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René Wilke

20.11.2025 Sitzungen 8/22

Frau Präsidentin! Wir als Landesregierung bzw. als MIK können diesen Sachverhalt gar nicht bewerten. Das liegt zum einen daran, dass die Sachverhaltsdarstellung, hier in Form einer Anfrage formuliert, völlig unzureichend ist. Wie können wir denn aus Ihrer Anfrage wissen, wie es sich genau verhalten hat? Sie schreiben in Ihrer Anfrage: „Dabei fährt er mit einem Fahrzeug mit Wahlwerbung …“. Wir wissen nicht, wo genau er damit gefahren ist, was das für eine Veranstaltung war, ob er dort als Kandidat geladen war, ob er tatsächlich in Vertretung des Landrats dort war, wie groß der Abstand des Fahrzeugs zum Veranstaltungsort war, ob es tatsächlich unmittelbar davor stand oder ob er bis in die Nähe gefahren ist, es aber einen gewissen Abstand gegeben hat. Das alles müsste man wissen, um etwas Derartiges konstruieren zu können, wie Sie es erst einmal nur unterstellen. Ich kann es, wie gesagt, nicht bewerten. Wir können es auch deswegen nicht bewerten, weil das MIK als Kommunalaufsicht hierfür gar nicht zuständig ist. Es handelt sich nämlich um einen Beigeordneten, und dieser ist dem Landrat unterstellt. Der Landrat ist derjenige, der ihm disziplinarrechtlich übergeordnet und auch für diese Fragen zuständig ist. Ich habe Ihnen bereits gestern mitgeteilt, wie es sich mit dem Termin verhält: Diesen schlägt der Kreistag vor, nicht der Landrat. Da wäre Gelegenheit gewesen, sich zu Wort zu melden – was die AfD nicht getan hat. Ich muss Ihnen heute leider erklären, wie sich die Zuständigkeiten zwischen Landrat und MIK gegenüber den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten und den Beigeordneten darstellen. Wir können Ihre Anfrage schlicht nicht in der Weise beantworten, wie Sie es sich wünschen, weil sie hier – erstens – nicht hingehört und uns – zweitens – nicht ausreichend Informationen zur Verfügung stehen.

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