Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Keller ist sich sicher, dass die Frage an ihn gerichtet ist, und steht für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz schon am Pult. Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kutsche, vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen mitteilen, dass es nach den aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit in Brandenburg mit Stand September 2025 – man muss dazusagen, dass diese immer mit drei Monaten Verzug veröffentlicht werden – 20 564 erwerbstätige Leistungsberechtigte im Bürgergeldbezug gibt. Davon sind 11 018 Männer, 9 546 Frauen. Wie Sie ausgeführt haben, unterscheidet sie von anderen Gruppen, dass sie Erwerbstätige sind, die aufstocken. Sie sind also im Bürgergeldbezug, obwohl sie arbeiten. Das kann unterschiedliche Ursachen haben – wie das Ausüben eines Minijobs oder einer Teilzeitbeschäftigung. Insgesamt sind das also Menschen, die arbeiten, deren Einkommen aber nicht zur Deckung des Existenzminimums ausreicht. Deshalb ist es einerseits erst einmal grundsätzlich richtig, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur neuen Grundsicherung eine stärkere Priorisierung des Arbeitsvermittlungsprozesses in den Fokus nimmt. Weiterhin ist wichtig, dass vor allem im Bereich der Menschen, die aufstocken, keine Verschlechterung eintritt. Anderseits wünschen auch wir uns – und das will ich hier zum Ausdruck bringen –, dass wir bei denen, die erwerbstätig sind und trotzdem aufstocken müssen, in Bezug darauf, wie viel sie von dem Geld, das sie dazuverdienen, behalten dürfen bzw. wie hier die Anrechnung erfolgt, genau hinsehen, da oftmals die Anreize verbessert werden müssen. Dementsprechend ist das Thema weiterhin komplex. Meine zwei wichtigen Grundbotschaften sind zum einen, dass sich durch die bundesgesetzliche Regelung für die Aufstocker nichts verschlechtert hat, zum anderen aber auch der Appell, dass wir uns dafür einsetzen müssen, dass es für Menschen, die im SGB-II-Bezug sind und dazuverdienen, bessere Zuverdienstmöglichkeiten, bessere Anrechnungsmodelle geben muss. Denn wir stellen fest, dass aus der Perspektive, die ich eben geschildert habe, ein guter Weg in eine neue Arbeit führen kann. Dementsprechend finde ich Ihre Frage mehr als gerechtfertigt.
