René Wilke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema stellt uns tatsächlich vor eine große Herausforderung. Ich werde ein bisschen ausführen müssen, um es einzurahmen, weil es sich tatsächlich um ein sehr vielschichtiges und wichtiges Thema handelt und wir diesbezüglich, glaube ich, noch eine Weile im Diskurs und in der Zusammenarbeit mit den Kommunen – aber wohl auch landesseitig und bundesseitig – bleiben müssen. Die Schwierigkeit besteht zunächst einmal darin – ich habe mir die Niederschrift der Debatte in der Innenausschusssitzung angeschaut –, dass sich das, was die Kollegin Lange damals gesagt hat, auf das PsychKG bezieht, also auf die Einweisung von Personen. Hierzu lässt sich zunächst einmal sagen, dass wir da relativ konstante Zahlen haben, nämlich etwa 850 Personen jährlich. Wir haben dann, wie es im medizinischen Bereich üblich und auch bekannt ist, Zahlen, die pro 100 000 Einwohner und nach einer Aufteilung auf Jahresscheiben berechnet werden. Ein solcher Datensatz wird zum Beispiel auch bei der Versorgungsfrage immer wieder in Ansatz gebracht. Man kann sagen, dass wir 2019 bei 41 Personen pro 100 000 Einwohner lagen, 2020 bei 38, 2021 bei 41 und 2023 – ich verkürze das einmal; das sind die letzten validen Zahlen – bei 40. Sie sehen also, die Zahlen sind da relativ konstant. Wir haben aber eine Lücke, die alles andere als trivial ist. Sie meinen nämlich vermutlich etwas anderes damit. Im Zusammenhang mit dem Anschlag in Magdeburg ist eine deutschlandweite Diskussion entstanden, auch mit der Forderung nach einem Register. Hier wird es kompliziert, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im PsychKG relativ klar geregelt: Jemand wird eingewiesen; das ist ein starker Eingriff. Aber das sind Personen, bei denen das als notwendig erachtet wird. Sie sehen anhand der Gesamtzahl, dass das auch nicht allzu viele Menschen in diesem Land sind. Wir reden hier über die Frage, ob es Menschen gibt, die zwar keine Diagnose haben, die dazu führt, dass sie eingewiesen werden, die aber eine irgendwie geartete psychische Erkrankung haben und von denen dadurch potenziell eine Art von Gefährdung ausgeht. Das ist etwas, was sich sehr, sehr schwer in irgendeine Art von Mechanismus gießen lässt, auch wenn die Fragestellung dahinter nachvollziehbar ist. Übrigens gilt das nicht nur für Menschen, die von woanders herkommen bzw. Geflüchtete sind, sondern die Frage bezieht sich auf die Gesamtbevölkerung: Kann man noch besser erfassen, ob von jemandem eine potenzielle Gefährdung ausgeht? Das ist eine durchaus nachvollziehbare Frage. Dann gibt es eine Metaanalyse für Deutschland, bei der deutschlandweit Themen wie posttraumatische Belastungsstörungen und depressive Symptome untersucht worden sind und auch, wie viele Geflüchtete Folteropfer waren und ob damit potenziell psychische Beeinträchtigungen und Störungen einhergehen usw. Für Deutschland insgesamt handelt es sich dabei nicht um eine Riesenzahl. Nehmen wir aber einmal das Beispiel der potenziellen Folteropfer. 2022 wurde von etwa 25 000 geflüchteten Personen ausgegangen, auf die das möglicherweise zutreffen könnte. Schauen wir einmal auf die Gesamtzahl in der Bevölkerung – das hatten wir schon in der Debatte zur Aktuellen Stunde –: In Brandenburg leben 2,5 Millionen Menschen. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung beträgt 184 000. Wobei man sagen muss – auch das habe ich vorhin deutlich gemacht –: Die ausländische Bevölkerung umfasst bei weitem nicht nur Geflüchtete, sondern darin sind auch Arbeitnehmer aus EU-Staaten, Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen usw. eingeschlossen. Nehmen wir einmal diese Zahl, also die Einwohnerzahl, und legen den Prozentsatz von 7,2 zugrunde, da bei der PsychKG-Erfassung nicht nach Nationalität und Herkunft unterschieden wird; das wird in der Weise nicht erfasst. Wenn man das jetzt auf die Zahlen, die ich Ihnen gerade genannt habe, herunterrechnet, kommt man auf etwa 61 ausländische Personen, die nach PsychKG betroffen sein könnten. Ich sage „könnten“, weil diese Zahlen, wie gesagt, nicht valide sind. Das gilt nicht nur für Brandenburg, sondern das ist bundesweit so. Wenn wir das wiederum auf die Einwohnerzahl von 100 000, die ich vorhin genannt habe, übertragen – im Jahr 2023 waren es 40 Personen –, kommen wir auf 2,88 Personen, um die es in dem Falle ginge. Im Rahmen der Abfrage an die Kommunen, die wir herausgegeben haben – ich habe sie ebenfalls mitgebracht, auch im Wortlaut –, haben wir versucht, die Frage zu adressieren, ob es noch darüber hinausgehende Erkenntnisse, Datenlagen usw. gibt. Es ist zunächst einmal herausgekommen, dass die Antworten sehr, sehr unterschiedlich sind, weil es eben nicht in der Weise rechtlich normiert ist, dass man das eindeutig zuweisen kann. Wir bekommen Fehlmeldungen aus manchen Landkreisen und kreisfreien Städten; wir haben eine Zahl von – ich nenne das als Beispiel; ich sage jetzt nicht, woher diese Zahl kommt – schätzungsweise unter 10. Das macht deutlich, wie schwierig es ist, an valide Zahlen zu kommen. Andere Landkreise und kreisfreie Städte haben nur Daten, die vor allen Dingen die Jugendunterbringung betreffen, aber keine validen Daten zum Thema Geflüchtete. Das ist also knifflig. Was machen wir jetzt damit? Es gab verschiedene Beratungen, die schon Anfang des Jahres, nach dem Anstoß von Ministerin a. D. Lange, liefen. Da haben zunächst im Haus und dann auch länderübergreifend Arbeitsberatungen stattgefunden, auch mit den Sozialbeigeordneten der kreisfreien Städte und der Landkreise. Diese Arbeitsstruktur tagt jetzt regelmäßig und hat unter anderem diese Aufgabe als eines der Schwerpunktthemen festgelegt. Es bleibt aber – ich versuche, in doch relativ kurzer Zeit der Komplexität des Themas gerecht zu werden – ein sehr schwieriger, komplexer Sachverhalt. Diese Arbeitsstruktur wird an dem Thema dranbleiben und versuchen, Lösungen zu finden und ein genaueres Lagebild zu erarbeiten. Vor allen Dingen wird aber geschaut: Wo gibt es Versorgungslücken? Wo muss nachgesteuert werden? An welchen Stellen gibt es relevante Einflussfaktoren, auf die wir einwirken können? Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Das ist der Stand, den wir derzeit haben.
