Gunnar Lehmann
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fragen 289 und 293, die auch gerne gemeinsam beantwortet werden können, beziehen sich auf die Ausreiseeinrichtung Wünsdorf, zu der der Innenminister gestern auf eine Zwischenfrage von Herrn Freiherr von Lützow im Rahmen der Debatte um das Landesaufnahmegesetz bereits ausgeführt hat. Auf die Gefahr der Wiederholung hin und auch auf die Gefahr hin, dass ich auf die Pressemitteilung des Ministeriums verwiesen werde – in Anerkennung dessen, dass es gestern Nachmittag dazu auch eine Informationsveranstaltung in Zossen gegeben hat –: Gestatten Sie mir, Herr Innenminister, dass ich mich ganz ohne Ressentiments und bemüht um größtmögliche Transparenz im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen der Bürger, die sich an mich gewandt haben, noch einmal nach dem Sicherheitskonzept für diese Anlage erkundige bzw. danach, ob eine Änderung dieses Sicherheitskonzepts überhaupt nötig ist, wie sowohl die objektive Sicherheit als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gewährleistet werden sollen – Sie haben ja heute schon zu diesem subjektiven Sicherheitsgefühl ausgeführt – und in welchem Umfang und auf welcher gesetzlichen Grundlage eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit der in der künftigen Ausreiseeinrichtung untergebrachten Personen vorgesehen oder rechtlich zulässig ist. Es ist wohl die Rede von einer Form der kontrollierten, aber nicht geschlossenen Unterbringung.
