René Wilke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herr Abgeordneter, ich fand Ihre Formulierung jetzt gerade sehr treffend. Es handelt sich um eine Einrichtung, die kontrolliert wird, die aber keine Art von Ingewahrsamnahme vorsieht. Ich will auch heute noch einmal die Gelegenheit nutzen, um deutlich zu machen, dass es sich dabei um zwei Einrichtungen handelt. Die Erstaufnahmeeinrichtung bleibt ja bestehen, und ein Teil der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung wird zur Ausreiseeinrichtung umgeformt. Die Menschen, die dort untergebracht sind, sind keine Straftäter. Wenn sie Straftäter wären, dann wären sie in einer anderen Einrichtung. Dann wären sie in der Ausreisesammelstelle oder in einer Abschiebehafteinrichtung. Insofern ist es wichtig, in der Diskussion darüber, was diese Einrichtung macht und was sie nicht macht, zu differenzieren. Gestern hat die bereits erwähnte Veranstaltung stattgefunden. Ich habe mir am Abend noch berichten lassen, wie sie verlaufen ist. Es waren etwa 90 Bürgerinnen und Bürger dort. Es war wohl eine sehr sachliche, ruhige, konstruktive Diskussion. Es gab viele Fragen ähnlich der, die Sie gestellt haben, und noch ein paar weitere, etwa zum Sicherheitsgefühl, dazu, wie die Einrichtung funktioniert, usw. All diese Fragen wurden dort, soweit ich gehört habe, zur Zufriedenheit beantwortet. Im Groben stellt es sich wie folgt dar: Wenn man in diese Ausreiseeinrichtung kommt, dann gibt es eine Wohnsitzverpflichtung, die sich zunächst einmal auf den Landkreis bezieht. Das ist anders als bei anderen Geflüchteten in Brandenburg; diese können sich nämlich brandenburgweit aufhalten. Dann gibt es eine Pflicht zur nächtlichen Anwesenheit. Von 22 bis 6 Uhr ist die Anwesenheit in der Einrichtung vorgeschrieben. Es gibt auch eine Kontrolle am Einlass. Jegliche Bewegung nach innen und nach außen wird dort also wahrgenommen und registriert. Es wird auch wahrgenommen und registriert, wie lange Personen abwesend sind, um entsprechende Fahndungsmaßnahmen, deren Existenz Herr Genilke regelmäßig verneint, durchführen zu können, wenn jemand untertaucht, sich zu lange woanders aufhält oder gegen diese Auflagen verstößt. Grundlage dafür sind die §§ 56 und 61 Aufenthaltsgesetz. Wenn nun jemand der Einrichtung fernbleibt oder später zurückkommt, können verschärfte Auflagen hinzukommen. Dafür gibt es auch gesetzliche Regelungen – bis dahin, dass es, wenn die Durchführung einer potenziellen Abschiebung oder die Ausreise durch das Verhalten der Person irgendwie torpediert werden könnte, die Möglichkeit gibt, sie in der Ausreisesammelstelle unterzubringen und damit in Gewahrsam zu nehmen, um den Vollzug tatsächlich sicherzustellen. Je nach Verhalten der betreffenden Personen gibt es also entweder sehr geringe oder sehr hohe Auflagen; das wird dann abgestuft. Zum Umfeld und zum Schutzkonzept: Im ersten Aufschlag geht es tatsächlich sehr darum, etwas im Sinne der gefühlten Sicherheit zu machen; deswegen die Maßnahmen, die ich gerade schon beschrieben habe. Darüber hinaus gibt es dort einen Wachschutz, der patrouillieren wird. Der wird auch im äußeren Umfeld patrouillieren und, weil eine Wohnanlage in der Nähe ist, diesen Bereich im Blick behalten und ansprechbar sein, falls es zu irgendwelchen Zwischenfällen kommt bzw. um Meldungen aufzunehmen. Die Polizeistreifen werden für den Anfangszeitraum verstärkt werden, um verstärkte Präsenz zu zeigen und die Eingriffszeit zu verkürzen, soweit das notwendig ist. Wenn die Annahme zutrifft, dass das nicht nötig ist, werden wir lageangepasst noch einmal schauen; aber für den Beginn haben wir das zugesagt und auch mit der Polizei so besprochen. Ansonsten sind weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt geplant, die vor allen Dingen auf die Beleuchtung des Umfeldes abzielen. Da sind wir wieder beim Sicherheitsgefühl in der Nacht und bei der Frage: Wo hält man sich gerne auf und wo nicht? Da spielt Beleuchtung schon eine Rolle, und da gucken wir mit der Kommune gemeinsam, dass wir da noch ein bisschen nachjustieren, um dem Sicherheitsgefühl Rechnung zu tragen. – So weit im Groben zu den Maßnahmen im Inneren und im Äußeren.
