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Ulrike Liedtke

29.01.2026 Sitzungen 8/27

Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ich beginne mit der zweiten Frage: Sie fragen, inwieweit es durch die Gesetzgebung auf Bundesebene Auswirkungen auf die Erwerbstätigen gibt, die aufstocken, die also zusätzlich Leistungen beziehen. Wir sehen da keine Verschlechterung und keine Veränderung, haben und hätten da aber noch den einen oder anderen Wunsch – wie schon von mir erwähnt. Sie sprachen zudem die Entwicklung bei den Erwerbstätigen insgesamt an. Dazu Folgendes: Der Arbeitsmarkt in Brandenburg ist auch in der jetzigen konjunkturellen Situation relativ robust. Die Arbeitslosenquote ist in den letzten Monaten von 6,1 auf 6,3 % gestiegen. Das entspricht dem Bundesdurchschnitt. Die Arbeitslosenquote fällt je nach Landkreis oder Arbeitsagenturbezirk – so muss man das sagen – sehr unterschiedlich aus. Wir haben zahlreiche Bezirke, vor allem berlinnahe, die unter dem Landesschnitt liegen; das trifft mit 5,9 % aber auch auf Cottbus zu. In der Uckermark liegt die Arbeitslosigkeit mit einer Quote von über 10 % deutlich höher. Es gibt also ein großes Gefälle. Daher muss es Aufgabe von uns allen sein, bei neuen Industrieansiedlungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zuzusehen, dass wir diese vor allem dort hinbringen, wo die Arbeitslosigkeit erhöht ist. Ich habe noch eine Auflistung dazu, aus welchen Untergruppen sich vor allem die Gruppe der erwerbstätigen bzw. erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Land zusammensetzt. Diese kann ich Ihnen gern geben. Sie haben, glaube ich, auch noch nach konkreteren Entwicklungen gefragt. Meine Antwort darauf würde ich gegebenenfalls im Ausschuss nachreichen – als Vorschlag. Die dritte Frage bezog sich auf die Themen Tarifbindung und Vergaberecht – so interpretiere ich das. Ich sage es hier noch einmal deutlich: Für uns ist erst einmal wichtig, dass wir die Tarifbindung in unserem Land erhöhen. In Brandenburg liegt der Wert 10 % unter dem der westdeutschen Bundesländer. Dementsprechend haben wir hier gemeinsam mit den Tarifpartnern, mit den Sozialpartnern die Aufgabe, zu prüfen, wie wir die Tarifbindung erhöhen können. Klar ist, dass die Anwendung einer Tariftreueregelung dort, wo wir öffentliche Gelder vergeben, ein Instrument sein kann. Das hatten wir in unserem ehemaligen Koalitionsvertrag verankert, und das steht in unserem Wahlprogramm. Diesen Punkt werden wir sicherlich auch in den Koalitionsverhandlungen diskutieren.

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