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Nadine Graßmel

SPD 29.01.2026 Sitzungen 8/27

Auf der Landesstraße 59 existiert bislang kein straßenbegleitender Radweg. Der Streckenabschnitt ist schmal und unübersichtlich. In den vergangenen Jahren gab es dort schwere, auch tödliche Verkehrsunfälle mit Radfahrenden. Die betroffenen Kommunen fordern seit Jahren den Bau eines Radweges und haben für Teilabschnitte bereits alle notwendigen Flächen gesichert. Dennoch ist dieser Abschnitt im aktuellen Entwurf des Radnetzes Brandenburg nicht enthalten. Ich frage die Landesregierung: Welche fachlichen und planerischen Gründe waren ausschlaggebend dafür, den Radweg an der L 59 nicht in das Radnetz Brandenburg aufzunehmen?

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