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Kristy Augustin

CDU 29.01.2026 Sitzungen 8/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die AfD stellt mit dem vorliegenden Antrag das Thema Bildungspflicht vor. Vor einigen Jahren, im Jahr 2023, war die Bildungspflicht bereits Thema im Hessischen Landtag; man kann sich die dort geführte Debatte anschauen. Es gibt auch Erfahrungsberichte aus anderen Ländern. Es ist ganz aufschlussreich, was sowohl Ihre Kolleginnen und Kollegen der AfD im Hessischen Landtag als auch der damalige Kultusminister von der CDU dazu gesagt haben. Daraus hätten Sie vielleicht Erkenntnisse ziehen können, welche Forderungen hier sinnvoll sind – oder eben auch nicht. Die Bildungspflicht findet man in abgekürzter Form auch als Punkt im AfD-Wahlprogramm. Aber was ist nun Gegenstand des heutigen Antrags? Ich würde sagen, auf sechs Seiten liest man viel Prosa. Da Sie ja immer gern scannen, Herr Hohloch, wie viele Rechtschreibfehler angeblich in den Anträgen der CDU enthalten sind, hätten Sie vielleicht auch Ihren Antrag vorher durchscannen sollen, denn auch darin habe ich einige gefunden. (Vereinzelt Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Zeigen Sie mir einen!) 2026 41 Der Vorschlag, die Schulpflicht durch eine sogenannte Bildungspflicht zu ersetzen oder, wie Sie schreiben, zu „erweitern“, klingt erst einmal so, wie sich auch die AfD gern gibt: freiheitlich und zeitgemäß – das ist doch super! Bei genauer Betrachtung erweist er sich jedoch als rechtlich unscharf, sozialpolitisch riskant und bildungswissenschaftlich nicht überzeugend; Frau Kollegin Wolff ist ja sehr intensiv auf diese Aspekte eingegangen. Erstens ist festzuhalten: Bildung ist kein eindeutig definierbarer Rechtsbegriff. Bildung an sich beschreibt einen offenen, individuellen und lebenslangen Prozess. Sie selbst erwähnen in Ihrem Antrag, es gehe um ein Beschulen „im familiären Rahmen“, aber allein diese Beschreibung ist juristisch völlig unscharf. Was soll dieser familiäre Rahmen sein? (Lars Hünich [AfD]: Nicht beim Nachbarn!) Eine staatliche Pflicht setzt jedoch rechtliche Bestimmtheit voraus. Eine Schulpflicht erfüllt diese Anforderung, da sie zum Beispiel klar regelt, wo, wie lange und in wessen Verantwortung Bildung stattfindet. Bei Ihnen ist das eben nicht geregelt. Sie sprechen von Eltern, sonstigen Erziehungsberechtigten und familiärem Umfeld. Wie sind der konkrete Ort und der konkrete Zeitraum definiert, wie die konkreten Personen? Das alles lassen Sie offen. Eine Bildungspflicht bleibt zwangsläufig vage und wäre damit auch rechtsstaatlich problematisch. Zweitens verschieben Sie mit Ihrem Vorschlag staatliche Verantwortung auf die Familien; auch darauf ist Kollegin Wolff eingegangen. Die Schulpflicht ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument des sozialen Ausgleichs. Mit ihr wird sichergestellt, dass alle Kinder, unabhängig von Herkunft, Einkommen und Bildungsnähe des Elternhauses, regelmäßig Zugang zu qualifizierter Bildung haben. Eine Bildungspflicht würde insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten oder belasteten Haushalten treffen und bestehende Bildungsungleichheiten weiter verschärfen. Die empirische Bildungsforschung ist sich in diesem Punkt einig; auch das hätte man vorher mal reflektieren können. (Dennis Hohloch [AfD]: Was für ein Blödsinn!) Drittens reduziert Ihr Vorschlag Schule auf reine Wissensvermittlung und blendet ihre Schutz- und Integrationsfunktion aus. Ich bin Frau Kollegin Wolff sehr dankbar, dass sie darauf eingegangen ist. Sie weiß, Kinderschutz ist auch mein Herzensthema. Es ist ein wichtiger Aspekt, dass wir Kinder in der Schule sehen. Manchmal werden Kinder, die vernachlässigt werden, die sexuellen Missbrauch erleben müssen, tatsächlich erstmalig in der Schule gesehen, (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) weil sie an dem Ort, an dem sie Schutz erfahren sollten, nämlich im Elternhaus, leider Schlimmes erfahren müssen. Auch unter diesem Aspekt ist mir die Schulpflicht so wichtig. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] und der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Eine Lockerung oder Abschaffung der Schulpflicht schwächt genau diese Funktion und damit auch die Rechte der Kinder. Noch zu einem weiteren Aspekt, auf den Sie in Ihrem Antrag eingehen, zu Ihrem Verweis auf internationale Beispiele ohne Schulpflicht: Dabei wird regelmäßig verschwiegen, dass diese Modelle nur mit intensiven staatlichen Kontrollen, standardisierten Prüfungen und umfassender Unterstützung funktionieren. (Lars Hünich [AfD]: Ja! – Dennis Hohloch [AfD]: Sie kontrollieren doch auch sonst gern!) Eine isolierte Übertragung auf das föderale deutsche Bildungssystem wäre fachlich nicht seriös. Und, Herr Hohloch, Frau Wolff hat sie danach gefragt, aber Sie sind die finanzielle Darstellung schuldig geblieben. (Einzelbeifall SPD) Wenn Sie anprangern, dass die Bildungspolitik in Brandenburg so schlecht sei, warum wollen Sie dann das Geld, das Sie für das Homeschooling fordern, nicht einfach ins Bildungssystem geben? Wenn wir die Mittel dafür hätten, wäre doch schon alles behoben, was Sie an der Bildungspolitik kritisieren. Wenn Sie diese Rechnung aufmachen und sagen: „Wir brauchen Kräfte, wir brauchen Kontrollen, es muss Unterstützung geben, es muss dieses und jenes geben!“, dann geben wir das alles doch an den Ort Schule, wenn Sie sagen, wo das Geld dafür herkommen soll. (Vereinzelt Beifall SPD) Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Bildungspflicht löst keine Probleme, sondern sie verschleiert sie. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie ist der Ausweg!) Sie entzieht dem Staat Verantwortung, untergräbt Bildungsgerechtigkeit und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie fordern die Erweiterung der Schulpflicht zu einer Bildungspflicht. Aber – und das finde ich am vorliegenden Antrag so spannend – Sie sprechen davon, dass die Eltern ja gar keine Pflicht übertragen bekämen. Doch dann soll die Landesregierung in dem Prüfbericht, den Sie fordern, erst einmal sagen, welche Rechte und Pflichten die Eltern erhalten sollen. Wie passt das mit Ihrer Forderung zusammen? Sie fordern etwas, von dem Sie nicht wissen, was es sein soll. Das soll erst einmal die Landesregierung in einem Prüfbericht vorlegen. Wenn Sie einen Antrag vorlegen, der die Bildungspolitik voranbringen soll, dann machen Sie sich wenigstens Gedanken und schlagen Sie konkrete Maßnahmen vor! Sagen Sie nicht einerseits: „Das ist jetzt wirklich das Ziel, das wir in der Bildungspolitik erreichen müssen, um endlich gute Bildung für die Kinder zu haben“, und stellen sich anderseits hin und sagen: „Aber die Landesregierung muss erst einmal prüfen, ob das überhaupt so geht und richtig ist“! Wir lehnen den Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] und der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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