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René Wilke

20.11.2025 Sitzungen 8/22

Dabei ging es um die Dienstfahrzeugregelung. Ich weiß nicht, wie es dort organisiert ist. Ich gehe davon aus, dass es beim Landkreis einen Fuhrpark gibt. Wenn er aber nicht zur Verfügung steht oder es Gründe gibt, warum der Kollege auf eine andere Art und Weise ans Ziel kommen muss, kann er auf eine andere Art und Weise dorthin kommen. In einem Wahlkampf gilt aber in der Vertretung für einen Landrat dennoch das Neutralitätsgebot. Das muss er bei seinem Verhalten beachten, und das hat er ganz bestimmt getan.

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