Fabian Jank
Frau Präsidentin! Meine Frage betrifft wieder einmal den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Konkret geht es um die Verletzung der Neutralitätspflicht bei der am 11. Januar 2026 stattfindenden Landratswahl in selbigem Landkreis. Der Termin der Landratswahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde auf den 11. Januar 2026 festgelegt. Es treten drei Kandidaten gegeneinander an: Herr Alexander Erbert von der CDU, Frau Antje Ruhland-Führer von der AfD und Herr Evgeni Kivman von der Tierschutzpartei. Der Kandidat Alexander Erbert ist derzeit stellvertretender Landrat und vertritt den amtierenden Landrat auf vielen Veranstaltungen. Dabei fährt er mit einem Fahrzeug mit Wahlwerbung für sich selbst vor, welche unter anderem eine offiziell klingende Website – www.landrat-osl.de – bewirbt, die auf seine private Wahlkampf-Website – www.alexandererbert.de – weiterleitet. Auf dem Fahrzeug sind weiterhin Werbefotos und Wahlaufforderungen zugunsten des Kandidaten Erbert groß sichtbar aufgebracht. Ich frage die Landesregierung: Wie wird die Benutzung des privaten Wahlkampffahrzeugs durch den Landratskandidaten Alexander Erbert zu offiziellen Landratsvertretungsterminen bewertet?
