René Wilke
Soweit ich weiß, ist es gar nicht der Erste, sondern der Zweite Beigeordnete des Landkreises. Das ist ein wesentlicher Unterschied, denn Hauptverwaltungsbeamter ist nur der Landrat, der jeweilige Oberbürgermeister oder der Bürgermeister. Er aber ist ein Wahlbeamter; das ist schon ein Unterschied. Der Zweite Beigeordnete untersteht vollständig dem Landrat, also dem Hauptverwaltungsbeamten. (Erik Stohn [SPD]: Aha!) Der Erste Beigeordnete wäre noch in der Teilzuständigkeit der Kommunalaufsicht. Darum geht es hier aber im Kern gar nicht. Es geht darum, dass Sie anscheinend immer das Bild im Kopf haben, das MIK sei eine Behörde, die in Kommunen irgendwie mitregiere. Das ist aber, mit Verlaub, nicht der Fall. Kommunen handeln nach Recht und Gesetz, (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) und wenn es Verstöße gibt, werden sie zunächst in den örtlichen Strukturen – Beispiele sind der Kreistag und das Rechnungsprüfungsamt – diskutiert und geahndet. Es gibt auch Verwaltungsgerichte. Und dann gibt es bestimmte Zuständigkeiten, bei denen wir als Kommunalaufsicht die Rechtmäßigkeit von Vorgängen prüfen und dann gegebenenfalls kommunalaufsichtliches Einschreiten notwendig ist. In dem Fall ist es so, dass es nur gegenüber dem Landrat der Fall wäre und wir davon ausgehen, dass der Landrat seine Pflicht erfüllt. Es wäre sinnhaft, den Landrat statt den Landtag mit solchen Anfragen zu beschäftigen. Dorthin gehören sie nämlich. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Bei der Frage der Bewertung geht es aus meiner Sicht langsam auch um die Frage von Anstand. Das meint jetzt mein Verhalten. Wissen Sie, Herr Abgeordneter, Sie schildern einen Vorgang, den ich nicht kenne. Ich war nicht dabei, ich habe keine Dokumentation dazu, nichts. Sie stehen hier in aller Öffentlichkeit – die Presse und alle möglichen Leute hören zu – und schildern einen Vorgang, der zunächst einmal eine Behauptung ist. Sie halten das für wahr. Vielleicht standen Sie ja daneben – ich weiß es nicht –, aber es ist eine Behauptung. Jetzt wollen Sie von mir, dass ich zu Ihrer Behauptung ein Urteil abgebe und dem Landrat Tipps gebe, wie er sich dazu zu verhalten und damit umzugehen hat. Wir wissen alle, was dann an öffentlicher Resonanz möglicherweise kommt. Ich sage Ihnen: Ich habe Vertrauen in diesen Landrat und in alle anderen Landräte und Hauptverwaltungsbeamten. Sie werden es ordentlich machen, wenn sie die Hinweise bekommen, die sie dafür brauchen, wenn Sie sie ihnen geben und sie nicht hier geben, wo sie nicht hingehören. (Beifall SPD und CDU)
