung und für Investitionen in den Kliniken zuständig – für Bauten, Sanierung und medizinische Großgeräte. Vom Gesetzgeber wird aber explizit gesagt: ohne Vollkasko. Wissenschaftlich empfohlen ist hierfür nämlich eine sogenannte Investitionsquote von 8 % des Gesamtbudgets eines Krankenhauses. – Herr Berndt, das können Sie gern bei Prof. Augurzky nachlesen: Krankenhaus-Rating-Report 2022. – Genau da liefert Brandenburg: (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, ich bin sehr begeistert!) Trotz angespannter Haushaltslage stellt das Land – übrigens schon seit einiger Zeit, aber mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 erneut – jährlich rund 200 Millionen Euro als reguläre Investitionspauschale bereit. (Beifall SPD) Damit erfüllen wir die empfohlene Förderquote voll und gehören bundesweit zur Spitzengruppe. Das entlastet auch unsere Krankenhäuser ganz konkret, weil Investitionen dann eben nicht aus Betriebsmitteln querfinanziert werden müssen. Eine Abkehr davon – wie von Ihnen vorgeschlagen – würde viele Häuser gerade im ländlichen Raum weiter in Richtung Insolvenz treiben. Ein Einzelantragssystem würde die Bürokratie ausweiten, Verfahren verlängern und wenige Häuser auf Kosten vieler anderer Häuser bevorzugen. Das gefährdet die Versorgungssicherheit. (Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Und nur einmal ganz nebenbei: Der Transformationsfonds wird im Einzelantragssystem bearbeitet, und die für die Krankenhausfinanzierung verantwortlichen Kollegen sind stark ausgelastet – bei 118 Anträgen. Um jetzt beim eigentlich transparenten und gerechten Fördersystem ein Problem zu konstruieren, greift die AfD mit ihrem Antrag tief in die Mottenkiste: Ein Zitat der Landeskrankenhausgesellschaft von 2012 soll eine Unzufriedenheit dieser Institution mit den Kliniken im heutigen System belegen. – Dies sagt mehr über Ihre Argumentationsweise als über die Realität im Land aus. – Der Antrag des BSW kommt sogar ganz ohne belastbare Quellen aus – und mit merklich weniger Fachlichkeit. Die Freuden der Opposition – mehr ist dazu wohl nicht zu sagen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Mit beiden Anträgen wird vorgegeben, man wolle pragmatisch Hilfe leisten. Sie basieren aber auf Verkürzung und politischer Dramatisierung. Lassen Sie mich noch einmal festhalten: Brandenburg investiert verlässlich und auf hohem Niveau in seine Krankenhäuser. Die Ausführungen zum Transformationsfonds schenken wir uns; das haben wir schon gehört. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das Engagement Brandenburgs im Bundesrat in dem AfD-Antrag verschwiegen wird. Im letzten Jahr gab es von der Gesundheitsministerin fünf Anträge zur Krankenhausreform und der Finanzierung unserer Krankenhäuser. Auch hier liefert Brandenburg. (Beifall SPD und CDU) Lassen Sie mich ganz zum Schluss, als letzten Satz, noch auf die Gestaltung des bundesgesetzlichen Rahmens hinweisen. Durch die Reform wird die Krankenhausfinanzierung umfassend verändert. Wir werden andere Planungsgrößen haben, weg von den Betten und hin zu den Leistungsgruppen. Das dafür wesentliche Gesetz, das Krankenhausreformanpassungsgesetz, ist noch nicht da. Daher laufen beide Anträge, mit denen die Finanzierung geändert werden soll, zwangsläufig ins Leere. Wir lehnen die Anträge ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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