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Hans-Christoph Berndt

AfD 24.09.2025 Sitzungen 8/19

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Wilke, Sie sollen nicht ermitteln – Sie sollen einfach auf offenkundige Missstände reagieren. Ich habe Ihnen einige genannt und führe Ihnen noch weitere Beispiele an: Der Landesregierung ist bekannt, dass diese Geschäftspartner des Landkreises straffällig geworden waren. Der Landesregierung ist bekannt, dass sie ausstehende Gewerbesteuern in Höhe von knapp 200 000 Euro haben. Der Landesregierung ist bekannt, dass es bei dem Versuch, die Mehrerlösklausel bei dem Verkauf einer Immobilie einzutreiben, ein Fiasko gab, weil die Geschäftspartner nicht aufzufinden waren. Die Landesregierung kennt mehrfache Verstöße gegen Arbeits- und Umweltauflagen bei der Einrichtung des Heimes. Und die Landesregierung müsste auch wissen, dass es in den letzten Jahren einen grotesken Aufwuchs der Flüchtlingszahlen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin – bei abnehmenden Flüchtlingszahlen in Brandenburg insgesamt – und einen grotesken Anstieg der Aufwendungen, insbesondere der Sicherheitsaufwendungen, gab. All das wären Anhaltspunkte und Veranlassungen dafür, die Sonderaufsicht wahrzunehmen, denn diese gibt Ihnen das Recht, einzuschreiten und Weisungen zu erteilen – und zwar, wie Ihr Amtsvorgänger selbst im Juni 2024 an Herrn Schwochow schrieb, unter der Voraussetzung, dass ein öffentliches Interesse besteht. Sonst gäbe es sie ja nicht, sonst bräuchte es sie nicht. Sie haben – daraus abgeleitet – die Verpflichtung, einzugreifen, wenn es offenkundige Missstände gibt – und die gibt es im Landkreis Ostprignitz-Ruppin seit zehn Jahren. Wenn Sie da nicht handeln, setzen Sie sich wirklich dem Vorwurf aus, Teil eines Systems zu sein, das zum Schaden des Landkreises, zum Schaden der Einheimischen und zum Nutzen von Geschäftemachern handelt. Das ist der Punkt, (Beifall AfD) und deswegen haben wir in dem Entschließungsantrag aufgeschrieben, was zu tun wäre. Es ist ganz einfach: Sie müssen die Weisung erteilen, dass mit diesen Geschäftemachern keine Geschäfte mehr gemacht werden. Das wäre das Allererste. Dann muss geprüft werden, ob das Land nicht Rückforderungen an den Landkreis stellen kann, denn Sie erstatten nach Gesetzeslage die notwendigen Auslagen. Dass aber diese überhöhten Preise in Klosterheide oder in Flecken Zechlin notwendige Kosten waren …

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