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Dennis Hohloch

AfD 20.11.2025 Sitzungen 8/22

Herr Minister, eines hat mich gerade hellhörig gemacht. Sie haben deutlich gesagt, dass die Nutzung von privaten Fahrzeugen selbstverständlich gestattet ist, wenn der Fuhrpark es nicht entsprechend hergibt. Das ist völlig nachvollziehbar. Aber in Zeiten eines Wahlkampfes muss derjenige, der gleichzeitig Kandidat ist, ob nun Wahlbeamter oder Hauptverwaltungsbeamter – er ist ja eine Art von Beamter –, die Neutralitätspflicht erfüllen. Jetzt komme ich zur Ursprungsfrage zurück. Vor dem Hintergrund dessen, was Sie gerade gesagt haben: Hat sich derjenige, der mit seinem Privatfahrzeug, auf dem offensichtlich Wahlwerbung für ihn als Kandidat steht, zu öffentlichen Terminen fährt, in vollem Umfang an dieses Neutralitätsgebot, an die Neutralitätspflicht gehalten, wie auch immer Sie sie bezeichnen – ja oder nein? November 2025 31

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