Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion „Schulpflicht erweitern – Bildungspflicht einführen“, Drucksache 8/2297. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! –Stimmenthaltungen! – Damit ist der Antrag mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen 2024 bis 16. Oktober 2025) Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 8/2170 Das Präsidium hat sich darauf geeinigt, dass der Vorsitzende, Herr Wernitz, Bericht erstattet, und empfohlen, auf die Debatte zu verzichten. Bitte schön, Herr Wernitz. (Beifall SPD) Udo Wernitz (Vorsitzender des Petitionsausschusses): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der etwas emotionalen Debatte folgt ein eher sachlicher Vortrag. Ich freue mich, Ihnen den Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Gesetzes über die Behandlung Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg wird auf der Grundlage des Artikels 17 des Grundgesetzes, der Artikel 24 und 71 der Landesverfassung sowie des Petitionsgesetzes des Landes Brandenburg tätig. Das Petitionsrecht stellt ein Jedermann-Grundrecht dar und umfasst die Befugnis, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten, Anregungen, Kritik und Beschwerden an die zuständigen Stellen und Volksvertretungen zu wenden. Somit ist das – ich komme auf das Thema unserer heutigen Aktuellen Stunde zurück – ein grunddemokratisches Element. (Lars Hünich [AfD]: Deswegen sind sie auch geheim!) Im ersten Jahr der 8. Legislaturperiode des Landtags erreichten den Petitionsausschuss 513 neue Petitionen, die von insgesamt 136 443 Personen unterzeichnet wurden; 320 dieser Vorgänge wurden innerhalb des Berichtszeitraums abschließend bearbeitet. Der Ausschuss behandelte in elf Sitzungen insgesamt 560 Petitionen, darunter auch solche aus vorangegangenen Wahlperioden. Teilweise wurden Petitionen mehrfach beraten, weil der Ausschuss zu seinen Beratungen weitere Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung beschloss oder aber der Petent auf Antworten des Ausschusses mit einer erneuten Zuschrift reagierte. Meine Damen und Herren! In seiner 2. Sitzung beschloss der Petitionsausschuss, Bürgersprechstunden in allen Landkreisen und in den kreisfreien Städten unseres Landes durchzuführen. Den Bürgern wird damit Gelegenheit gegeben, mit den Ausschussmitgliedern zu sprechen, Beschwerden oder Anregungen vorzubringen, sich über das Petitionsrecht allgemein direkt vor Ort zu informieren oder bereits schriftlich verfasste Petitionen bei uns abzugeben. Diese Sprechstunden tragen dazu bei, das Petitionsrecht in der Bevölkerung bekannter zu machen und bereits im Vorfeld von Petitionsverfahren die Möglichkeiten und Befugnisse des Petitionsausschusses abzuklären. Im Berichtszeitraum fanden Bürgersprechstunden in der Prignitz, in der Uckermark und im Landkreis Spree-Neiße statt. Als Zwischenbilanz muss festgestellt werden, dass die Bürgersprechstunden teilweise sehr gut angenommen wurden; teilweise ist aber auch, wie man so sagt, noch Luft nach oben. Eine noch bessere Bekanntmachung der Sprechzeiten vor Ort sollte hier in Zukunft eine höhere Effizienz bewirken. Wir werden hier in Absprache noch aktiver in die Veröffentlichung gehen. Meine Damen und Herren, der Petitionsausschuss legte dem Landtag für den Berichtszeitraum drei Übersichten zu seinen Beschlüssen und zur Aufteilung der Petitionen nach Sachgebieten jeweils zusammengefasst für drei bzw. vier Sitzungen vor; das wurde in den jeweiligen Plenarsitzungen ja vorgestellt. Die Verteilung der im Berichtszeitraum eingegangenen Petitionen auf die vom Ausschuss festgelegten 39 Sachgebiete kann der Statistik entnommen werden, die dem Jahresbericht beigefügt ist. Den Jahresbericht können Sie in der Landtagsdrucksache 8/2170 aufrufen. Hier sind auch einige interessante Fälle des Petitionsausschusses, über die wir in unseren Sitzungen beraten haben, aufgeführt. Um eine Petition umfassend prüfen zu können, werden nach deren Eingang die in ihren Zuständigkeiten vom vorgetragenen Sachverhalt betroffenen Behörden teilweise – oder auch deren Aufsichtsbehörden – um eine Stellungnahme gebeten. Hierfür wird den Behörden eine hinreichende Frist eingeräumt, welche es der Behörde ermöglichen soll, dem Petitionsausschuss umfassend Auskunft zu erteilen. Jedoch musste der Ausschuss in einigen wenigen Fällen eine, nennen wir es einmal so, verzögerte Erstellung der Stellungnahme verzeichnen. Meine Damen und Herren, zur Information: Sollte es trotz mehrfacher Ermahnung nicht zu einer Stellungnahme kommen, so hat der Ausschuss die Möglichkeit, die entsprechenden Behördenvertreter in die Sitzung zu zitieren. In einem besonders hartnäckigen Verweigerungsfall hat der Ausschuss vor Kurzem auch von diesem Recht Gebrauch gemacht. In Auswertung des Jahresberichts kann festgestellt werden, dass die eingereichten Petitionen alle – wirklich alle – Lebensbereiche der Menschen in unserem Land umfassen. Eine Häufung von Petitionen aus einem bestimmten Sachgebiet kann hingegen – im Vergleich zu früheren Jahren – nicht festgestellt werden. Meine Damen und Herren, Sie sehen also, wie wichtig, aber auch wie abwechslungsreich die Arbeit des Petitionsausschusses für die Bürgerinnen und Bürger hier bei uns im Land Brandenburg ist. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariats für die geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit. (Beifall SPD, CDU und BSW) – Vielen Dank. – Das Petitionsrecht soll auch weiterhin ein Jedermann-Grundrecht bleiben. – Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und BSW)
