Daniela Oeynhausen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie sagen, es beträfe nur wenige Praxen. Aber auch, wenn es nur wenige betrifft, stellt das mutmaßlich einen Verstoß gegen die Berufs- und Therapiefreiheit der Ärzte dar. Deswegen frage ich Sie: Haben Sie in Ihrem Ministerium vor, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben oder selbst zu erstellen, um den Sachverhalt abzuchecken? Denn das ist, wenn es sich bewahrheitet, ein erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte, und dann müssten Sie doch als Rechtsaufsicht zumindest bei der Ärztevereinigung und auch bei den Krankenkassen, über die Sie die Aufsicht haben, eingreifen. Vielleicht könnten Sie dazu noch einmal ausführen: Sind Sie deswegen bereits auf Ärztevereinigungen und auf die Krankenkassen zugegangen? Und wenn nein, warum nicht? Die dritte Frage: Glauben Sie nicht, dass so eine Regelung das Misstrauen zwischen Patienten und Hausärzten hinsichtlich des Impfens verstärken könnte? Die Patienten könnten ja jetzt glauben: Mir wird vielleicht eine Impfung nicht aus medizinischen Gründen angeboten, sondern weil der Hausarzt eine Quote erfüllen muss, damit er seine Vorhaltepauschale kassieren kann. – Meinen Sie nicht, dass das gerade Ihren Bemühungen im Ministerium, die Impfbereitschaft zu erhöhen, zuwiderläuft? Was wollen Sie dagegen unternehmen?
