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Steffen Freiberg

29.01.2026 Sitzungen 8/27

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde bereits gesagt: In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde die allgemeine Schulpflicht für Deutschland erstmals einheitlich geregelt. (Lars Hünich [AfD]: Deshalb muss es ja nicht richtig sein!) Seitdem ist sie gesetzlich verankert. Das bedeutet nicht nur, dass Kinder und Jugendliche zur Schule gehen müssen; das heißt auch, dass alle Kinder ein Recht auf Bildung haben, unabhängig vom Elternhaus und unabhängig von der Entscheidung ihrer Eltern. Die Einführung der Schulpflicht gehörte zu den großen Fortschritten der modernen Bildungsgeschichte. Sie ist ein hohes Gut, und einen Rückschritt möchte ich mir nicht vorstellen. Schulen haben in Deutschland nicht nur einen Bildungs-, sondern auch einen Erziehungsauftrag, und der beinhaltet – so hat es das Bundesverfassungsgericht mehrfach erklärt – auch die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger. Schulen haben also eine wichtige demokratische Funktion: In der Schule begegnen Kinder und Jugendliche Gleichaltrigen, die anders sind als sie selbst und die vielleicht auch anders denken und glauben. In der Schule lernen sie, verschiedene Perspektiven und Meinungen schätzen zu lernen. Sie lernen, wie man mit Unterschieden umgeht und was Toleranz bedeutet. Herr Hohloch, Sie haben gesagt, dass Parallelgesellschaften keine Rolle spielen. In seinem Urteil zur Schulpflicht von 2006 betont das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich die Integrationsfunktion der Schule, wenn es darum geht, Parallelgesellschaften entgegenzuwirken. Dass die Rechtsprechung – die ständige Rechtsprechung! – des Bundesverfassungsgerichts für Sie zumindest keine Rolle spielt – ich weiß nicht, ob Sie sie ignorieren –, lasse ich hier einfach mal so stehen. (Beifall SPD und CDU) Zu den Risiken ist schon einiges gesagt worden: Heimunterricht birgt das Risiko, von antidemokratischen und verschwörungsideologischen Akteuren, zum Beispiel von rechtsextremen Systemaussteigern, instrumentalisiert zu werden. Und das ist kein Hirngespinst: Es hat in Deutschland schon mehrfach Versuche gegeben, genau solche Unterrichtskonzepte zu etablieren. Staatliche Schulen wirken diesem Risiko durch verbindliche und transparente Lehrpläne gezielt entgegen und – das darf ich hier sagen – die genehmigten freien Schulen im Land Brandenburg übrigens auch. Meine Damen und Herren, es gibt ganz sicher große Herausforderungen im Bildungsbereich. Das redet hier wirklich niemand klein; das habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder betont. Doch diese eskalierenden Übertreibungen, mit denen der vorliegende Antrag unsere Schulen in Brandenburg schlechtmacht, weise ich entschieden zurück. (Beifall SPD) Wenn Sie beispielsweise auf die VERA-Vergleichsstudien eingehen und immer sagen, dass ein Drittel der Schüler nicht lesen, 2026 45 schreiben oder rechnen kann, dann wissen Sie doch – Sie sind doch Bildungspolitiker; das wissen Sie doch –, dass wir in Klassenstufe 3 die Kompetenzen der Klassenstufe 4 messen. (Dennis Hohloch [AfD]: Das habe ich doch gesagt! Sie müssen mal zuhören!) Das heißt doch nichts weiter, als dass ein Drittel der Schüler noch die 4. Klasse braucht, um die Lernziele der 4. Klasse zu erreichen. Ich finde, daran muss man sich messen lassen. (Beifall SPD) Der Antrag entwertet aus meiner Sicht die Leistung von über 22 000 Lehrkräften und sonstigen pädagogischen Kolleginnen und Kollegen in unserem Land – und dagegen wende ich mich ausdrücklich. Unsere Lehrkräfte leisten Arbeit von unschätzbarem Wert. Sie vermitteln jungen Menschen nicht nur Wissen und Fertigkeiten, sie sind auch Vertrauenspersonen außerhalb des Elternhauses. Das ist unfassbar wichtig; die Abgeordnete Augustin hat das unter Bezugnahme auf Extremfälle schon angedeutet. Ich will ausdrücklich sagen: Danke, liebe Lehrkräfte, für Ihre Arbeit an unseren Schulen! (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Man nennt sie auch Lehrer!) Kinder und Jugendliche brauchen erwachsene Bezugspersonen auch außerhalb des Elternhauses; sie brauchen Bezugspersonen in ihrer Altersgruppe. Bei häuslichem Unterricht würde das genauso wegfallen wie verschiedene Lernmethoden und in einigen Bereichen die fachliche Tiefe. Ein dem regulären Schulunterricht vergleichbarer, gleichwertiger Unterricht könnte von den Eltern in der Regel – wenn sie nicht gerade ausgebildete, ganz hervorragende Lehrkräfte sind – vermutlich nicht in allen Klassen- und Niveaustufen so sichergestellt werden wie durch unsere Pädagoginnen und Pädagogen. Kurz: 2023 wurde das hier schon einmal diskutiert, und auch da wurde es zu Recht abgelehnt. Wenn Sie mich die letzten 20 Sekunden darauf verwenden lassen: Herr Berndt, Sie haben gesagt, dass Kinderrechte Elternrechte beschneiden würden, und Herr Hohloch hat gesagt, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen seien – das waren Zwischenrufe –; nein, das sind sie nicht, aber sie wissen ganz genau, was gut für ihre Lebenswelt ist. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Sie sind Bestandteil unserer Rechtsordnung. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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