René Wilke
Die erste Frage kann ich Ihnen nicht mit einem konkreten Datum beantworten. Ich glaube, einen Ausschuss damit zu befassen, lohnt sich erst dann, wenn wir wirklich valide Daten haben. Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte und wir zu der Einschätzung kommen, dass wir noch nicht an dem Punkt sind. Daher macht es auch keinen Sinn, den Ausschuss über das in Kenntnis zu setzen, worüber ich Sie gerade in Kenntnis gesetzt habe, nämlich dass wir bei der Arbeit sind – als ganzes Land, nicht nur Brandenburg, sondern alle anderen Bundesländer auch – und noch keine Lösung haben. Das ist erst einmal eine Nullinformation. Wenn wir aber in dem Arbeitsprozess so weit sind, dass ich sagen kann: „Wir haben da etwas Auswertungswürdiges“, dann werden wir selbstverständlich den zuständigen Fachausschuss oder die zuständigen Fachausschüsse darüber nicht nur in Kenntnis setzen, sondern wir werden auch in die Diskussion gehen. Zu Ihrer zweiten Frage: Ich weise noch einmal auf den Anteil hin. Eine Fragestunde eignet sich nur begrenzt für einen Diskurs; dafür ist sie gar nicht da. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Ich habe Sie so verstanden – ich hoffe aber, dass das ein Missverständnis war –, dass Sie prinzipiell davon ausgehen, man müsse irgendeine Art von Sonderrecht oder eine Sondermöglichkeit für Menschen mit Migrationshintergrund bei der Einweisung schaffen. – Sie schütteln mit dem Kopf. Gut, dann bin ich beruhigt. Aber Sie haben ja soeben gesagt, dass das Wissen vorhanden sei, dass dieser Personenkreis über eine andere Vorprägung, über andere Belastungen und andere, potenziell damit einhergehende Risiken verfüge – das ist die These, die Sie in den Raum gestellt haben – und dass man darauf reagieren müsse, und zwar durch Regelungen im PsychKG; das war in etwa die Formulierung. Ich will hier bekennen: Dafür bin ich gar kein Fachexperte. Ich kann Ihre These weder bestätigen noch widerlegen. Ich bin Innenminister. Ich bin kein Psychologe und kann daher jetzt auch kein fachliches Urteil dazu abgeben. Zu Ihrer dritten Frage: Da mahne ich uns in der Diskussion wirklich zur Vorsicht. Das hat damals, als dieses Register gefordert wurde, Schlagzeilen gemacht. Da muss man, glaube ich, wirklich vorsichtig sein. Ich halte es nicht für angemessen, in den Raum zu stellen, dass Menschen, die eine psychische Erkrankung haben – das betrifft ja viele Menschen in diesem Land; es betrifft Geflüchtete, aber auch Nichtgeflüchtete –, potenzielle Attentäter seien oder dass von ihnen besondere Risiken in dieser Hinsicht ausgingen. Das sind Menschen mit Depressionen. Das sind Menschen mit Angststörungen. Es gibt viele Phänomene, mit denen wir gesellschaftlich zu tun haben und unter denen Menschen leiden. Aber daraus eine irgendwie geartete, in Anführungsstrichen, Vorverurteilung zu machen, halte ich für schwierig. Deswegen muss man diese Debatte ganz sauber führen. Aus diesem Grund gibt es die hohen Schwellen beim PsychKG für dieses Maß an Eingriff. Daher ist es eben schwierig zu sagen: Wir haben eine Schwelle darunter. Da ist eine psychische Erkrankung, und wir gucken mal, ob wir vielleicht zu der Auffassung kommen, auf welcher Basis auch immer, dass mit dieser psychischen Erkrankung eine Fremd- oder Eigengefährdung einhergeht. – Das ist eben nicht trivial. Das ist, glaube ich, auch psychologisch und medizinisch nicht ganz trivial. Worin wir uns einig sind: Auch ich möchte solche Nachrichten nicht lesen; ich glaube, das geht allen Menschen so. Ich möchte aber auch keine Vorverurteilung aller psychisch Kranken in diesem Land. Es muss ein Weg gefunden werden, der erstens in der Analyse noch ein bisschen klarer ist und der es zweitens möglich macht, zu etwas valideren Daten und zu Erkenntnissen zu kommen, die die Kommunen und das Land dann teilen. Das wird, glaube ich, auch auf Bundesebene notwendig sein. Die IMK wird sich damit auch befassen bzw. hat sich schon damit befasst, hier potenzielle Regelungen zu finden, um wirklich identifizieren zu können: Wo gibt es Versorgungslücken, und wo braucht es neue Angebote? – Dann muss man sich auch mit der Frage der November 2025 35 Eingriffsschwellen, Beauflagungsschwellen usw. befassen, um das entsprechend nachzujustieren. Ich sehe aber alle Akteure – vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen – in der Pflicht, an diesem Thema zu arbeiten, weil alle dieses Problem lösen wollen. Aber es ist eben nicht ganz so simpel, wie es Ihnen jetzt vielleicht – wahrscheinlich nicht, aber möglicherweise – erscheint. Jedenfalls ist es nicht damit zu lösen, dass wir jetzt sagen: Bei soundso vielen Geflüchteten glauben wir, dass sie eine psychische Erkrankung haben, und deswegen machen wir mit denen jetzt das und das. – So wird es eben nicht funktionieren.
